Auszug - Selbstverpflichtung des Bezirks zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und zur Einhaltung der natur- und umweltschutzrechtlichen und schallschutztechnischen Auflagen auf dem künftigen Außentransportstandort am Vorarlberger Damm im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XI-194 aa
BzStR Krömer begründet die Mitteilung
zur Kenntnisnahme ausführlich. Auf Nachfrage wird erklärt, dass die Ruhezeit
Sonntags 12-15 Uhr nur das kleine Spielfeld betreffen. Die Flutlichtanlage darf
bis 21 Uhr bzw. bis 21.30 Uhr betrieben werden. Die Drucksache wird zur Kenntnis
genommen. |
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