Drucksache - 0946/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, einen Weg zu finden, der es möglich macht, im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in den Einladungen zu Ausschüssen der BVV die eingeladenen Leiter*innen der Fachabteilungen namentlich zu nennen, wenn diese damit eiverstanden sind.
Des Weiteren wird das BA ersucht, in gleicher Weise zu ermöglichen, dass die Senioren-Vertreter*innen auf den Teilnehmerlisten der Ausschüsse aufgeführt werden und sie dort unterschreiben können, so sie es wünschen.
Ebenfalls wird das Bezirksamt ersucht, eine Möglichkeit zu finden, die es ermöglicht, dass Menschen, die in der BVV Bürger*innen-Anfragen stellen, wieder namentlich erwähnt werden können, wenn die damit einverstanden sind.
Ein möglicher Weg, dies zu erreichen, liegt in einer Handlungsweise, die mit Art. 6 (1) lit. a DSGVO konform geht.
Begründung:
Die DSGVO ist eine großartige Errungenschaft. Wenn sie richtig eingesetzt wird, kann durch sie die missbräuchliche Erfassung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten verhindert werden.
Wird die DSGVO richtig angewandt, kann aber auch verhindert werden, dass Abläufe in einem Bezirksparlament unangemessen anonymisiert werden, und ein namensloses Parlament entsteht, das dem Anspruch nach Transparenz nicht mehr gerecht wird.
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