Die Angaben im Antrag (zum Beispiel Einbürgerungsantrag, Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises) sind mit entsprechenden Nachweisen zu belegen.
Hinweise zum Datenschutz im Rahmen der Bearbeitung von Staatsangehörigkeitsverfahren
Einbürgerung und Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises und andere staatsangehörigkeitsrechtliche Verfahren nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gilt ein Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Sowohl die DS-GVO als auch das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) enthalten Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu Rechten von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Sie werden daher über Folgendes informiert:
Soweit es für die Durchführung des Staatsangehörigkeitsgesetzes erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (das heißt insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt; vergleiche Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e und Artikel 4 Nr. 2 DS-GVO, §§ 31 bis 34, 36, 37 Absatz 2 StAG). Die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde (Behörde, in deren Bezirk der Antragsteller wohnhaft ist) ist hierbei „Verantwortliche“ im Sinne des Artikels 4 Nr. 7 DS-GVO.
Alle Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 8. Kontaktdaten .
Inhaltsverzeichnis
- 1. Datenerhebung
- 2. Datenerhebung bei anderen Personen und Stellen
- 3. Datenverarbeitung im Rahmen der Einbürgerungsstatistik
- 4. Datenweitergabe an das Entscheidungsregister in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten beim Bundesverwaltungsamt nach § 33 StAG
- 5. Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren
- 6. Löschung Ihrer personenbezogenen Daten
- 7. Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch; Widerruf einer Einwilligung; Beschwerde
- 8. Kontaktdaten
Bild: BMI
Bürgertelefon 115
Wir wünschen uns ein respektvolles Miteinander. Deshalb werden Gespräche und eMails mit Beleidigungen, einer vulgären Wortwahl oder menschenverachtenden Aussagen beendet bzw. nicht beantwortet.
Telefon: (030) 115
Montag – Freitag von
07:00 bis 18:00 Uhr