Tagesordnung - 45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr (Sondersitzung)  

 
 
Bezeichnung: 45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr (Sondersitzung)
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr
Datum: Mo, 18.04.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Festlegung der endgültigen Tagesordnung      
Ö 2  
Bericht aus der Verwaltung      
Ö 3  
Behandlung zurückgestellter/vertagter Drucksachen, soweit in der Sitzung vom 28.03.2011 nicht behandelt      
Ö 3.1  
1600/XVIII - Durchgangsverkehr durch die Eylauer und Bautzener Straße unterbinden - MzK      
Ö 3.2  
1598/XVIII - Fahrradparkplatz - MzK      
Ö 4     Beratung überwiesener Drucksachen aus der Sitzung der BVV vom 16.02.2011      
Ö 4.1  
- Information über Pflegemaßnahmen in Grünanlagen  
1716/XVIII  
Ö 4.2  
- Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) in die Pflicht nehmen  
1429/XVIII  
Ö 4.3  
- Nächtliches Tempo 30 für die gesamte Arnulfstraße  
1605/XVIII  
Ö 4.4  
- Rechtzeitige und umfassende Information  
1643/XVIII  
Ö 4.5  
- Bürger über Straßenbaumaßnamen laufend informieren
1676/XVIII  
Ö 4.6  
- Umfeld des Rathauses Schöneberg verbessern  
Enthält Anlagen
1094/XVIII  
Ö 4.7  
- Anwohnerinteressen berücksichtigen
1644/XVIII  
Ö 4.8  
- Abwägungsbericht über das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzverbände gem. § 10 (5) NatSchGBln zum Landschaftsplan 7-L-5 Schöneberg-Nord  
1725/XVIII  
    16.02.2011 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 13.24 - überwiesen
    Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr – Konsensliste

Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr – Konsensliste.

   
    18.04.2011 - Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr
    Ö 4.8 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Bezirksstadtrat Schworck erklärt, dass bei einem bestehenden Bau die Genehmigung nach dem Landschaftsplan benötigt wird und man nicht nach Baurecht handeln könne

Bezirksstadtrat Schworck erklärt, dass bei einem bestehenden Bau die Genehmigung nach dem Landschaftsplan benötigt wird und man nicht nach Baurecht handeln könne. Damit beantwortet er die Frage von BV Hauschild.

 

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

 

Ö 4.9  
- Abwägungsbericht über das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzverbände gem. § 10 (5) NatSchGBln zum Landschaftsplan 7-L-3 Schöneberg-Mitte  
1726/XVIII  
Ö 4.10  
- Abwägungsbericht über das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzverbände gem. § 10 (5) NatSchGBln zum Landschaftsplan 7-L-4 Schöneberger Insel  
1727/XVIII  
Ö 4.11  
- Aufhebung der Friedhofswidmung und Folgenutzung von Teilflächen des bereits geschlossenen Tempelhofer Parkfriedhofs  
1728/XVIII  
Ö 4.12  
Beschlussempfehlung b 90/Grüne (Text siehe Anlage)      
N 5     (nichtöffentlich)      
Ö 6  
Festlegen des nächsten Ausschusstermins      
               
 
 

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