Teilsperrung des Besucher-Parkplatzes am Rathaus Tempelhof

Sehr geehrte Damen und Herren,
um auf dem Besucherparkplatz des Rathauses Tempelhof notwendige Instandsetzungsarbeiten durchführen zu können, ist es notwendig den Parkplatz vor dem Rathaus Tempelhof ab Dienstag, den 28.07.2026 ab 6 Uhr für ca. eine Woche zu sperren.
Für diesen Bereich gilt dann ein absolutes Halteverbot, bitte parken Sie nicht auf dem Besucherparkplatz.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre SE Facility Management – Objektverwaltung

Schülerbeförderung

Hinweisschild Schulbus

Das Schulamt kann zur Erleichterung des Schulweges besondere Beförderungsmittel für Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Verfügung stellen, wenn diese aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, die Schule auf dem üblichem Weg zu erreichen.

Nachfolgend informieren wir Sie über die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Schülerbeförderung und stellen Ihnen die notwendigen Vordrucke zur Beantragung zur Verfügung.

Beachten Sie bitte die Zuständigkeiten: Diese richtet sich nicht nach dem Wohnortprinzip. Sie müssen den Antrag bei dem Bezirksamt stellen, in dem sich die Schule befindet.

Voraussetzungen und Ablauf

Die Beförderung kommt ausschließlich für Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Frage, die aufgrund Ihrer Behinderung den Schulweg nicht auf dem üblichen Weg bewältigen können.
Die Fahrten zu den Schulen werden durch Fahrdienste durchgeführt, mit denen das Schulamt entsprechende Verträge geschlossen hat. Die Beförderung erfolgt in der Regel in Form einer Sammelfahrt von der Wohnanschrift oder von Sammelpunkten aus.
Nach Antragstellung wird eine Prüfung des Einzelfalls vorgenommen. Dabei werden auch Gutachen und Stellungnahmen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes und der Schule eingeholt.
Bitte bedenken Sie dies auch bei der Antragstellung und nehmen diese rechtzeitig vor dem Bedarfszeitraum vor. Ein Rechtsanspruch auf eine Beförderung besteht nicht.

Die Antragstellung

  • Bitte prüfen Sie vor Antragsstellung, ob die oben genannten grundsätzlichen Voraussetzungen vorliegen.
    Wenn dies der Fall ist, stehen Ihnen nachfolgend die notwendigen Anträge zur Verfügung.
  • Bitte reichen Sie den Antrag nach Möglichkeit immer über die Schule ein, in der die Schülerin oder der Schüler unterrichtet wird.
  • Bitte beachten Sie den oben beschriebenen Ablauf. Eine kurzfristige Aufnahme der Beförderung ist nur in besonderen Einzelfällen möglich.

Antrag Schülerbeförderung

  • Antrag Schülerbeförderung

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Stellungnahme Schule

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Arbeitsnachweis

Informationen und Rechtsgrundlagen zur Schülerbeförderung

  • Informationen und Rechtsgrundlagen zur Schülerbeförderung

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Beamte des Schulamtes und der Polizei vor einem Polizeifahrzeug

Sicherheit in der Schülerbeförderung

Neben der erforderlichen Zuverlässigkeit und Eignung der Fahrdienste, die gemäß den Verträgen nachgewiesen sind, macht das Schulamt Tempelhof-Schöneberg darüber hinaus auch von seinem Kontrollrecht aktiv Gebrauch und führt regelmäßig entsprechende Kontrollen durch. Diese Kontrollen erfolgt auch unter Beteiligung der Berliner Polizei.

Mehr zu dem Thema finden Sie auf der Seite Sicherheit in der Schülerbeförderung
Hierbei sei auf das Angebot der Berliner Polizei verwiesen, die Busse für Klassenfahrten vor der Abfahrt ggf. einer Kontrolle unterziehen können. Näheres dazu finden Sie unter Überprüfung von Fahrzeug und Fahrer vor Kita- und Klassenreisen.

Schülerbeförderung