Auszug - Beratung der Bauplanung Barbarossaplatz 4 - Barbarossastraße 59/60
Als Vertreter der Anwohner des Barbarossaplatzes erhält
zunächst Herr Skroblin das Wort. Dieser weist auf ein im Vorfeld den Fraktionen
übersandtes Schreiben und die darauf erfolgte Gegendarstellung der Firma
Hochtief hin. Er nimmt Stellung zu einzelnen Punkten des Schreibens und betont,
dass seiner Meinung nach bezahlbarer Wohnraum für einkommensschwache Bürger
hier vernichtet und durch Luxuswohnungen ersetzt werden sollen. Eine weitere Bewohnerin des Hauses erhält das Wort. Sie
berichtet wortreich von der Lebensqualität im Haus, welche durch die
angrenzende Grünanlage gefördert wird. Ihrer Meinung nach sei es ökologisch
sinnvoll die Grünanlage zu erhalten. BV Oltmann und Müller-Follert betonen, dass sie die Bedenken
der Anwohner nachvollziehen können, jedoch seien auch in Folge einer Sanierung
des Gebäudes Härten für die Bewohner zu befürchten BV Olschewski äußert sich ebenfalls verständnisvoll. Die
Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Grüne sowie die Fraktion der CDU bringen
Beschlusstexte ein. BV Schuch bemängelt, dass ihr diese Texte nicht vor der
Sitzung vorgelegen haben. Sie bittet um Vertagung der Beschlussfassung. BV Müller-Follert widerspricht einer Vertagung. Er erläutert
den Wortlaut des Beschlusstextes. BzStR Krömer weist auf § 180 Baugesetzbuch bezüglich des
Sozialplanverfahrens hin. BV Olschewski erläutert für die CDU Fraktion den
Beschlusstext. BV Schuch erklärt, ihre Fraktion würde sich einem Beschluss
nicht anschließen. Es folgt eine kurze Diskussion über die
Energieeffizienzvorgaben im Antrag der SPD/B’90/Grüne, in deren Verlauf
der Text geändert wird. Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion: mehrheitlich
abgelehnt Abstimmung über den Antrag der SPD/Bündnis 90/Grüne:
mehrheitlich beschlossen Text: Der Ausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung: Die BVV wolle beschließen: Der Ausschuss für
Stadtplanung nimmt das Vorhaben des Vorhabenträgers am Barbarossaplatz ein
neues Mehrfamilienhaus auf dem historischen Stadtgrundriss zu errichten zur Kenntnis.
Es dient auch der Aufwertung des Stadtplatzes Barbarossaplatz. Die Idee der
städtebaulichen Aufwertung des Barbarossaplatzes ist im architektonischen
Entwurf sowie der Baukörper und Fassadengestaltung des geplanten Gebäudes durch
das Bezirksamt sicherzustellen. I. Vor Beschluss des
Aufstellungsbeschlusses im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat der
Vorhabenträger folgende Aspekte vertraglich mit dem Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin zu regeln: Der Vorhabenträger hat ein Sozialplanverfahren nach §
180 BauGB zu akzeptieren. Dazu wird durch den Bezirk eine unabhängige
Mieterberatungsgesellschaft benannt, die auf Kosten des Vorhabenträgers die
soziale Situation der Bewohnerinnen und Bewohner ermittelt und Vorschläge zur
Vermeidung oder Milderung von nachteiligen Auswirkungen für die Betroffenen
macht. Die Feststellung des Sozialplans durch den Bezirk ist verbindlich. Den
Bewohnerinnen und Bewohnern des abzureißenden Gebäudes ist im
Sozialplanverfahren mindestens und unabhängig von bereits bestehenden
Auflösungsvereinbarungen ein entsprechender Ersatzwohnraum in der Umgebung des
Vorhabens nachzuweisen. Die Kosten eines Umzuges sind vom Vorhabenträger zu
tragen. Der Vorhabenträger ist ferner bereits vor dem
Aufstellungsbeschluss vertraglich zu verpflichten zur Verbesserung des
Wohnumfeldes beizutragen. Dazu gehören namentlich die öffentliche Park- und
Grünanlage und der angrenzende Spielplatz. Abschließende Regelungen sind im
Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan zu treffen. Dieser ist
dem Ausschuss für Stadtplanung vor der Unterzeichung schriftlich vorzulegen. Der Vorhabenträger hat sich zu verpflichten, für
Eingriffe in Natur und Landschaft Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbarer Nähe zum
Vorhaben durchzuführen. Eine Abgeltung durch eine Ablöse soll ausgeschlossen
werden. II. Mit dem
Aufstellungsbeschluss ist sicherzustellen, dass das Vorhaben die gesetzlichen
Anforderungen zur energetischen Ausgestaltung des Vorhabens nicht nur gerecht
wird. Vielmehr soll das Vorhaben die Mindestvorgaben der EnEV 2009 übertreffen
und den Bedingungen des KfW-Förderprogramms
„KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009)“ entsprechen. Die gesamte Dachfläche
– mit Ausnahme von verschatteten Anteilen - ist für Kollektoren
(Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung) oder mit Photovoltaik-Anlagen
auszunutzen. Eine Kombination ist zulässig. Der Vorhabenträger soll sich
vertraglich verpflichten, einen zugelassenen Energieberater zu beauftragen, der
den Vorhabenträger beratend zur Seite stehen soll. Der Energieberater soll vom
Bezirksamt ausgewählt werden und die o.g. Kriterien überwachen bzw. deren
Einhaltung bestätigen. Diese Vorgehensweise entspricht weitgehend dem
KfW-Förderprogramm. |
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