Einführung der Parkzone rund um den Tempelhofer Damm

Pressemitteilung Nr. 214 vom 28.06.2022

Das Land Berlin und der Bezirk Tempelhof-Schöneberg möchten eine klimafreundliche, sichere und komfortable Mobilität für alle Verkehrsteilnehmer_innen ermöglichen. Die Parkraumbewirtschaftung ist dabei ein wichtiger Baustein für höhere Lebensqualität, weniger Parksuchverkehr und Luftreinhaltung. Bewohner_innen haben in der Vergangenheit zahlreich eine Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung in Tempelhof-Schöneberg gefordert. Im kommenden September wird daher die neue Parkzone (Zone 92) rund um den Tempelhofer Damm eingeführt (Geltung Montag bis Freitag von 09:00 bis 20:00 Uhr und Samstag von 09:00 bis 18:00 Uhr).

Bezirksstadträtin Saskia Ellenbeck:

bq. „Mit der Einführung rund um den Tempelhofer Damm geben wir den Startschuss für eine deutliche Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in unserem Bezirk. Bis Ende 2023 wollen wir nach und nach acht weitere Zonen einrichten. Damit werden wir den gesamten inneren S-Bahn-Ring in Tempelhof-Schöneberg bewirtschaften und so ein wichtiges Steuerungsinstrument für effizientes Parkraummanagement zur Hand haben.“

Ab sofort können Bewohner_innen sowie Gewerbetreibende für die Zone rund um den Tempelhofer Damm einen Parkausweis beantragen. Als Bewohner_innen gelten sämtliche Personen mit amtlich gemeldetem und tatsächlichem Wohnsitz innerhalb der Zone. Diese können für jeweils ein auf sie zugelassenes oder ihnen dauerhaft überlassenes Kraftfahrzeug einen Parkausweis beantragen. Alle betroffenen Anwohnenden werden in diesen Tagen per Postwurfsendung zusätzlich informiert.

Es wird gebeten, die Parkausweise möglichst bis spätestens 1. August 2022 zu beantragen, da die Anträge nach der Reihenfolge der Eingänge bearbeitet werden.

Bewohner_innen können den Parkausweis mit allen erforderlichen Unterlagen beantragen:

Parkzone 92 rund um den Tempelhofer Damm

Erforderliche Unterlagen sind:

  • eine Kopie der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I/Kfz-Schein
  • ggf. Nutzungsüberlassung (formlose Bescheinigung des_der Halter_in), sofern der oder die Antragsteller_in nicht Halter_in des Fahrzeuges ist.
  • Die Gebühren für den Bewohnerparkausweis betragen derzeit (2 Jahre gültig) 20,40 Euro.
Handwerker_innenparkausweise, Ausnahmegenehmigungen und Betriebsvignetten sind ausschließlich
  • per E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde oder
  • per Post an das:
    Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
    Abteilung Ordnung, Straßen, Grünflächen, Umwelt und Naturschutz
    Fachbereich Straßenverkehrsbehörde
    Großbeerenstraße 2-10 (Haus 3)
    12107 Berlin
    zu beantragen.

Onlinevordrucke finden Sie auf den Internetseiten des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg.