Kindertagespflege in Tempelhof-Schöneberg

Die Betreuung in der Kindertagespflege stellt eine Alternative zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung (Kita) dar. In der Kindertagespflege werden bis zu 5 Kinder durch eine oder bis zu 10 Kindern durch zwei feste Kindertagespflegepersonen betreut. Dies ermöglicht eine individuelle Förderung der Kinder und bietet verlässliche Ansprechpartner_innen für Sie als Eltern.

Kindertagespflegepersonen haben an einer Qualifizierung teilgenommen und verfügen über eine, durch das Jugendamt erteilte, Pflegeerlaubnis für Kindertagespflege. Kindertagespflegepersonen erfüllen, wie Kitas, einen Bildungsauftrag und arbeiten nach dem Berliner Bildungsprogramm.

Die Betreuung in einer Kindertagespflegestelle wird, wie die Betreuung in der Kita, über den Kita-Gutschein finanziert. Nähere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie auf unserer Internetseite Tagesbetreuung für Kinder.

Fachberatung Kindertagespflege

Die Fachberatung Kindertagespflege berät zu der Angebotsform Kindertagespflege, den aktuellen Platzkapazitäten und zu geeigneten Plätzen für Kinder mit individuellem Förderbedarf. Da Kindertagespflegepersonen selbständig tätig sind, belegen sie ihre Plätze eigenständig und führen ggf. eigene Wartelisten. Eine Platzzuweisung durch das Jugendamt findet nicht statt.

Sie haben bereits einen Platz bei einer Kindertagespflegeperson gefunden?
Weitere Informationen zur Betreuung in der Kindertagespflege erhalten Sie hier.

Pädagogische Fachberatung unterteilt nach Regionen

Erreichbarkeit

Sie suchen einen Platz oder möchten sich ganz allgemein zur Kindertagespflege als Betreuungsform beraten lassen?
Rufen Sie uns gern an!

Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie uns eine E-Mail mit der Angabe Ihrer Meldeadresse und Ihrer Telefonnummer. Wir rufen Sie schnellst möglich an.

Zur Auflistung der einzelnen Kindertagespflegestellen gelangen Sie über den blau hinterlegten Link der jeweiligen Regionen:

Sachbearbeitung und Vertragsstelle

Telefonisch erreichbar

  • Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 14:00 Uhr und
  • Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Fragen zu Vertragsangelegenheiten und Änderungen des Kita-Gutschein im Rahmen der Kindertagespflege

  • Friedenau
    Marienfelde
    Schöneberg-Süd

    Frau Kypke-Friese – JugTBVS 2
    Telefon: (030) 90277-6757
    E-Mail an Frau Kypke-Friese

  • Schöneberg-Nord
    Mariendorf
    Schöneberg-Süd

    Frau Schmidt – JugTBVS 3
    Telefon: (030) 90277-2326
    E-Mail an Frau Schmidt

  • Tempelhof
    Lichtenrade
    Schöneberg-Süd

    Herr Thestorf – JugTBVS 4
    Telefon: (030) 90277-2813
    E-Mail an Herr Thestorf

Sie interessieren sich für die Tätigkeit als selbständig tätige Kindertagespflegeperson?

Die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist eine selbständige und einkommenssteuerpflichtige Tätigkeit. Sie benötigen für die Betreuung von Kindern eine Pflegeerlaubnis gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – § 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege.

Sie möchten sich genauer über die Kindertagespflege als Tätigkeitfeld informieren? Dann empfehlen wir Ihnen die Internetseite Tagesmutter oder Tagesvater werden und den Info-Abend bei Familien für Kinder.

Allgemeine Fragen zur Kindertagespflege können Sie gerne per E-Mail an unsere pädagogische Fachberatung Kindertagespflege richten.

Weitere Informationen zur Betreuung in der Kindertagespflege

Liebe Eltern!

Herzlich willkommen in der Kindertagespflege. Schön, dass Sie sich für eine Kindertagespflegestelle entschieden haben und fündig geworden sind. Um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der Kindertagespflegeperson zu fördern, ist es wichtig, dass Sie folgende Punkte beachten und einhalten:

  • Bitte informieren Sie die Kindertagespflegeperson vor Betreuungsbeginn über gesundheitliche Einschränkungen Ihres Kindes (z. B. Allergien, Fieberkrämpfe).
  • Planen Sie für die Eingewöhnungsphase 4 Wochen ein, damit Ihrem Kind ein guter Start in der Kindertagespflege ermöglicht wird.
  • Für abholberechtigte Personen muss Ihr schriftliches Einverständnis vorliegen.
  • Bei ansteckenden oder meldepflichtigen Krankheiten kann Ihr Kind nicht in der Kindertagespflegestelle betreut werden. Die Kindertagespflegeperson kann vor Wiederaufnahme der Betreuung ein kinderärztliches Attest von Ihnen verlangen.
  • Denken Sie daran, Ihr Kind abzumelden, wenn es die Kindertagespflege nicht besucht.
  • Für den Tagesablauf in der Kindertagespflege ist es wichtig, dass Sie die Absprachen der Bring- und Abholzeiten einhalten.
  • Nutzen Sie die „Tür- und Angelgespräche“ und das Angebot der Elterngespräche, um Anliegen zu klären.
  • Seit dem 01.03.2020 müssen alle Kinder, die eine Kindertagesbetreuung besuchen und mindestens 1 Jahr alt sind, einen Masernschutz nachweisen (Impfung). Ausnahmen sind: Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen, z. B. wegen einer Allergie gegen einen Bestandteil des Impfstoffs, nicht geimpft werden können. Kinder im Säuglingsalter, die noch nicht geimpft werden können, weil sie noch zu jung sind, können trotzdem in der Kindertagespflege betreut werden. Sie müssen dann zum nächst möglichen Termin geimpft werden. Es ist Aufgabe der Kindertagespflegeperson, dies zu überprüfen.
  • Die Betreuung in der Kindertagespflege ist für alle Kinder kostenfrei.
  • Nur für das Mittagessen müssen Sie weiterhin einen Verpflegungsanteil von 23 Euro monatlich bezahlen.
  • Wenn ein gültiger berlinpass-BuT (Bildung und Teilhabe BuT) vorgelegt wird, muss dieser Verpflegungsanteil seit dem 01.08.2019 nicht mehr gezahlt werden.