Der Fachbereich Stadtplanung des Stadtentwicklungsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf gestaltet die räumliche Entwicklung des Bezirks aktiv mit.
Der Fachbereich Stadtplanung gliedert sich in die vier Fachgruppen Verbindliche Planungen, Vorbereitende Planungen, Planungsdurchführung und Milieuschutz.
Vorbereitende Planung: entwickelt Konzepte für die räumliche Entwicklung des Bezirks. Sie arbeitet an informellen Planwerken (z. B. Bereichsentwicklungspläne, städtebauliche Konzepte) und bereitet die verbindliche Bauleitplanung vor.
Aufgaben:
• Entwicklung von städtebaulichen Entwicklungskonzepten für Quartiere und Gebiete von besonderer stadtpolitischer Bedeutung (z.B. City West).
• Koordination von interdisziplinären Planungsprozessen (z. B. mit Verkehr, Umwelt, Sozialraumplanung).
Services für Bürgerinnen und Bürger:
• Bereitstellung von Planungsgrundlagen und Konzepten
Verbindliche Planung: ist verantwortlich für die Aufstellung von Bebauungsplänen (B-Plänen)
Aufgaben:
• Durchführung von Beteiligungsverfahren (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, öffentliche Auslegung) gemäß §§ 3 und 4 BauGB.
Services für Bürgerinnen und Bürger:
• Auskunft zu geltenden Bebauungsplänen und deren Festsetzungen (z. B. über das Geoportal Berlin).
Planungsdurchführung / Bauberatung: setzt beschlossene Planungen in die Praxis um und beurteilt Bauvorhaben planungsrechtlich.
Services für Bürgerinnen und Bürger:
• Beratung zu Bauvorhaben
• Prüfung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes und Beantragung von Negativzeugnissen.
Milieuschutz: bereitet die sozialen Erhaltungsverordnungen (Milieuschutz) nach § 172 BauGB vor und setzt diese um. Ziel ist es, soziale Strukturen in ausgewiesenen Gebieten zu erhalten und Verdrängungsprozesse zu verhindern.
Aufgaben:
• Ausweisung und Fortschreibung von Milieuschutzgebieten in enger Abstimmung mit Politik und Öffentlichkeit.
• Prüfung von Bauanträgen auf Verträglichkeit mit den Zielen der Erhaltungsverordnung (z. B. Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, Sanierungsmaßnahmen).
Services für Bürgerinnen und Bürger:
• Beratung zu Rechten und Pflichten in Milieuschutzgebieten (z. B. bei geplanten Sanierungen oder Umwandlungen).
• Auskunft zu genehmigungspflichtigen Maßnahmen