Auszug - Festsetzung des Bebauungsplanentwurfs 7-75 für das Gelände zwischen Tempelhofer Weg, Hedwig-Dohm-Straße, Sachsendamm und Gotenstraße mit Ausnahme von Teil-flächen der Grundstücke Sachsendamm 64, Gotenstraße 44 49, Gotenstraße 50 51, Tempelhofer Weg 27 und Tempelhofer Weg 28 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg  

 
 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 12.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: John-F.-Kennedy-Saal, Raum 1110
Ort: Rathaus Schöneberg
1231/XX Festsetzung des Bebauungsplanentwurfs 7-75 für das Gelände zwischen Tempelhofer Weg, Hedwig-Dohm-Straße, Sachsendamm und Gotenstraße mit Ausnahme von Teil-flächen der Grundstücke Sachsendamm 64, Gotenstraße 44 49, Gotenstraße 50 51, Tempelhofer Weg 27 und Tempelhofer Weg 28 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Seltz, Axel
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
 
Beschluss


Die Vorlage zur Beschlussfassung wird, nach Rückfragen von BV Dr. Scherzinger und BD Voss, mit Beantwortung durch die Amtsleiterin, einstimmig – mit Dringlichkeit – beschlossen. Es ergeht folgende DRINGLICHE Beschlussempfehlung:

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt bittet,

 

  1. den Entwurf des Bebauungsplans 7-75 vom 15. März 2018 mit Deckblatt vom 3. April 2019 (Anlage 1) nebst Begründung (Anlage 2) sowie den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 7-75 (Anlage 3) zu beschließen.

 

Begründung 

 Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 AGBauGB wurde der Bebauungsplanentwurf 7-75 am 3. April 2019 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen angezeigt. Mit Schreiben II C 15 vom 24. April 2019 erklärte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, dass der Bebauungsplanentwurf 7-75 beanstandungsfrei ist und nach Einarbeitung redaktioneller Hinweise in die Begründung festgesetzt werden kann.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

Rechtsgrundlagen

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl.S.664) geändert worden ist

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. März 2016 (GVBl. S. 90)

 

 

Anlagen Anl. 1   Verkleinerte Kopie des Bebauungsplans

 Anl. 2   Begründung zum Bebauungsplan 7-75

 Anl. 3   Entwurf der Rechtsverordnung

 

Der Text der Vorlage zur Beschlussfassung enthält eine umfangreiche Anlage und kann aus diesem Grund nicht in die Drucksache übernommen werden (siehe Anlage in Allris– online Anlage zur Drucksache).

 
 

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