Zu dieser Drucksache liegt eine Austauschseite der SPD-Fraktion vor, welche von Herrn Götz ausführlich begründet wird.
BV Seltz erklärt, er begrüße die Kategorisierung in „Sanierungsgebiet“ resp. städtebauliches Entwicklungsgebiet und erläutert seine Gründe. Unter anderem eröffne die Kategorisierung die Möglichkeiten Stadtbauförderungsmittel einzuwerben. Einen Neubau der Bibliothek begrüße seine Fraktion, da die Bücherei nicht an prominenter Stelle verortet sei.
Für die Fraktion der CDU erklärt Herr Rimmler, es bestünden große Bedenken zu den in der letzten Sitzung vorgestellten Planungen, insbesondere der darin erhaltene Verlust an Grünflächen. Herr Rimmler erklärt, seine Fraktion könne der Tischvorlage nicht zustimmen, da es noch Beratungsbedarf gebe.
Laut BV Olschewski wünscht die CDU-Fraktion den Erhalt des Wäldchens, des Schwimmbades und der Bibliothek an bisheriger Stelle. In ihrem Redebeitrag fordert BV Waldt den Ausschuss auf ein klares Bekenntnis zum Erhalt des Bibliotheksstandortes auszusprechen.
BV Kühne erläutert, dass es sich bereits bei mehreren Gebieten des Bezirks Tempelhof-Schöneberg um Sanierungsgebiete handele, so zum Beispiel Neue Mitte Lichtenrade und ISEK Tempelhofer Feld. Er erläutert die Bedeutung und die weitere Möglichkeit des Bezirks zur Beschlussfassung von Bebauungsplänen für diese Bereiche ausführlich.
Mehrheitsbeschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgesehene Vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB für das Umfeld des Rathauses Tempelhof aktiv zu unterstützen. Im Rahmen des Prozesses sollen neben der Schaffung von Wohnraum die Stabilisierung des Tempelhofer Damms als Einzelhandelsstandort (Schaffung größerer Einzelhandelsflächen zur Ergänzung fehlender Handelssegmente) sowie die Schaffung eines kommunalen Zentrums (Bürgersaal, Café, Vorplatznutzung, ggfs. Bibliothek) in den Mittelpunkt gerückt werden. Hinsichtlich der möglichen Ausweisung eines neuen Bibliotheksstandortes soll auf die zeitliche Dringlichkeit zur Entscheidung über die Verwendung bezirklicher Investitionsmittel hingewiesen werden und hierzu ein Szenario für eine vorgezogene Verlagerung entwickelt werden.
Der BVV ist bis Juni 2016 ein Zwischenbericht vorzulegen.