Drucksache - 1885/XIX
über den Beschluss der BVV vom 26.05.2016 – Drucksache 1885/ XIX
Das Bezirksamt bittet, den nachfolgenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen:
Mit dem vorbezeichneten Beschluss wurde das Bezirksamt ersucht, „dass dem Vorstand des KJP´s das Recht zugesprochen wird, der Wand im Raum 315 in der Strelitzstr. 15 einen jugendlichen Touch geben zu dürfen. Dieser Raum ist im Jugendamt und unterliegt somit den Büro-Gebäude-Richtlinien. Da dieser Raum nun dem Vorstand zugesprochen wurde, vertritt der Vorstand die Auffassung, dass der Raum auch entsprechend wirken soll.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Vorhaben wird unterstützt und der Umgestaltung des Raumes grundsätzlich zugestimmt.
Hinsichtlich der konkreten Wandgestaltung zur Anbringung des Logos für das Kinder- und Jugendparlament sollte vor Beginn der Ausführung ein Abstimmungsgespräch zwischen dem Vorstand des KJP-Vorstandes und dem Fachbereich Objektmanagement stattfinden, um die Einzelheiten zu klären.
Dies betrifft insbesondere die Größe des aufzubringenden Logos und welche Wand hierfür vorgesehen ist. Nach Einschätzung des Fachbereiches Objektmanagement ist nur die linke Wandseite geeignet, da weder die Seite, der Eingangstür geeignet ist (Einbauwandschrank), noch die Fensterfront verwendet werden kann und an der rechten Seite eine Durchgangstür wenig Platz für die Wandbemalung lässt.
Um eine fachgerechte Umsetzung gewährleisten zu können, sollte eine Malerfirma vom Fachbereich Objektmanagement mit der Umsetzung beauftragt werden und ein Abstimmungsgespräch gemeinsam mit dem Vorstand des KJP stattfinden, um die Einzelheiten zu besprechen. Hierbei ist zu beachten, dass handelsübliche lösungsmittelfreie und emissionsarme Dispersionsfarbe zu verwenden ist. Nach Angebotsunterbreitung der Firma kann der KJP-Vorstand entscheiden, ob dies im Finanzrahmen liegt, um die Kosten zu tragen.
Eine andere Möglichkeit wäre, das Logo auf eine Leinwand zu bringen, die dann an die Wand montiert werden könnte. Dies würde eine leichtere und aufwandsarme Rückführung in den derzeitigen Zustand begünstigen und auch das Anbringen des Logos an einem anderem Standort ohne großen Aufwand ermöglichen. |
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