Drucksache - 0149/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 25.04.2012. folgenden Beschluss:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass im Zuge der Alvensleben-Winterfeldtstraße im Bereich der Kreuzung Potsdamer Str. Furten mit entsprechender Signalisierung für den querenden Radverkehr eingerichtet werden.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt und hat folgende Stellungnahme erhalten:
„…Die Schließung des Mittelstreifens erfolgte in den 1990er Jahren in Abstimmung mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg aus Gründen der ÖPNV-Beschleunigung. Somit wurde der Verkehrsfluss auf der Potsdamer Straße nicht mehr durch linksabbiegenden Verkehr in die Winterfeldtstraße und Alvenslebenstraße behindert.
Eine Öffnung des Mittelstreifens ausschließlich für Radfahrer lässt sich verkehrsorganisatorisch nicht umsetzen. Für die Radfahrer müsste aus den Nebenstraßen eine extra Aufstellfläche und gesonderte Signalisierung, unabhängig von dem rechtsabbiegenden Kfz-Verkehr realisiert werden, was jedoch einerseits auf Grund der geringen zur Verfügung stehenden Freigabezeit aus der Nebenrichtung von 5-6 Sek. kaum möglich ist und andererseits an einer sicheren Führung der Radfahrer scheitert. Aus diesem Grund würde eine Öffnung des Mittelstreifens nur dann für sinnvoll erachtet, wenn gleichermaßen auch dem Kfz ein Überqueren der Potsdamer Straße ermöglicht wird. Lediglich das Linksabbiegen aus der Potsdamer Straße in die Alvenslebenstraße bzw. in die Winterfeldtstraße müsste für alle Fahrzeuge weiterhin untersagt bleiben.
Die dabei entstehenden Kosten können jedoch von der VLB nicht übernommen werden, insbesondere da es sich hierbei nicht um eine dringende Maßnahme handelt. Denn die Radfahrer können hier auch absteigen und unter Nutzung der Fußgängerfurt die Potsdamer Straße überqueren.
Ich bitte um Mitteilung, ob Sie die Öffnung des Mittelstreifens in der Potsdamer Straße in Höhe Alvenslebenstraße und Winterfeldtstraße für alle Fahrzeuge unter Erklärung einer Kostenübernahme weiterhin betreiben möchten.“
Eine Kostentragung für einen derartigen Kreuzungsumbau kann das Bezirksamt, bei den begrenzten für die Straßenunterhaltung zur Verfügung stehenden Mitteln, nicht übernehmen.
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