Auszug - Projekt Gasometer - Beschlussempfehlung der Fraktion B'90/Grüne vom Oktober 2008 zum B-Planverfahren 7-29  

 
 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 12.11.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu diesem TOP stellt BV Oltmann der Verwaltung mehrere Fragen

Zu diesem TOP stellt BV Oltmann der Verwaltung mehrere Fragen. Im Lauf der Diskussion wird beschlossen, dass diese Fragen schriftlich formuliert als Anlage zum Protokoll dem BVV-Büro übergeben werden sollen, ebenso wie die Antworten des Bezirksamtes. (Amerkung: bisher ist hier beides nicht eingegangen)

 

Die Verwaltung erklärt, dass mit der Sanierung des Grundstückes innerhalb der nächsten zwei Wochen begonnen werden soll. Herr Kroll erklärt, dass in der letzten Woche der Sanierungsvertrag mit dem Investor geschlossen wurde. Hier geht es um die Sanierung der gesamten Nordspitze sowie des mittleren Bereichs. Herr Kroll gibt einen Überblick über die Eckpunkte der Sanierungsvorhaben.

 

Unter Anderem fragt er auf welcher Grundlage die Verwaltung eine Baugenehmigung erteilen wird, da der B-Plan erst im Sommer 2009 erstellt werden soll. 

Herr Kroll: Auf dem Grundstück herrscht momentan Baurecht. Es ist Industriegebiet mit entsprechender Ausnutzung, sofern Bauprojekte entstehen, die dem entsprechen und nicht dem zukünftigen Bebauungsplan widersprechen, würde eine entsprechende Genehmigung auf der Grundlage des bestehenden Planungsrecht ausreichen. Die Verwaltung antwortet weiterhin, dass eigenständige Büro- und Verwaltungsgebäude nicht zulässig wären, nur im Kontext mit Produktion.

 

BV Oltmann bittet ausdrücklich um Aufnahme ins Protokoll:

Frage BV Oltmann: Im Abwägungsbericht, auf Seite 79, ist zu entnehmen, weder Büro- noch Verwaltungsgebäude, noch Forschungseinrichtungen wären hier zulässig. Nach ihrer (Anmerkung: Herr Kroll) Aussage wäre das Hotelprojekt noch auf Straßenland, müsste also planunsgmäßig nachgebessert werden. Hierauf antwortet Herr Kroll, dass  auf der alten planungsrechtlichen Grundlage das Projekt nicht zulässig wäre. Er führt aus, dass hier von der Festsetzung des Bebauungsplanes gesprochen wird. Theoretisch würde mit dem BVV-Beschluss über den Bebauungsplan Planreife eintreten, auf dessen Grundlage Baugenehmigungen ausgesprochen werden könnten.

 

Die Frage von BV Oltmann bezüglich der Baustellenlogistik beantwortet der Entwickler ausführlich.


 

 
 

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