Auszug - Vorlage des Kinder- und Jugendparlaments: Ein Sitz im Jugendhilfeausschuss - der BVV vom 19.05.2010  

 
 
50. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung
TOP: Ö 2
Gremium: Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 02.06.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: ordentliche Sitzung
1371/XVIII Ein Sitz im Jugendhilfeausschuss
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentHauptausschuss
  Dittmeyer, Petra
Drucksache-Art:Antrag aus dem KJPBeschlussempfehlung
 
Beschluss

Es handelt sich hierbei um eine Beschlussempfehlung aus dem Jugendhilfeausschuss, die in der letzten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung zur Beratung an den Hauptausschuss überwiesen wurde

Es handelt sich hierbei um eine Beschlussempfehlung aus dem Jugendhilfeausschuss.

Die Vorsitzende verliest eine Stellungnahme des Rechtsamtes.

Nach kurzer Beratung wird der Antrag abgelehnt:

Der Antrag wird nicht weiter verfolgt, da er keine Mehrheit erhalten hat.

Nach § 22 Buchstabe a BezVG müssen Bürgerdeputierte mindestens 18 Jahre alt sein.

Mitglieder des KiJuP können also als Bürgerdeputierte in den JHA gewählt werden, sofern sie mindestens 18 Jahre alt sind. Dass Mitglieder des KiJuP mindestens 18 Jahre alt sind, erscheint nicht ausgeschlossen.

 
 

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