Nach Auskunft der Polizei, wird der Eigentümer des Geländes Hallesche Str. 2-8 dieses sichern und somit wird es in näherer Zukunft nicht mehr als wilder Parkplatz zur Verfügung stehen. Insgesamt ist in dem Gebiet rund um den Anhalter Bahnhof eine verstärkte Parkplatzknappheit zu beobachten.
Ich frage das Bezirksamt:
- Wie schätzt das Bezirksamt die Parkraumentwicklung in dem Gebiet Stresemannstrasse/Möckernstrasse/Hedemannstrasse/Großbeerenstrasse ein, unter anderem unter Einbezug der Parkraumbewirtschaftung rund um den Potsdamer Platz?
- Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, die Belegung von öffentlichen Parkplätzen durch Hotelgäste einzuschränken, die bisher auch das Gelände Hallesche Str. 2-8 mitbenutzt haben?
- Ist aus Sicht des Bezirksamtes eine Parkraumbewirtschaftung in der Region eine mögliche Lösung der Parkraumproblematik?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 29.04.2013
Abteilung Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt,
Nach Auskunft der Polizei, wird der Eigentümer des Geländes Hallesche Str. 2-8 dieses sichern und somit wird es in näherer Zukunft nicht mehr als wilder Parkplatz zur Verfügung stehen. Insgesamt ist in dem Gebiet rund um den Anhalter Bahnhof eine verstärkte Parkplatzknappheit zu beobachten.
1. Wie schätzt das Bezirksamt die Parkraumentwicklung in dem Gebiet Stresemannstrasse/ Möckernstrasse/ Hedemannstrasse/ Großbeerenstrasse ein, unter anderem unter Einbezug der Parkraumbewirtschaftung rund um den Potsdamer Platz?
Die allgemeine Parkplatzknappheit ist im verdichteten Innenstadtbereich die Regel und stellt leider keine Besonderheit dar.
Nach Einrichtung der Parkraumbewirtschaftung rund um den Potsdamer Platz im Jahr 2004 kam es zu den üblichen Verdrängungen der Berufspendler in die angrenzenden Straßen.
Besondere Verkehrsuntersuchungen gab es weder vorher noch nachher.
2. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, die Belegung von öffentlichen Parkplätzen durch Hotelgäste einzuschränken, die bisher auch das Gelände Hallesche Str. 2-8 mitbenutzt haben?
Privilegierungen durch Parkreservate sind nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-ordnung nicht möglich.
Einzige Ausnahme stellen die allgemeinen und personenbezogenen Behinderten-parkplätze dar.
Eingerichtete Ladezonen mit entsprechenden Haltverboten für Nichtberechtigte können von allen Kraftfahrern genutzt werden, die Ladetätigkeiten durchführen und sind niemals nur jeweils einem Betrieb zugeordnet.
Wilde Parkplätze werden grundsätzlich nicht in verkehrsplanerische Betrachtungen einbezogen.
Die Wirtschaftsförderung steht derzeit im Gespräch mit Tempodrom und dem Wyndham-Hotel.
Ziel der Gespräche ist es u.a., gemeinsam Möglichkeiten zu entwickeln, verstärkt auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel hinzuweisen.
Auch verbesserte Hol- und Bringdienste, insbesondere der Hotelgäste, sind im Gespräch
3. Ist aus Sicht des Bezirksamtes eine Parkraumbewirtschaftung in der
Region eine mögliche Lösung der Parkraumproblematik?
Im Jahr 2000 wurde für den Bereich die Einführung der Parkraumbewirtschaftung geprüft.
Die durchgeführte Wirtschaftlichkeitsberechnung führte zu einem negativen Ergebnis.
Die Durchmischung der Verkehrsarten entspricht nicht dem "Leitfaden Parkraumbewirtschaftung" der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Insbesondere gibt es wenig Bedarf an Kurzzeitparken durch Kunden des Einzelhandels.
Aktuell liegen dem Ordnungsamt aber auch keine Beschwerden vor.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers