Beratungsbeiträge: BV Höppner, Franz, McGee, Zander-Rade, Rauchfuß, Preußker, Steukardt, Özdemir, Suka, Braun
BV Pschollkowski stellt den Antrag auf Rücküberweisung in den Ausschuss.
Abstimmung über den Antrag auf Rücküberweisung: mehrheitlich abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die Sportstätten und -anlagen des Bezirks auf ihre mädchen- und frauengerechte Gestaltung auf Grundlage folgender Kriterien zu untersuchen:
Gestaltung und Ausstattung von Sporthallen
Sichtschutz
Kleinsporträume
Musikanlagen
multifunkt. Geräteausstattung
Wartezonen
übersichtliche Räume
Gestaltung der Umkleide- und Sanitärräume
Sichtschutz
vorhandene Trennung von Umkleide- und Duschräumen für Frauen und Männer
vorhandene Einzelkabinen
Organisatorische und betriebliche Vorkehrungen
weibliches Personal
Schulung der Mitarbeiter
eindeutige und variable Kennzeichnungssysteme
Lage und Erreichbarkeit der Sportstätte
Einbettung in Wohnumfeld
gute Erreichbarkeit durch ausgebaute und beleuchtete Fuß- und Radwege
gute Anbindung an ÖPNV, Wartehäuser
Außenbereich der Sportanlagen
überschaubares Gelände und Anordnung
eindeutige Wegeführung
barrierefreie Zuwegung
gute Beleuchtung
überdachte Fahrradplätze
Gestaltung von Sportfreianlagen/Sportplätzen
Multifunktionale Nutzung von Spielfeldern
Geländemodellierung
Rasenflächen / Umfeld
Asphaltflächen für Rollsport
beleuchtete Rundlaufbahn
überdachte Aufenthaltszone
Die Kriterien sind an die Drucksache 1667/II "Mädchen- und frauengerechte Sportstätten" der BVV Friedrichshain-Kreuzberg und die Broschüre "Mädchen- und frauengerechter Sportstättenbau" des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen anzulehnen.
Die Interessen der in den Tempelhof-Schöneberger Vereinen organisierten Frauen und Mädchen sollen erfragt werden und mit einfließen. In diesem Bericht soll auch ein Maßnahmenplan für die notwendigen Veränderungen und Verbesserungen von Sporthallen und –plätzen enthalten sein.
Der BVV ist bis Juni 2014 zu berichten.