Beirat für Menschen mit Behinderungen – Erster Antragsvorschlag des Beirats vom Ausschuss angenommen

Pressemitteilung Nr. 493 vom 19.12.2022

„Teilhabe“ großgeschrieben

Katja Daus, 1. Vorsitzende des Beirats von und für Menschen mit Behinderung:

bq. “Das ist nur ein erster kleiner Schritt, aber einer von großer Bedeutung: Inklusive Teilhabe mal ganz praktisch. Erstmalig konnten wir als Ausschuss von unserem Initiativrecht Gebrauch machen. Ich bin stolz darauf, dass der Ausschuss für Frauen, Queer- und Inklusionspolitik unseren Antragsvorschlag „Sachverständige barrierefreies Bauen und Sachverständige_r für barrierefreie Straßen, Wege, Plätze und Haltestellen“ angenommen hat. Wir brauchen eine inklusivere Gestaltung des öffentlichen Raums und wir brauchen Sachverständige, die dies umsetzen können – zeitlich und fachlich.”

Die Bezirksverordnetenversammlung hatte Anfang des Jahres beschlossen, ein formales Verfahren für die Empfehlungen des Beirats von und für Menschen mit Behinderungen an die BVV einzuführen und damit dem Landesgleichberechtigungsgesetz Rechnung zu tragen. Dem Beirat von und für Menschen mit Behinderungen ist ein eigenständiges Rede- und Initiativrecht im Ausschuss eingeräumt worden.

Hans Foster, stellvertretender Vorsitzender des Beirats von und für Menschen mit Behinderung:

bq. “Die hohe Belastung der Beauftragten in den Bezirken ist allgemein bekannt. Ein klassisches Controlling ist deren Aufgabe und Beratung. Sie können aber nicht als Sachverständige für alle Fachbereiche agieren. Als Beirat sehen wir, dass mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention der Bundesrepublik, wir uns noch intensiver für mehr Barrierefreiheit und Inklusion in unserer Gesellschaft stark machen müssen. Gesetze stehen, jetzt geht es um Umsetzung.