Auszug - Neuordnung Jobcenter – Chancen nutzen  

 
 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 11.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 15.12.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1566/XVIII Neuordnung Jobcenter – Chancen nutzen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:

Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich in der Trägervertretung und in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung des Jobcenters Tempelhof- Schönebergs dafür einzusetzen, dass die zum 1.1.2011 vorgesehene Neuordnung der Jobcenter mit organisatorischen Veränderungen und neuen inhaltlichen Schwerpunkten in der Arbeit vor Ort verbunden wird. Ziel eines „neuen“ Jobcenters müssen mehr Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt, eine höhere Qualität und mehr Effizienz im operationellen Geschäft und mehr Kundennähe sein.

Insbesondere die folgenden Maßnahmen scheinen zur Erreichung dieses Zieles notwendig:

1.      Eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Evaluation der im Jobcenter angebotenen Qualifikationsmodule bzw. Inhouse-Schulungen, insbesondere zur Beratungsqualität.

2.      Eine kostenlose Servicehotline, oder zumindest eine Erreichbarkeit des Jobcenters zum Ortstarif.

3.      Eigene Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung, die über die speziellen Probleme auf den Arbeitsmarkt für diese Klientel Auskunft geben können.

4.      Die Sicherstellung einer jobcentereinheitlichen Anwendung der AV-Wohnen unter Berücksichtigung der realen Betriebskosten.

5.      Die regelmäßige Durchführung eines „Tages der Migration“ zur internen Informationsbündelung aller in diesem Bereich relevanten Qualifikations- und Maßnahmenangebote.

6.      Die Sicherstellung, dass Klientinnen und Klienten des Jobcenters in der Regel nur dann ihre Vermittlerin/ihren Vermittler wechseln, wenn dies für den Integrationsfortschritt förderlich erscheint.

7.      Die Möglichkeit für die Vermittlerinnen und Vermittler und Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Jobcenter, ihre direkten Emailadressen und Durchwahlnummern an Klientinnen und Klienten weitergeben zu können, wenn ihnen dies im Sinne von Kundennähe und Arbeitseffizienz sinnvoll erscheint.

8.      Sicherstellung des Fortbestands des Teams für wohnungslose Menschen und für von Gewalt betroffene Frauen.

 
 

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