Drucksache - 1109/XIX
Die BVV möge beschließen,
1. Die BVV bestärkt und unterstützt die Menschen im Bezirk und darüber hinaus, ihre direkt demokratischen Rechte wahr zu nehmen.
2.1. Die BVV ersucht das Bezirksamt,
2.1.1 die Bürger in geeigneter Form davon in Kenntnis zu setzen, dass es möglich ist, das Sammeln von Unterschriften für einen Einwohnerantrag beim Bezirksamt anzuzeigen
2.1.2. alle angezeigten Einwohneranträge prominent auf den Bezirksamtseiten zu präsentieren und die Unterschriftenliste zum Ausdrucken zu verlinken;
2.1.3. zu prüfen, ob und wie Unterschriften für Einwohneranträge (und Bürgerbegehren) online geleistet werden können;
2.1.4. die Schaufenster im Foyer des Rathaus Schöneberg und andere Aushängeorte zur Bekanntmachung und Werbung zu nutzen;
2.1.5. Auslegestellen, beispielsweise im Bürgeramt, im Wahlamt, durch das BVV Büro und / oder iin einem interfraktionellen Raum 3028 zur Verfügung zu stellen;
2.2. und / oder selbstverpflichtet sich, auf Antrag der Einwohnerantragsteller, Mittel zur Verfügung zu stellen, um öffentlichkeitswirksam auf das Sammeln von Unterschriften aufmerksam zu machen. Falls hierfür (ehemals) BVV Sondermittel zum Einsatz kommen sollen, so sollen die Regelungen hierfür entsprechend angepasst werden.
3. Die BVV ersucht das Bezirksamt, nachdem der Einwohnerantrag von der BVV beschlossen wurde darüber eine Einwohnerversammlung nach §42 BezVG abzuhalten, um mit den interessierten Menschen im Bezirk zu erörtern, wie dieser Einwohnerantrag umgesetzt werden kann. |
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