Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Pressemitteilung Nr. 097 vom 07.04.2022

Öffentliche Auslegung vom 11. April 2022 bis einschließlich 13. Mai 2022

Der Entwurf des Bebauungsplans 7-95 für die Grundstücke Röblingstraße 90/162, Attilastraße 46-59 sowie die Flurstücke 127, 130, 133 und 135 der Flur 9 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof (vergleiche Planausschnitt), wird mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß Paragraph 3 Absatz 1 Planungssicherstellungsgesetz auf der Internetseite des Bezirksamtes bereitgehalten sowie auf der Beteiligungsplattform des Landes Berlin.

Ziel des Bebauungsplans ist die Errichtung eines durch Wohnen und Gewerbe geprägten neuen integrierten Stadtquartiers.

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Beachten Sie bitte auch die formell verbindliche Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin vom 1. April 2022, insbesondere hinsichtlich der Arten vorliegender umweltbezogener Informationen.

Angelika Schöttler, Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung und Facility Management, erklärt zum Bebauungsplanverfahren:

bq. „Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes entsteht ein neues integriertes autoarmes Stadtquartier mit ca. 840 neuen Wohnungen, die gemäß dem Berliner Modell zu 30 Prozent mietpreis- und belegungsgebunden sind und 300 Plätze für Geflüchtete bieten. Das sogenannte Handwerkerhaus ist ein Leuchtturm¬projekt innerhalb der Marienhöfe und einzigartig in Berlin. Auf diese Weise sollen Handwerker_innen und Gewerbetreibenden Flächen zu günstigen Mieten zur Verfügung gestellt werden.“

Sie haben gemäß Paragraph 3 Absatz 2 Planungssicherstellungsgesetz darüber hinaus im oben genannten Zeitraum die Möglichkeit, die Unterlagen bei der Abteilung für Stadtentwicklung und Facility Management, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung einzusehen:

Öffentliche Auslegung:

  • Rathaus Schöneberg, Zimmer 3046
    John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin
  • Montag bis Mittwoch von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag von 8:30 bis 15:30 Uhr
    sowie nach telefonischer Vereinbarung unter (030) 90277-8917

Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Bebauungsplanentwurfs 7-95 können auch telefonisch unter (030) 90277-8917 oder per E-Mail an Stadtplanung gestellt werden.

Es gelten die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus-SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) in der jeweils gültigen Fassung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Paragraph 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und des Berliner Datenschutzgesetzes. Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit ausliegt.