Hinweise zum Datenschutz im Rahmen der Bearbeitung von Staatsangehörigkeitsverfahren

Einbürgerung und Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises und andere staatsangehörigkeitsrechtliche Verfahren nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gilt ein Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Sowohl die DS-GVO als auch das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) enthalten Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu Rechten von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Sie werden daher über Folgendes informiert:

Soweit es für die Durchführung des Staatsangehörigkeitsgesetzes erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (das heißt insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt; vergleiche Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e und Artikel 4 Nr. 2 DS-GVO, §§ 31 bis 34, 36, 37 Absatz 2 StAG). Die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde (Behörde, in deren Bezirk der Antragsteller wohnhaft ist) ist hierbei „Verantwortliche“ im Sinne des Artikels 4 Nr. 7 DS-GVO.

Alle Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 8. Kontaktdaten .

1. Datenerhebung

Die Angaben im Antrag (zum Beispiel Einbürgerungsantrag, Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises) sind mit entsprechenden Nachweisen zu belegen.

2. Datenerhebung bei anderen Personen und Stellen

Die Staatsangehörigkeitsbehörde erhebt im Rahmen der Prüfung bei anderen Stellen Daten, die zur Prüfung des Antrags im Einzelfall erforderlich sind. Dies sind bzw. können sein:

  • Bundeszentralregister (Abfrage zu Strafverfahren)
  • Landeskriminalamt Berlin (Abfrage zu Strafverfahren)
    • und, sofern Ermittlungsverfahren bekannt werden, die Strafverfolgungsbehörden (Staats- beziehungsweise Amtsanwaltschaften) und die Gerichte
  • Staatsanwaltschaft (Abfrage zu Strafverfahren)
  • Meldebehörde (Abfrage zu den Meldeverhältnissen)
  • Ausländerbehörde (Ermittlung der aufenthaltsrechtlichen Verhältnisse)
  • Verfassungsschutz (Ermittlung verfassungsfeindlicher Betätigung)
  • Staatsangehörigkeitsbehörde am früheren beziehungsweise zweiten Wohnsitz
  • Finanzbehörden und Ermittlungsbehörden in Steuerstrafsachen
  • Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt

3. Datenverarbeitung im Rahmen der Einbürgerungsstatistik

Die für die Bearbeitung des Antrages erhobenen Daten werden in anonymisierter Form (das heißt ohne Namen und Anschrift) für die Einbürgerungsstatistik des Bundes verwendet. Die Daten dürfen hierfür an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg und an das Statistische Bundesamt übermittelt werden (§ 36 StAG).

4. Datenweitergabe an das Entscheidungsregister in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten beim Bundesverwaltungsamt nach § 33 StAG

Nach § 33 Absatz 1 StAG wird beim Bundesverwaltungsamt ein Register aller in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten getroffenen Entscheidungen geführt. Die Einbürgerungs-/Staatsangehörigkeitsbehörde ist nach § 33 Absatz 3 StAG verpflichtet, alle in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten getroffenen Entscheidungen mit den jeweiligen personenbezogenen Daten an das Entscheidungsregister beim Bundesverwaltungsamt zu übermitteln.

5. Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren

Zur Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren werden personenbezogene Daten an die Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte übermittelt.

6. Löschung Ihrer personenbezogenen Daten

Eine Löschung personenbezogener Daten ist nicht vorgesehen, da es sich bei staatsangehörigkeitsrechtlichen Entscheidungen um Verwaltungsakte mit Dauerwirkung handelt. Die getroffenen und gespeicherten Entscheidungen sind daher auch für nachfolgende Generationen von Bedeutung und werden daher zum Zwecke einer Nachweisführung gespeichert. Es besteht daher kein Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO.

7. Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch; Widerruf einer Einwilligung; Beschwerde

Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde. Sie können auch den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten verlangen.

Unter den Voraussetzungen des Artikels 18 DS-GVO in Verbindung mit § 84 Absatz 3 SGB X können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt zum Beispiel dann in Betracht, wenn die Staatsangehörigkeitsbehörde die Daten nicht mehr länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen und eine Löschung der Daten Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigen würde.

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung besteht kein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO, da die Datenverarbeitung im Staatsangehörigkeitsrecht im öffentlichen Interesse liegt (vergleiche Artikel 21 Absatz 3 DS-GVO). Es besteht auch kein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Artikel 21 Absatz 1 DS-GVO, da staatsangehörigkeitsrechtliche Vorschriften die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorsehen (vergleiche §§ 31 bis 34, 36, 37 Absatz 2 StAG).

Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (das heißt insbesondere erhoben) worden sein, können Sie diese Einwilligung jederzeit nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt.

Sollten Sie mit den Auskünften der Staatsangehörigkeitsbehörde bzw. mit der von ihr vorgenommenen Verarbeitung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit einer Beschwerde an die/den Landesdatenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde wenden.

8. Kontaktdaten

Verantwortliche

Frau Heiß, Abteilung Bürgerdienste, Ordnungsamt, Straßen- und Grünflächenamt,
Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin,
Telefon: (030) 90277-6003,
E-Mail an Sandra.Tabbert-Keske

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Herr Mugler, John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin,
Telefon: (030) 90277-4746,
E-Mail an den Datenschutz im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

Landesdatenschutzbeauftragte

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Friedrichstraße 219, 10969 Berlin,
Telefon: (030) 13889-0,
E-Mail an den Datenschutz Berlin