Wenn Sie am Wahltag verhindert sind und Ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten oder am Wahltag ein anderes (z.B. barrierefreies) Wahllokal im selben Wahlkreis aufsuchen möchten, ist die Beantragung eines Wahlscheines erforderlich. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Die Ausstellung erfolgt sechs Wochen vor der Wahl. In diesem Zeitraum haben Sie außerdem die Möglichkeit, direkt in einer unserer drei Briefwahlstellen zu wählen oder die Briefwahlunterlagen dort entgegenzunehmen.
Damit Ihr Wahlbrief berücksichtigt werden kann, muss dieser am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein.