Ich frage das Bezirksamt:
- Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die im noch zu beschließenden Jugendfördergesetz vorgesehenen acht neuen Produkte schon seit dem 1. Januar 2019 gebucht werden können?
- Welche der acht neuen Produkte bucht das Bezirksamt aktuell?
- Wie stellen sich die Differenzen zwischen den aktuellen Produktmengen und dem „Fachstandard Umfang“ dar?
- a) Ist dem Bezirk bekannt, dass im Rahmen der Umsetzung des Jugendfördergesetzes 2,5 VZÄ als zusätzliche Stellen zur Verfügung stehen?
b) Welche Planungen verfolgt das Bezirksamt hinsichtlich der Stellenbesetzung?
- Inwiefern können die bisherige Jugendhilfeplanung und der nach dem Gesetz vorgesehene bezirkliche Jugendförderplan in einen zusammenhängenden Prozess gebracht werden?