Drucksache - 0362/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.9.2012 folgenden Beschluss:
„Das Bezirksamt wird ersucht, alle Bauherren, insbesondere von Läden des täglichen Bedarfs, innerhalb eines Jahres unter Androhung von Zwangsmitteln die Aufstellung von Radstellplätzen gemäß AV Stellplätze aufzufordern, sofern Hinweise auf deren Nichterfüllung eingehen. Dem FahrRat ist darüber einmal pro Quartal zu berichten.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Mit der Mitteilung zur Kenntnisnahme vom 4.12.2012 (BVV-Sitzung am 12.12.2012) wurde bereits über die beabsichtigte Umgehensweise des Bezirksamtes mit dem o.a. Beschluss, einschlägige Rechtsgrundlagen u.a. informiert.
In der Folgezeit wurde, wie in dem Beschluss verlangt, der bezirkliche „FahrRat“ quartalsweise umfänglich über erfolgte Verfahrensschritte, erreichte Verfahrensstände u.a. unterrichtet; dies erstmalig zum Ende des 4. Quartals 2012. Der BVV-Ausschuss für Stadtentwicklung erhielt hierüber Kenntnis durch die jeweiligen Berichte der Verwaltung. Diese kontinuierliche Berichterstattung wurde jedoch mit Beginn des Jahre 2014 eingestellt. Gründe hierfür waren im Wesentlichen:
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 9.3.2016 wurde auf Wunsch des FahrRates, dem offenbar die Praxis des Bezirksamtes unzureichend erschien, die Thematik unter TOP 6 behandelt. Das Protokoll der Sitzung notiert abschließend dazu, dass die Thematik interfraktionell beraten werden und danach ggf. nochmals auf die Tagesordnung genommen werden soll.
Letzteres ist bislang nicht geschehen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss nunmehr mit folgender Maßgabe als erledigt zu betrachten:
Sofern Hinweise auf bauordnungsrechtswidrige Zustände hinsichtlich der errichteten Anzahl von Fahrradabstellmöglichkeiten insbesondere bei Einzelhandelseinrichtungen eingehen, geht das Bezirksamt diesen im Rahmen der verfügbaren Ressourcen nach. Hierbei ist zu beachten, dass baurechtswidrige Zustände der hier angesprochenen Art keine Gefährdung darstellen, so dass die Bearbeitung vorliegender Bauvorgänge sowie die Verfolgung von Hinweisen auf gefahrenträchtige Missstände stets Vorrang haben muss. Im Ergebnis ist damit davon auszugehen, dass Hinweisen auf fehlende Fahrradabstellmöglichkeiten –nach einer ersten Bewertung- nur sehr zeitverzögert, unter Umständen auch gar nicht nachgegangen werden kann.
Für niedrigschwellige und nicht formalisierte Informationen, insbesondere in den Sitzungen des bezirklichen FahrRates“, steht das Bezirksamt, selbstverständlich weiterhin zur Verfügung. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |