Mitwirkung am Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan.

Er stellt die geplante Art der Bodennutzung, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und den voraussehbaren Bedürfnissen ergibt, für das gesamte Stadtgebiet in den Grundzügen dar.

Der FNP ist aufgrund seiner Darstellungssystematik nicht grundstücksscharf und beschränkt sich auf die Darstellung von Flächen mit einer Größe von mehr als 3 Hektar (30.000 m²) sowie von Standorten und Verkehrstrassen von übergeordneter Bedeutung.

Gegenüber dem Bürger/der Bürgerin entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie z. B. Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt werden. Erst diese enthalten für den Bürger/der Bürgerin rechtsverbindliche Festsetzungen.

In Berlin liegt die Zuständigkeit für den Flächennutzungsplan bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die Bezirke wirken am Verfahren mit in Form von Anregungen und Stellungnahmen und haben die Funktion eines „Trägers öffentlicher Belange“.

Um den FNP auch bei veränderten Rahmenbedingungen oder Zielsetzungen aktuell zu halten, sind Änderungen für Teilbereiche erforderlich. Die Bürgerbeteiligung zu diesen Änderungsverfahren erfolgt in zwei Phasen, der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung.

Diese Änderungen werden auch in den bezirklichen Stadtplanungsämtern (in Amtshilfe) vorgestellt und erläutert. Schriftliche Anregungen werden entgegengenommen und an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung weitergeleitet.

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