Drucksache - 1598/XVIII
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die räumliche Nähe zwischen S+U Bahnhof Tempelhof und der Stadtautobahn ist aus Sicht des Bezirksamtes nicht gegeben, sodass befürchtet wird, dass der Fahrradparkplatz nicht angenommen wird. Alternativ wird das BA prüfen, ob der westliche Gehweg zwischen S+U Bahnhof Tempelhof und Stadtautobahn in unmittelbarer Nähe des Ein- und Ausganges des Bahnhofes, für die Herrichtung eines Fahrradparkplatz geeignet ist. Eine visuelle Prüfung kann zurzeit auf Grund der mit Schnee und Eis bedeckten Verkehrsflächen nicht erfolgen. Das Ergebnis der Überprüfung wird dem Ausschuss zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.
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