Auszug - Straßenbahndepot auf den Weg bringen – Wünsche der Bürger*innen berücksichtigen  

 
 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 11.11
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 21.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0887/XX Straßenbahndepot auf den Weg bringen – Wünsche der Bürger*innen berücksichtigen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Schöttler, AngelikaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Die Drucksache wird gemeinsam mit dem Antrag 0924/XX beraten.

Beratungsbeiträge: BV Seltz, BV Frede, BV Scherzinger, BV Olschewski und BV Kühne.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, für das ehemalige Straßenbahndepot Belziger Straße 52-58 eine Nutzungsstudie zu erstellen, die den durch die Senatsverwaltung veränderten Rahmenbedingungen, insbesondere dem Verzicht auf ein Konzeptverfahren und dem Verzicht auf einen Grundstücksverkauf, Rechnung trägt. Bei der Erarbeitung der Nutzungsstudie sind die Anliegen des Denkmalschutzes, die Ergebnisse der bisherigen Bürgerbeteiligung sowie die Beschlüsse der BVV zu berücksichtigen.

Dabei ist für alle Nutzungsvarianten zu prüfen, ob und in welchem Umfang Gebäude und Gelände des Straßenbahndepots Belziger Straße zu einem Zentrum der Wohnungslosenhilfe entwickelt werden können, das explizit auch einen Bereich für weibliche Wohnungslose vorsieht.

Dadurch sollen vielfältige Angebote zur Unterstützung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit betroffener Menschen angesiedelt werden, wobei auch die Bündelung von vorhandenen Angeboten zu prüfen ist.

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, diese Nutzungsstudie gemeinsam mit der Senatsverwaltung, der Eigentümerin des Straßenbahndepots und der Entwicklungsgesellschaft auf einer Bürger*innen-Veranstaltung der Öffentlichkeit vorzustellen und mit dieser zu erörtern.

Auf Grundlage der Studie ist ein Nutzungskonzept in einem partizipativen Prozess gem. den ‘Leitlinien Bürger*innenbeteiligung in der Stadtentwicklung‘ (in der geltenden Fassung) zu entwickeln.

 
 

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