Gewässerunterhaltung

Die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema ”Pflege von Kleingewässern“:

  • 1. Was sind Kleingewässer?

    Wer an ”Berlin“ und ”Gewässer“ denkt, dem schießt vermutlich unweigerlich ein ”Pack die Badehose ein, nimm dein kleines Schwesterlein und dann nischt wie raus nach Wannsee“ durch den Kopf. Oder auch ein ”Wie oft war ich schon am Wannsee, wie oft sprang ich in die Spree”.
    Doch zu den Berliner Gewässern zählen nicht nur die weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannten großen Seen und Flüsse, sondern auch zahlreiche kleinere. Diese Gräben, Tümpel, Teiche und Seen sind nicht nur schön fürs Auge und laden zum Verweilen ein, sie erfüllen auch wichtige ökologische Funktionen.
    Berlin ist eine Wasserstadt. Rund 60 km 2 – das entspricht 6,6 % der Stadtfläche – sind mit Wasser bedeckt. Neben Spree, Havel und Dahme sowie vielen weiteren Flüssen, Seen und Kanälen verfügt Berlin über mehrere Hundert kleinere und Kleinstgewässer. Für die Pflege vieler dieser Kleingewässer sind die Grünflächenämter der Bezirke zuständig.

  • 2. Welche wichtigen Funktionen erfüllen Gewässer in der Stadt?

    Ob man nun einen gemütlichen Spaziergang am Wasser entlang macht oder einen die Joggingrunde einmal um den See führt, ob man auf einer Parkbank sitzend die Enten beobachtet oder auf der Wiese liegend einfach nur chillt, so viel steht fest: Die Erholungsfunktion von Gewässern ist enorm.
    Doch Wasserflächen können noch viel mehr. Sie tragen dazu bei, einige der negativen Folgen des Klimawandels abzufedern, wirken sich positiv auf das Stadtklima aus, dienen dem Erhalt der Biodiversität und sind ein unerlässlicher Bestandteil des Wasserhaushalts.
    Es ist ein statistisch abgesicherter Fakt, dass die Durchschnittstemperaturen in Deutschland steigen und auch Hitzewellen immer häufiger und in größerer Intensität auftreten. Dies stellt insbesondere in städtischen Regionen ein Problem dar, da sich diese im Vergleich zum Umland stärker aufheizen. Wasserflächen verfügen über eine hohe Wärmespeicherkapazität und können dadurch das lokale Klima positiv beeinflussen und für Abkühlung sorgen. Das ist insbesondere an heißen Sommertagen spürbar, wenn die Verdunstung von Wasser für ein Absinken der Umgebungstemperatur sorgt. Ein Effekt, den sicherlich jeder bereits am eigenen Leib gespürt hat, der sich einmal im Hochsommer an einem See aufgehalten hat.
    Auch Starkniederschläge nehmen im Zuge des Klimawandels zu. Vor allem in städtischen Regionen spielen Gewässer daher eine wichtige Rolle als natürlicher Speicherraum für das wertvolle Regenwasser. Denn in Gegenden, in denen sich Haus an Haus und eine asphaltierte Straße an die nächste reiht, kann Regen oft nur schlecht versickern. Wenn Regenwasser nicht versickert, dann läuft es in die Kanalisation und ist nicht mehr für die Pflanzen verfügbar. Kommt es nun zu Starkniederschlägen, dann können die vom Himmel herabstürzenden Wassermassen von der überlasteten Kanalisation oftmals nicht vollständig aufgenommen werden. Mögliche Folge: Sie läuft über, was nicht nur zu überfluteten Straßen, U-Bahneingängen und Kellern führen kann, sondern auch dazu, dass dreckiges, nährstoffreiches Wasser ungeklärt in die Natur gelangt.
    Grünanlagen und Gewässer – die sogenannte grüne und blaue Infrastruktur unserer Stadt – bieten einen natürlichen Speicherraum für Regen. Sie können große Mengen Wasser aufnehmen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Grundwasserspiegels, zur Entlastung der Kanalisation und zum Schutz unserer Umwelt.
    Darüber hinaus bieten Gewässer kostbare Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen: Fische und Amphibien legen dort ihre Eier ab, Vögel brüten und rasten hier gerne, das Wasser lockt Säugetiere, Vögel und Insekten zum Trinken und Baden an und verschiedene Pflanzenarten sind auf Gewässer oder Uferbereiche als Lebensraum angewiesen. Kleingewässer sind daher wichtig zur Förderung und zum Erhalt der Artenvielfalt. Nehmen Sie sich ruhig einmal die Zeit, an einem der Kleingewässer in unserem Bezirk etwas länger zu verweilen und dem bunten Treiben zuzuschauen. Sie werden feststellen, sie sind voller Leben.
    Um all diese wichtigen Aufgaben auf Dauer erfüllen zu können, müssen unsere Gewässer regelmäßig und fachgerecht gepflegt werden. Eine Aufgabe, die wir gerne erfüllen!

  • 3. Wer ist für die Pflege der Kleingewässer in unserer Stadt zuständig?

    Die Grünflächenämter der einzelnen Berliner Bezirke sind für die Erhaltung und Pflege der sogenannten ”stehenden Gewässer 2. Ordnung” zuständig*. Dazu zählen beispielsweise Jungfernheideteich und Grundewaldsee in Charlottenburg-Wilmersdorf, Görlitzer Parkteich und Museumsteich in Friedrichshain-Kreuzberg, Fennpfuhl und Orankesee in Lichtenberg, Springpfuhl und Kaulsdorfer Teiche in Marzahn-Hellersdorf, Fauler See und Plötzensee in Mitte, Britzer Kirchteich und Buckower Dorfteich in Neukölln, Weißensee und Wilhelmsruher See in Pankow, Amselteich und Ziegeleisee in Reinickendorf, Groß-Glienicker See und Langes Becken in Spandau, Krumme Lanke und Nikolasee in Steglitz-Zehlendorf, Ententeich und Gänsepfuhl in Tempelhof-Schöneberg, Teufelssee und Dorfteich Karolinenhof in Treptow-Köpenick sowie viele andere mehr.
    Eine Liste aller stehender Gewässer 2. Ordnung in der Zuständigkeit der Bezirke ist im Umweltportal auf Berlin.de unter der Überschrift ”Formulare / Broschüren / Merkblätter“ abrufbar Darüber hinaus gibt es weitere Kleingewässer, für die entweder die Berliner Forsten zuständig sind oder die sich in Privatbesitz befinden.

    *Wer es ganz genau wissen möchte: Die Oberflächengewässer Berlins werden in Gewässer 1. Ordnung (schiffbar) und Gewässer 2. Ordnung (nicht schiffbar) unterteilt. Bei den Gewässern 1. Ordnung handelt es sich überwiegend um Bundeswasserstraßen im Eigentum des Bundes. Bei den nicht schiffbaren Gewässern unterscheidet man ”stehende Gewässer 2. Ordnung” und ”Fließgewässer 2. Ordnung“. Sie befinden sich entweder im Eigentum des Landes Berlin oder sie sind in Privatbesitz. Die Gewässeraufsicht für die fließenden Gewässer 2. Ordnung liegt bei der Wasserbehörde des Landes Berlin. Für die stehenden Gewässer 2. Ordnung liegt die Gewässeraufsicht bei dem jeweiligen Bezirksamt.
  • 4. Welche Pflegemaßnahmen werden an Gewässerufern durchgeführt?

    Die von den Grünflächenämtern ausgeführten und/oder beauftragten Pflegemaßnahmen haben das Ziel, den Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern, die Wasserqualität zu fördern und die Gewässer als wichtige Orte der Naherholung zu bewahren.
    Das Hauptaugenmerk liegt dabei zum einen auf der Kontrolle und Pflege der ufernahen Bäume. Oberstes Ziel: deren Gesundheit und Bruchfestigkeit zu erhalten. So werden Bäume bei Bedarf beschnitten, Totholz (welches unkontrolliert fallen könnte) entfernt und neu gepflanzte Bäume in den ersten Jahren gewässert. Grundlage für diese Maßnahmen sind regelmäßige Kontrollen der Bäume auf morsche Stellen, Krankheiten, statische Mängel oder Verletzungen.
    Alles Wissenswerte rund um das Thema ”Stadtbäume“ — etwa, was Baumpflegemaßnahmen sind und weshalb sie durchgeführt werden, aus welchen Gründen Bäume unter Umständen beschnitten oder sogar gefällt werden müssen oder was Sie als Privatperson für den Baumschutz tun können — kann hier nachgelesen werden.
    Auch die Pflege der Sträucher fällt in diesen Aufgabenbereich. Sträucher sind nicht nur schön anzusehen und dienen als Sicht- und Lärmschutz, sondern erfüllen auch wichtige ökologische Funktionen. So bieten sie aufgrund ihrer Dichte vielen Insekten, Kleinsäugern und Vögeln geschützte Lebensräume, binden Staub und Schadstoffe und tragen dazu bei, den Boden vor Erosion zu schützen.
    Bei ihrer Pflege gilt: So wenig wie möglich, so viel wie nötig. Um die Vitalität der Sträucher zu erhalten, werden alle zwei Jahre oder nach Bedarf Schnittarbeiten durchgeführt. Dabei werden alte, nicht mehr blühfähige oder zu dicht stehende Triebe, Äste oder Zweige entfernt. Ziel dieser Maßnahme ist, den Gehölzen mehr Licht zu verschaffen, eine behutsame Verjüngung vorzunehmen und die Verzweigung und Blühfähigkeit der Sträucher zu fördern. Außerdem werden, wenn notwendig, die Wege freigeschnitten.
    Im Uferbereich ist es zudem wichtig, regelmäßig Gehölzwildwuchs zu entfernen, damit die Wasserpflanzen nicht verdrängt werden. So wird beispielsweise mehrmals im Jahr der Japanische Staudenknöterich (Reynoutria japonica) entfernt, weil er sehr hoch wird und ohne Eingriff rasch alle anderen Wasser- und Blühpflanzen verdrängen würde. Das Hornkraut (Ceratophyllum demersum) wird hingegen nicht entfernt, da es wichtige ökologische Aufgaben erfüllt, indem es Sauerstoff produziert, das Wasser klar hält und zudem Libellen, Amphibien und Fischen als Unterschlupf dient.
    Schließlich werden die Uferbereiche regelmäßig von Unrat befreit. Beauftragte Fachfirmen entleeren die Abfallbehälter und sammeln den Müll ein, der sich leider immer wieder z. B. in Bereichen rund um Sitzbänke ansammelt. Im direkten Uferbereich wird zudem wöchentlich Müll beseitigt.
    Damit die Gewässer nicht verlanden und damit im Sommer kein unangenehmer Geruch entsteht, wird zudem an ausgewählten Stellen von Fachfirmen Laub und angesammelter Schlamm entfernt.

  • 5. Was hat es mit kleinen künstlichen Inseln auf sich?
    Sausuhlensee Künstliche Inseln

    Wer in letzter Zeit einmal am Sausuhlensee in Charlottenburg nahe dem Olympiastadion war, dem sind bestimmt die kleinen, bewachsenen Inseln aufgefallen, die sich mitten auf dem See befinden. Diese künstlich angelegten sogenannten Schwimminseln bestehen aus kunststofffreiem Material, auf dem blühende Wasserpflanzen wachsen.
    Sie bieten Insekten ein beliebtes Anflugziel, dienen Vögeln als Ruhe- und Brutstätte und sind bei Fröschen als Platz zum Sonnen äußerst geschätzt. Und unterhalb der Inseln finden Fische und Kleinorganismen zwischen den Wurzeln der Wasserpflanzen begehrte Rückzugsmöglichkeiten.
    Doch die Schwimminseln können noch mehr und verbessern gleichzeitig die Wasserqualität. Denn die Pflanzenwurzeln filtern das Wasser und entziehen ihm überschüssige Nährstoffe. Dadurch tragen sie auch dazu bei, das Wachstum von Algen zu minimieren.
    Die Schwimminseln wurden 2022 von Auszubildenden des Fachbereichs Grünflächen Charlottenburg-Wilmersdorf gebaut und im Sausuhlensee verankert. Derzeit wird dieses Pilotprojekt ausgewertet und eine Ausweitung auch auf andere Gewässer im Bezirk geprüft.
    Ähnliche Schwimminseln findet man auch auf dem Landwehrkanal und im Engelbecken an der Grenze von Mitte und Kreuzberg. Hier wurden versuchsweise zwei schwimmende Röhrichtinseln geschaffen. Diese können die biologische Vielfalt im Gewässer bereichern und den eingesetzten Raubfischen Verstecke bieten.
    Es bleibt spannend, was die Auswertung dieser Versuche ergibt und ob man solche schwimmenden Inseln zukünftig auch auf bzw. in anderen Berliner Gewässern finden wird.

  • 6. Darf in allen Gewässern der Stadt gebadet werden?

    In Berlin und dem angrenzenden Umland gibt es 39 offizielle Badestellen. Welche das sind, können Sie hier nachlesen.
    Darunter sind auch einige Seen, die zu den ”stehenden Gewässern 2. Ordnung“/Kleingewässern zählen. Hier gilt, wie auch bei den größeren Gewässern, Baden ist nicht im gesamten Gewässer erlaubt, sondern nur an offiziellen Badestellen bzw. in den Strand- oder Freibädern. So gibt es unter anderem die Strandbäder am Halensee, am Jungfernheideteich, am Weißen See, am Orankesee, am Plötzensee und in Lübars am Ziegeleisee. Diese Bäder werden privatwirtschaftlich betrieben.
    In den meisten Gewässern unserer Stadt, darunter sehr viele Kleingewässer, ist allerdings das Baden verboten. Und wir können Ihnen nur aufs Dringendste empfehlen, sich an dieses Verbot auch zu halten! Die Gründe hierfür: Der Schutz Ihrer Gesundheit sowie der Erhalt von Flora und Fauna.
    So wird die Wasserqualität der 39 offiziellen Badeseen von den Gesundheitsbehörden und den Berliner Wasserbetrieben während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September regelmäßig überprüft. Anschließend werden die Gewässer entweder zum Baden freigegeben oder auch nicht. Durch die Überwachung der Wasserqualität wird sichergestellt, dass vom Baden in den Gewässern keine Gesundheitsgefahr ausgeht.
    In den übrigen Gewässern unserer Stadt – also in allen Gewässern, die nicht als offizielle Badestellen deklariert sind – ist dies nicht der Fall. In diesen Gewässern ist es daher möglich, dass sie beispielsweise mit Fäkalkeimen oder Blaualgen belastet sind. Hier kann also nicht garantiert werden, dass das Baden gesundheitlich unbedenklich ist.
    Gesundheitsgefährdende Verschmutzungen treten insbesondere nach starken Regenfällen auf, wenn der Dreck und die Schadstoffe, die sich in der Umgebung angesammelt haben – darunter Abrieb von Autoreifen, Hundekot oder Müll – ungeklärt in die Gewässer gespült werden
    Und es ist nicht nur die bisweilen zu hohe Keimbelastung des Wassers, sondern auch aller Unrat, der sich leider nur zu oft in unseren Gewässern findet: Glasscherben, Autoreifen, Angelhaken, scharfkantige Getränkedosen, illegal entsorgter Sperrmüll, Nägel, Spritzen, … Sie können sich keine Vorstellung davon machen, wie oft beispielsweise schon Elektrofahrräder oder Elektroroller inklusive ihrer Schwermetalle enthaltenden Akkus aus den Gewässern geborgen werden mussten.
    Und während die Gewässer an den offiziellen Badestellen regelmäßig vom Unrat befreit werden, ist das an den anderen Seen leider nicht so oft möglich, wie dies notwendig wäre, um das Verletzungsrisiko beim Baden ausreichend zu minimieren.
    Deswegen ist es in der Vergangenheit, wenn die sommerlichen Temperaturen Badende auch an die Seen gelockt haben, in denen dies eigentlich nicht erlaubt ist, immer wieder zu Unfällen gekommen. Auch Strömungen können eine nicht zu unterschätzende Gefahr darstellen – mitunter mit tödlichem Ausgang. Bedenken Sie bitte auch, dass es im Unglücksfall einige Zeit dauern kann, bis der Rettungsdienst oder die Wasserrettung eintrifft.
    Kurz: Im Interesse Ihrer Gesundheit und Sicherheit sollten Sie unbedingt davon absehen, ”wild“ zu baden.
    Das gleiche gilt natürlich auch für Hunde. Diese finden im Hundeauslaufgebiet am Grunewaldsee und am Hundestrand Pichelswerder die Möglichkeit, sich abzukühlen und unbeschwert zu planschen.
    Darüber hinaus sollten Seen auch aus Gründen des Naturschutzes nicht außerhalb von offiziellen Badestellen betreten werden. Denn Gewässer bieten kostbare Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen: Fische und Amphibien legen dort ihre Eier ab, Vögel brüten und rasten hier gerne, das Wasser lockt Säugetiere, Vögel und Insekten zum Trinken und Baden an und verschiedene Pflanzenarten sind auf Gewässer oder Uferbereiche als Lebensraum angewiesen. Insbesondere die so genannte Röhrichtzone – das ist der Bereich, in dem viele Pflanzen wie Schilf oder Schwertlilien wachsen – sollte nie betreten werden, denn hier bauen Wasservögel ihre Nester, Frösche nutzen die Zone zum laichen, sie ist Nahrungs- und Regenerationszone für Fische und auch Insekten und Spinnentiere halten sich hier gerne auf. Stören wir sie nicht dabei!

  • 7. Dürfen Kleingewässer mit dem Boot befahren werden?

    An einem sonnigen Tag mit Schlauchboot, Kajak und Co. unterwegs zu sein ist ein Vergnügen, dem viele von uns gerne nachgehen. Auf vielen Berliner Seen ist das Befahren mit nicht-motorisierten Booten erlaubt, aber nicht überall und nicht in jedem Bereich eines Gewässers. Befinden sich Gewässer im Bereich geschützter Grünanlagen, so ist laut Berliner Grünanlagengesetz das Bootfahren nur auf den dafür besonders ausgewiesenen Flächen gestattet. Generell dürfen Röhrichte nicht befahren werden. Einschränkungen und Verbote sind auch in Naturschutzgebieten und an Laichplätzen möglich. Informieren Sie sich daher bitte im Einzelfall, bevor Sie Ihren Paddelausflug starten, ob in welchen Bereichen auf dem jeweiligen Gewässer das Bootfahrten gestattet ist.
    Lassen Sie Ihr Gefährt jedoch bitte nur an geeigneten Ein- und Aussetzstellen zu Wasser. Auf keinen Fall darf die Uferzone durch das Betreten oder Befahren Schaden nehmen. Bitte beachten Sie auch, dass das Baden und Schwimmen nur an offiziellen Badestellen sowie in den Strand- bzw. Freibädern erlaubt ist. Neben Gründen des Naturschutzes sollten Sie auch im Interesse Ihrer Gesundheit und Sicherheit nicht in anderen Gewässern baden gehen.

  • 8. Darf in Kleingewässern geangelt werden?

    Wer in Berlin Angeln möchte, der braucht eine gültige Angelerlaubnis. Diese kann beim Fischereiamt Berlin (nach Teilnahme an einem Lehrgang und erfolgreich absolvierter Prüfung) erworben werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie hier. Dort erfahren Sie auch, in welchen Gewässern unserer Stadt das Angeln erlaubt ist und welche Auflagen hierfür gelten.