Drucksache - 1817/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin fasste in ihrer Sitzung am 17.02.2016 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung appelliert an alle Beteiligten und ersucht insbesondere das Bezirksamt, alles zu unternehmen, damit die Kündigung von Harmonie e.V. aus der Katzlerstraße 11 zurückgenommen wird und der Verein in seinen Räumlichkeiten verbleiben kann. Harmonie e.V. leistet im und für den Bezirk seit vielen Jahren beständig eine engagierte anerkannte Arbeit. Durch die Kündigung ist nun die Existenz des Vereins und damit die Fortführung der wichtigen Arbeit stark gefährdet. Die Bezirksverordnetenversammlung hat keinerlei Verständnis dafür, dass die BIMA und der womögliche Erwerber trotz des vom Bezirk ausgeübten Vorkaufsrechts noch vor der gerichtlichen Klärung über die Zulässigkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts Fakten schaffen wollen. Fakten, die eindeutig gegen die Interessen des das Vorkaufsrechts ausübenden Bezirks gerichtet sind. Die BVV lehnt die Kündigung von Harmonie e.V. entschieden ab.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt teilt das Unverständnis der Bezirksverordnetenversammlung und hat sich schriftlich sowohl an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) gewandt, als auch an die neue Eigentümerin A- bis Z- Haus- und Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH mit dem eindringlichen Appell, die Kündigung gegen Harmonie e.V. zurückzuziehen oder solange ruhen zu lassen, bis das Verfahren entschieden ist. Bis zum heutigen Tage ist kein Antwortschreiben der beiden Parteien eingegangen. Das Bezirksamt bat zudem am 22.02.2016 um einen telefonischen Gesprächstermin mit der A- bis Z- Haus- und Grundstücksverwaltungsgesellschaft. Hierzu teilte die Grundstücksverwaltungsgesellschaft mit, dass an einem Erörterungsgespräch kein Interesse bestehe, da der Rechtsstreit vor einem Zivilgericht entschieden und daher keine Veranlassung gesehen werde, diesen Sachverhalt auf Bezirksebene zu klären. Die Suche nach Ersatzräumen blieb bislang erfolglos. Im Fachvermögen des Bezirkes konnten von keiner Abteilung freie Räumlichkeiten benannt werden. Darüber hinaus hat das Bezirksamt sowohl im Rechtsamt als auch im Stadtplanungsamt die rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen und diese mit dem Träger beraten. Auch durch Weitergabe von Informationen des Trägers wurde dieser unterstützt. Das Bezirksamt hat ferner den das Land Berlin im Rechtsstreit mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) vertretenden Rechtsanwalt gebeten, das Landgericht zu ersuchen, zeitnah zu terminieren, weil die Erwerberin bereits beginnt, für das Gebiet wertvolle Einrichtungen zu vertreiben. Das Landgericht hat in einer ersten Verhandlung die Räumungsklage gegen den Harmonie e.V. ausgesetzt und mitgeteilt, dass zunächst das Verfahren um die Klärung des Vorkaufsrechts abgewartet werden muss. Diese vorläufige Entscheidung freut das Bezirksamt sehr und es wird sich auch weiterhin für den Verbleib des Harmonie e.V. in den Räumlichkeiten in der Katzlerstraße 11 aussprechen.
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