Drucksache - 0229/XIX  

 
 
Betreff: Warte-TV zur Aufklärung über häusliche Gewalt nutzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
25.04.2012 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.08.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
„Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen im Warte-TV der bezirklichen Einrichtungen ein Spot gezeigt werden kann, der Frauen über häusliche Gewalt und mögliche Anlaufstellen informiert. Eine Kooperation mit einem lokal angesiedelten Anti-Gewalt-Projekt wie Frauenzimmer e.V. soll angestrebt werden.
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob Kosten entstehen und ob diese ggf. durch Sponsoring abgedeckt werden können.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Amt für Bürgerdienste hat einen Nutzungsvertrag mit der Agentur Central Media Spots Christoph Päseler -folgend CMS- über die Nutzung von Flächen für Wirtschaftswerbung geschlossen.  Vertragsgegenstand ist die Installation und der Betrieb eines Warteinformationssystems (Warte-TV) durch CMS.

 

Vereinbart ist, dass CMS alle Kosten für Installation, Hardware, Software, Sendeinhalte und Wartung zu tragen hat. Weiter entfallen Betriebskosten für DSL und Strom und CMS ist ebenfalls verpflichtet, eine Beteiligung der Werbeeinnahmen abzuführen. Des Weiteren stellt CMS dem Amt für Bürgerdienste kostenlose Informationstafeln (Plakate und Wechselrahmen) zur Verfügung.

 

20% der Sendezeit ist zur Nutzung durch den Bezirk vorgesehen. Diese werden aktuell durch das Amt für Bürgerdienste genutzt.

Die Nutzung einer zweiten vorhandenen Schnittstelle ist jederzeit möglich, damit weitere Eingaben zentral, z.B. über die Pressestelle erfolgen können. Der Zugang wurde am 20.06.2012 der Pressestelle zur Verfügung gestellt.

 

Die Eingabe durch die Nutzer im Bezirk ist für so genannte Templates (feste Felder/Tafeln) vorgesehen. D.h. auf verschiedenen Tafeln können innerhalb der Sendeschleifen Inhalte in Schrift kostenlos dargestellt werden.

 

Im Rahmen der vorhandenen Sendezeit und entsprechenden Ausstrahlungskapazität sind jedoch nur bedingt Möglichkeiten für das Einstellen kostenloser Inhalte vorhanden.

 

Die jetzige Sendeschleife enthält bereits einen großen Anteil für gemeinnützige Einrichtungen.

 

Die Rückfrage ergab, dass  CMS permanent Anfragen weiterer gemeinnütziger Einrichtungen erhält. Eine Differenzierung für CMS ist hier sehr schwierig, insbesondere da viele gemeinnützige Einrichtungen Werbebudgets zur Verfügung haben.

Da die Sendezeit begrenzt ist und das Warte-TV sich nur durch den Eingang von Werbeeinahmen finanziert bzw. betrieben werden kann, sind weitere kostenlose Ausstrahlungen lt. CMS nicht möglich. 

 

Eine weitere Möglichkeit ist, die entsprechenden Einrichtungen mit einem Rabatt von 50% auf den üblichen Mediapreis zu unterstützen.  Diesen Rabatt bietet CMS an.

 

Entsprechend wäre eine Ausstrahlung wie folgt möglich:

 

-          Innerhalb der Sendezeit des Bezirks auf einer festen Tafel (kostenlos )

-          Als klassischer Werbespot mit entsprechendem Mediarabatt

 

Üblicherweise laufen die Inhalte des Warte-TVs jeweils ca. 60 Sekunden, Werbespots dürfen generell nicht länger als 32 Sekunden sein.


Der Preis ist u.a. abhängig von der Menge der TVs auf denen der Spot ausgestrahlt werden soll, der Buchungsdauer und der Spotlänge.

 

Der Preis errechnet sich nach entsprechendem  o.g. Rabatt bei 16 Sekunden Dauer auf ca. 55,- € pro Monat/pro TV bzw. bei  32 Sekunden auf ca. 65,- € pro Monat/pro TV.

 

Der Spot könnte demnach alle 12 Minuten, d.h. 5 x pro Stunde, ausgestrahlt werden.

 

Individuelle Angebote können ebenfalls erfolgen, z.B. 4 x 60 Sekunden/pro Stunde für 65,- € im Monat.

 

Ob und inwieweit ein Sponsoring erfolgen kann, kann hier nicht beantwortet werden. Generell besteht natürlich immer die Möglichkeit des jeweiligen Vereins oder Projektbetreibers sich durch Logoeinbindung kommerzieller Unternehmen auf den entsprechenden Werbemitteln Kapital zur Durchführung von Werbemaßnahmen zu beschaffen.

In jedem Falle kann das Thema als „fester Inhalt“ problemlos über die Pressestelle eingestellt werden.

 

 
 

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