Drucksache - 1227/XX
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt das Jugendamt bei der Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 folgende Kriterien für die bedarfsgerechte Förderung der Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung zu berücksichtigen.
Für alle Projekte der freien Träger der Jugendhilfe in den o.g. Leistungsbereichen soll durch Förderung sichergestellt werden:
In der letzten Haushaltsperiode unter unterschiedlichen Förderkulissen gestartete Projekte sind bzgl ihrer Nachhaltigkeit zu prüfen und ggf. zu verstetigen.
In einem dritten Schritt soll das Jugendamt unter Anwendung der personellen und inhaltlichen Fachstandards für die Jugendarbeit (kleine, mittlere, große Einrichtungen) ermitteln, welcher finanzielle Mehrbedarf entsteht, wenn die Förderung diesen Standards entsprechen würde und einen Vorschlag zur zeitnahen Umsetzung (max. über 2 Doppelhaushalte) entwickeln.
Dem Jugendhilfeausschuss ist zur nächsten Sitzung im Mai 2019 zu berichten. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |