Tagesordnung - 48. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 48. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 06.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Mitteilungen      
Ö 2     Genehmigung vorliegender Protokolle      
Ö 3     Bericht aus der Verwaltung      
Ö 3.1     Strukturelle Potentiale der Haushaltskonsolidierung      
Ö 3.2     Aussprache zu den vorliegenden Protokollen der Strukturgesprächen mit Soziales, Jugend und Schule      
Ö 3.3     Sachstand und Beratung zu den aktuell freien Stellen im Bezirksamt      
Ö 3.4     Beratung zu den jährlichen Sach- und Personalkosten für jede/n vom Beauftragten im Bezirksamt      
Ö 3.5     Kriterien zur Aufhebung der Haushaltssperre      
Ö 4     Drucksachenberatung      
Ö 4.1     Jahresbericht Rechtsamt vorlegen
Enthält Anlagen
1603/XVIII  
Ö 4.2     Auch in Tempelhof-Schöneberg das Aktionsprogramm Agenda 21 zu Umwelt und zukunftsfähiger Nachhaltigkeitsentwicklung starten
0590/XIX  
Ö 4.3     Finanzierung der Schulen auf eine solide Basis stellen  
1269/XIX  
    15.10.2014 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 9.28 - überwiesen
    Der Antrag wird in den Hauptausschuss überwiesen – Konsensliste

Der Antrag wird in den Hauptausschuss überwiesen – Konsensliste.

   
    05.11.2014 - Hauptausschuss
    Ö 9.7 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Einstimmiger Beschluss:

BV Zander bittet mit Hinweis auf die fortgeschrittene Uhrzeit um Vertagung. Seiner Meinung nach müsste das Thema ausführlich beraten werden, jedoch signalisieren alle auch ohne Beratung Fraktionen Zustimmung zu diesem Antrag.

BzBm’in Schöttler erklärt, es würden zu dieser Thematik 2 Arbeitsgruppen auf Landesebene tagen. Das Bezirksamt hat keinen direkten Einfluss auf die Tagesordnungen und Einberufungen. Man könne lediglich freundlich anfragen.

 

Einstimmiger Beschluss:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das System der Mittelzuweisung an die Bezirke im Schulbereich überarbeitet wird, damit der Schulbereich in den Bezirken auskömmlich finanziert werden kann.

Das jetzige System im Rahmen der Kosten-Leistungsrechnung ist für den Schulbereich nicht geeignet, da die Qualität keinerlei Berücksichtigung findet, sondern leider vielmehr noch bestraft wird.

Daher sollen die AGen „Kalkulatorische Kosten“ und „Budgetierung Schulprodukte“ ihre Arbeit insbesondere unter Berücksichtigung folgender Prämissen wieder aufnehmen:

  1. Das Prinzip der Schulplatzfinanzierung nach Köpfen ist zugunsten einer Finanzierung nach Lerngruppen aufzugeben, bei der alle Lerngruppen ungeachtet der Anzahl der in dieser Lerngruppe befindlichen Schüler/-innen (d.h. mit einem festen Lerngruppensatz) in ihrer jeweiligen Schulform gleichbehandelt werden.
  2. Die Unterschiedlichkeit der Gebäudeinfrastruktur muss berücksichtigt werden, d.h. Schulgebäude, die für den Schulbetrieb benötigt werden, müssen auch ausfinanziert werden. Hier muss eine tragfähige Balance zwischen den unterschiedlichen Gegebenheiten gefunden werden, da sowohl die Wiederbeschaffungswerte der Schulgebäude als auch der Anteil der nutzbaren Bruttogeschossfläche nicht steuerbar sind. Eine Möglichkeit wäre die Schaffung mindestens zweier Gebäudecluster mit unterschiedlichen Kostensätzen.
  3. Die verausgabten Mittel für die bauliche Unterhaltung fließen wie die Mittel aus dem SSSP ebenfalls nicht in die KLR mit ein.
   
    19.11.2014 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 12.8 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Einstimmiger Beschluss – Beschlussliste:

Einstimmiger Beschluss – Beschlussliste:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das System der Mittelzuweisung an die Bezirke im Schulbereich überarbeitet wird, damit der Schulbereich in den Bezirken auskömmlich finanziert werden kann.

Das jetzige System im Rahmen der Kosten-Leistungsrechnung ist für den Schulbereich nicht geeignet, da die Qualität keinerlei Berücksichtigung findet, sondern leider vielmehr noch bestraft wird.

Daher sollen die AGen „Kalkulatorische Kosten“ und „Budgetierung Schulprodukte“ ihre Arbeit insbesondere unter Berücksichtigung folgender Prämissen wieder aufnehmen:

  1. Das Prinzip der Schulplatzfinanzierung nach Köpfen ist zugunsten einer Finanzierung nach Lerngruppen aufzugeben, bei der alle Lerngruppen ungeachtet der Anzahl der in dieser Lerngruppe befindlichen Schüler/-innen (d.h. mit einem festen Lerngruppensatz) in ihrer jeweiligen Schulform gleichbehandelt werden.
  2. Die Unterschiedlichkeit der Gebäudeinfrastruktur muss berücksichtigt werden, d.h. Schulgebäude, die für den Schulbetrieb benötigt werden, müssen auch ausfinanziert werden. Hier muss eine tragfähige Balance zwischen den unterschiedlichen Gegebenheiten gefunden werden, da sowohl die Wiederbeschaffungswerte der Schulgebäude als auch der Anteil der nutzbaren Bruttogeschossfläche nicht steuerbar sind. Eine Möglichkeit wäre die Schaffung mindestens zweier Gebäudecluster mit unterschiedlichen Kostensätzen.
  3. Die verausgabten Mittel für die bauliche Unterhaltung fließen wie die Mittel aus dem SSSP ebenfalls nicht in die KLR mit ein.
   
    22.04.2015 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 15.13 - überwiesen
   

Überweisung an den Hauptausschuss – Beschlussliste.

Ö 4.4     Anliegen der „Senioren-BVV“ ernst nehmen  
1337/XIX  
Ö 4.5     Bekenntnis zu Diversity in Vergabeverfahr  
1358/XIX  
Ö 4.6     Prioritäre, aber nicht finanzierte Baumaßnahmen bei allen Bezirken abfragen  
1359/XIX  
Ö 4.7     Bürgerbeteiligung als eigenes Produkt dauerhaft im Bezirkshaushalt verankern  
1370/XIX  
Ö 4.8     Konsolidierungsziele bestimmen, Zeitplan festlegen, Maßnahmen umsetzen  
1489/XIX  
Ö 5     BVV-Sondermittel      
Ö 6     Verschiedenes      
               
 
 

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