Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht.
Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt. Diesen können Sie bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes
- persönlich oder
- schriftlich beantragen.
Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. Bei vielen Gemeinden kann man die Unterlagen online anfordern. - Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.
Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Familienname,
- Vorname
- Geburtsdatum sowie
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Die Unterlagen können auch persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden. In diesem Fall können Sie alternativ Briefwahl an Ort und Stelle ausüben.
Damit Ihr Wahlbrief berücksichtigt werden kann, muss dieser bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein.
Hinweise Kurierwegnutzung und Auslandsvertretungen
- Nutzen Sie den Versand über deutsche Auslandsvertretungen nur, sofern ein unmittelbarer Versand auf dem Postweg nicht infrage kommt. Bei der Nutzung des Kurierweges ist mit langen Postlaufzeiten zu rechnen.
- Bitte senden Sie Unterlagen direkt per Post oder (sofern die Auslandsvertretungen in ihrem Wohnsitzland den Kurierweg anbieten) auf dem Kurierweg über die jeweilige Auslandsvertretung (dann für das deutsche Inlandsporto frankiert) an das zuständige Wahlamt.
Bitte geben Sie Ihre Postadresse oder die Adresse der jeweiligen Auslandsvertretung (sofern die Auslandsvertretungen in ihrem Wohnsitzland den Kurierweg anbieten) für die Übersendung von Wahlunterlagen an.