Auszug - Vorlage des Kinder- und Jugendparlaments: Ein Sitz im Jugendhilfeausschuss - der BVV vom 19.05.2010
Es
handelt sich hierbei um eine Beschlussempfehlung aus dem Jugendhilfeausschuss. Die
Vorsitzende verliest eine Stellungnahme des Rechtsamtes. Nach
kurzer Beratung wird der Antrag abgelehnt: Der Antrag
wird nicht weiter verfolgt, da er keine Mehrheit erhalten hat. Nach § 22
Buchstabe a BezVG müssen Bürgerdeputierte mindestens 18 Jahre alt sein. Mitglieder
des KiJuP können also als Bürgerdeputierte in den JHA gewählt werden, sofern
sie mindestens 18 Jahre alt sind. Dass Mitglieder des KiJuP mindestens 18 Jahre
alt sind, erscheint nicht ausgeschlossen. |
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