Das neue Unterhaltsvorschussgesetz ist am 17.08.2017 in Kraft getreten (rückwirkend zum 01.07.2017).
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Abarbeitung der seit 01.07.2017 neu gestellten Anträge noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Ihre Unterhaltsvorschussstelle arbeitet nachhaltig daran, Ihren Antrag abschließend zu entscheiden.
Aus Kapazitätsgründen werden zunächst die Anträge von Kindern Alleinerziehender, die keine SGBII-Leistungen beziehen, bearbeitet.
Sie können nach wie vor Ihre Anträge per Post zusenden, in den Hausbriefkasten einwerfen oder zu den entsprechenden Sprechzeiten beim InfoPoint des Jugendamtes oder bei den Bürgerämtern abgeben.
Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit der E-Mail-Kommunikation, da die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt ist: E-Mail an die Unterhaltsvorschussstelle
Von Fragen zum Bearbeitungsstand oder zum Antragseingang bitten wir abzusehen, um die Zeit zur Bearbeitung Ihrer Anträge nutzen zu können.
Ihr Jugendamt
Unterhaltsvorschussstelle