Auszug - - Verkehrsführung im Bereich des geplanten Hellweg-Baumarktes – Kein Verkehr zum und vom Baumarkt über die Bautzener Straße
Aufgrund einer Nachfrage von BV Hertlein zu folgendem Satz der Mitteilung zur Kenntnisnahme: „Die Anordnung eines Zeichens 209 (Rechts- und Linksabbiegemöglichkeiten) im Ein- bzw. Ausfahrtsbereich des Baumarktes wird trotz schriftlichen Wunsches des Investors von der VLB nicht angeordnet“, wird das Bezirksamt gebeten, diese Entscheidung noch einmal zu hinterfragen bzw. falls die Zuständigkeit des Bezirksamtes gegeben ist, dann aus eigener Zuständigkeit diese Anordnung zu treffen.
Die Mitteilung wird zur Kenntnisnahme wird zur Kenntnis genommen. |
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