Auszug - Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gem § 24 Abs. 1 BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV
Einstimmiger Beschluss:
In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 13.12.2006 wurde
Herr Peter Schröter
zum Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr gewählt.
Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.
Herr Schröter hat den Verzicht mit Schreiben vom 25.01.2011, eingegangen im Büro der BVV am gleichen Tag, mit sofortiger Wirkung erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 70 (3) GO BVV).
Gem. § 25 (1) i.V.m. § 70 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt eines Bürgerdeputierten endet. Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass
Herr Peter Schröter
mit Ablauf des 16.02.2011 nicht mehr Bürgerdeputierter ist. |
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