Auszug - Soziale-Infrastrukturkonzept Tempelhof-Schöneberg (SIKo)   

 
 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 13.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: John-F.-Kennedy-Saal, Raum 1110
Ort: Rathaus Schöneberg
0805/XX Soziale-Infrastrukturkonzept Tempelhof-Schöneberg (SIKo)
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Seltz, Axel
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Beschluss


Zur Vorlage liegen entsprechende Stellungnahmen der insgesamt neun mitberatenden Ausschüsse vor. Ebenso liegt ein Ergänzungsvorschlag der Seniorenvertretung, sowie eine erarbeitete Beschlussempfehlung der CDU-Fraktion mit 12 Punkten vor.

 

BV Olschewski begründet die eingebrachte Beschlussempfehlung. BV Götz-Geene bringt Änderungen vorliegender Beschlussempfehlung ein, mit dem Hinweis, dass die Kleingartenanlage „Hansakorso“ nicht mit aufgeführt und separat besprochen wird. BV Penk befürwortet die vorliegende Beschlussempfehlung mit Änderungen und das Vertagen der Kleingartenanlage „Hansakorso“. Der Ausschussvorsitzenden BV Seltz schlägt entsprechende Vorgehensweise zum SiKo 0805/XX vor. Die Aussprache der Kleingartenanlage „Hansakorso“ wird vertagt, steht aber auf Grund der allgemeinen Interessenlage inhaltlich zur Beratung. Ebenso wird das Rederecht den anwesenden Gäste erteilt.

 

BzStR Oltmann führt neben dem Bericht aus der Verwaltung aktuelle Informationen zur Kleingartenanlage „Hansakorso“ aus. Zur Bebauung mit einer Kindertagesstätte muss die Teilflächengröße vom Fachbereich definiert werden. Von der planungsrechtliche Einschätzung her wird die Kolonie als Nichtbaugebiet ausgewiesen ist. Eine planungsrechtliche Beurteilung müsste nach § 34 BauGB noch erfolgen. Aus der Sicht des Bezirksamtes ist es möglich eine Kita zu errichten. Eine Kategorisierung für diese in Anspruch nehmende Teilfläche soll dann im Kleingartenentwicklungsplan vorgenommen werden. Ziel ist eine planungsrechtliche Absicherung.

 

Ein Besitzer eines Kleingartens der Kolonie „Hansakorso“ erhält das Wort. Er geht unter anderem auf die Ausführungen von BzStR Oltmann und auf die Grundlagen des Kleingartenentwicklungsplans (KEP) ein.

 

BzStR Oltmann stellt klar, dass der Flächennutzungsplan nur eine vorbereitende Bauleitplanung ist. Ebenso liegt der politische Wille darin, so wenig Kleingartenfläche wie möglich in Anspruch zu nehmen. Der Beschluss des KEP als Planwerk/Orientierung ist noch ausstehend. Die Entscheidung der Inanspruchnahme konkreter Flächen entscheidet die BVV bzw. das Bezirksamt.

 

Es folgen weitere Redebeiträge von BV L. Rauchfuß, BV Olschewski, BV Penk und BV Dr. Scherzinger, die mehrheitlich den Wunsch der Vertagung zum „Hansakorso“ befürworten.

 

Der Ausschussvorsitzende BV Seltz lässt darüber abstimmen, ob die Drucksache 805/XX mit Ausnahme der Kleingartenanlage „Hansakorso“ heute seinen Beschluss findet. Diese findet mit 14 JA, 3 NEIN und 2 Enthaltungen Zustimmung.

 

Herr Pohl von der Seniorenvertretung erhält das Wort und begründet den eingebrachten Ergänzungsvorschlag der Seniorenvertretung zum SiKo.

 

 

Weitere Ausführungen und Beratungen, insbesondere zum Antrag der Seniorenvertretung, von BV Götz-Geene, BV Olschweski, BV Lipper, BV Kühne, BV Dr. Scherzinger und BV Penk. BV Dönertas ruft im Zuge der Beratung die Drucksache 0628/XX in Erinnerung und bittet zur nächsten Sitzung um Beratungsaufnahme. BV Olscheswki sagt die Mitaufnahme entsprechender Ergänzungsvorschläge der Seniorenvertretung in der Beschlussempfehlung der CDU zu. BV Franck äußert sich, zum Schutz der Kleingartenanlagen, ablehnend zum SiKo, unterstützt aber den Antrag der Seniorenvertretung.

 

BD Voss stellt klar, dass die bereits geleistete Vorarbeit gut und wichtig ist, bittet aber nach vorangegangenen Debatten den Antrag zur GO, die 0850/XX nicht als Vorlage zur Beschlussfassung, sondern als Mitteilung zur Kenntnisnahme zu nehmen. Der Antrag wird mit 2 Ja- und 18 Neinstimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Nachfolgend nimmt BzStR Oltmann zu den Beiträgen der Bezirksverordneten Stellung.

 

Die Integration und somit die Übernahme des Ergänzungsvorschlages der Seniorenvertretung findet in der Beschlussempfehlung von den Antragsstellenden Fraktionen von SPD, Grüne und CDU Zustimmung und wird mit 11 Ja und 5 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen.

 

Die Empfehlungen zum SiKo aus dem Ausschuss für Bibliotheken, Bildung und Kultur wird verlesen und zur Kenntnis genommen. BV von Boxberg geht genauer auf die Empfehlung ein.

 

Die aktuell vorliegende Drucksache 0805/XX findet mit den besprochenen und beschlossenen Änderungen mehrheitlich bei 13 Ja und 4 Nein-Stimmen seine Zustimmung.

 

Es ergeht folgende Beschlussempfehlung:

 

Die vorliegende Drucksache 0805/XX wird unter folgenden Hinweisen für die weitere Arbeit des Bezirksamtes beschlossen (Ausnahme KGA Hansakorso, Nr. II/2):

  1. Allgemeine Hinweise
  1. Das Bezirksamt wird ersucht, das SIKO entsprechend dem Fortgang der Entwicklungen, jedoch spätestens nach fünf Jahren fortzuschreiben.
  2. Eine Vielzahl der Infrastrukturmaßnahmen müssen auf Kleingartenanlagen verwirklicht werden. Hier ist sicherzustellen, dass eine notwendige Freimachung der betroffenen Kleingärten erst unmittelbar vor dem Baubeginn erfolgt. In Zusammenarbeit mit dem bezirklichen Kleingartenverband, ist den betroffenen Kleingärtnern, nach Möglichkeit eine Ausweichfläche zur Verfügung zu stellen. Sollte dieses nicht gelingen ist eine angemessene finanzielle Entschädigung der Kleingärtner sicherzustellen. Die BVV ist über die einzelnen Maßnahmen zu unterrichten.
  3. In diversen Bereichen werden Grün- und Freiflächen zugunsten von Kinderspielplätzen aufgegeben (z. B. Braunfelsstr. 44-46, Grazer Damm 110 und 113). Dies ist nur begrenzt sinnvoll, denn Grün- und Freiflächen sind auch immer Kinderspielplätze. Bei der Realisierung solcher Maßnahmen sollte deshalb geprüft werden, ob Kinderspielplätze in bestehende Flächen integriert werden, oder Grün- und Freiflächenanlagen mit integrierten Kinderspielplätzen für generationenübergreifende Nutzung geschaffen werden können.
  4. Um Nutzungskonflikte bei den knappen Flächen zu entschärfen und erweiterte Bedarfe zu realisieren, ist noch einmal zu überprüfen, ob Doppelnutzungen von sozialer Infrastruktur auf den angedachten Flächen realisiert werden können.
  5. Die einzelnen Fachbereiche des Bezirksamtes sind aufgefordert, eine Prioritätenliste inklusive einer verbindlichen Zeitplanung für die geplanten Maßnahmen vorzulegen.
  6. Vor dem Beginn einer jeden einzelnen Maßnahme aus dem SiKo Programm ist von der BVV eine Zustimmung einzuholen.
  7. Bei geplanten Wohnungsbaumaßnahmen soll geprüft werden, ob diese Flächen teilweise auch für die Umsetzung der sozialen Infrastruktur in Frage kommen könnte.
  8. Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Rahmen seiner Möglichkeiten auch Flächen der Kategorie drei und vier in die Umsetzung einzubinden. Das Bezirksamt wird gebeten, die dafür notwendigen Maßnahmen aufzuzeigen. Dem zuständigen Fachausschuss ist regelmäßig zu berichten.
  9. Bei der Realisierung der Infrastrukturmaßnahmen ist der angemessenen verkehrlichen Erschließung große Bedeutung zuzumessen, denn sie führt regelmäßig zu Nachbarschaftskonflikten mit Anwohnern oder anderen Nutzern.
  1. Projektspezifische Hinweise
  1. An vielen Stellen des SIKO gibt es Nutzungskonflikte. Diese können durch mögliche Doppelnutzungen entschärft werden. Deshalb sollte für das Grundstück Germaniastr. 21 geprüft werden, ob dort auch ein Gewerbegebäude mit integrierter Sporthalle realisiert werden kann.
  2. Für die Nutzung der Briesingstr. 6-22 ist ein Spielplatz vorgesehen. Da direkt neben dem Parkplatz zum Bürgeramt einmal ein Spielplatz existierte, von dem heute nur noch ein kümmerlicher Rest zu sehen ist, sollte geprüft werden, ob diese Fläche nicht wieder funktionstüchtig gemacht und entsprechend erweitert werden kann. So kann der gleiche Effekt erreicht werden.
  3. Beim bisherigen Standort der Gustav-Heinemann-Schule in der Waldsassener Str. 62 ist als Zwischenlösung bis zur Einrichtung von Dauerkleingärten zu prüfen, ob in den bestehenden Gebäuden eine Drehscheibe für durch Gebäudesanierung ausgelagerte Schulen eingerichtet werden kann. Der langfristige Nutzungsvorschlag Dauerkleingärten bleibt davon unberührt.
  4. Die Nutzung der Adlermühle als Vereinsheim für einen Schwimmverein soll beibehalten werden. Er beinhaltet auch Funktionen einer Jugendfreizeiteinrichtung. Die Mühle steht unter Denkmalsschutz und hat zusammen mit dem Gartengelände und dem darauf existierenden alten Baumbestand einen hohen Freizeitwert. Eine etwaige Verdichtung auf dem Grundstück muss auf diese Gegebenheiten Rücksicht nehmen.
  1. Senioren-spezifische Hinweise
  1. Die Seniorenvertretung merkt an, dass im SIKO zwar die Anforderungen des demographischen Wandels beschrieben werden, die notwendigen Konsequenzen im Bedarf an Seniorenfreizeiteinrichtungen und vergleichbarer sozialer Infrastruktur in der Planung nicht enthalten sind. Es ist deshalb noch einmal der möglicherweise über den gesetzlichen Auftrag hinaus gehende Bedarf durch das Bezirksamt zu überprüfen.
  2. Bei der Fortführung bzw. Neuauflage des SIKo soll darauf geachtet werden, dass den Bedarfen der Bevölkerungsgruppen, die absehbar die höchsten Zuwächse haben, größeres Gewicht verliehen wird. Das gilt vor allem für die über 65jährigen und die Hochbetagten, über 80jährigen.

 

 
 

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