Auszug - Selbstverpflichtung des Bezirks zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und zur Einhaltung der natur- und umweltschutzrechtlichen und schallschutztechnischen Auflagen auf dem künftigen Außentransportstandort am Vorarlberger Damm im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XI-194 aa  

 
 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung Beschlussart: zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 14.03.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
0096/XVIII Selbstverpflichtung des Bezirks zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und zur Einhaltung der natur- und umweltschutzrechtlichen und schallschutztechnischen Auflagen auf dem künftigen Außentransportstandort am Vorarlberger Damm im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XI-194 aa
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

BzStR Krömer begründet die Mitteilung zur Kenntnisnahme ausführlich

BzStR Krömer begründet die Mitteilung zur Kenntnisnahme ausführlich. Auf Nachfrage wird erklärt, dass die Ruhezeit Sonntags 12-15 Uhr nur das kleine Spielfeld betreffen. Die Flutlichtanlage darf bis 21 Uhr bzw. bis 21.30 Uhr betrieben werden.

Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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