Drucksache - DS/0663/IV  

 
 
Betreff: Leistungsentzug auf Grundlage der Aussetzung des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:Amiri, RezaJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste Vorberatung
08.05.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
15.05.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
07.05.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste Vorberatung
22.05.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
04.06.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage zur VzK DS/0663/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Jobcenter dafür einzusetzen, dass die Personen, die vom Leistungsentzug auf Grundlage der Aussetzung des EFA betroffen sind, zukünftig statistisch erfasst werden.

 

 

Begründung:

 

Bürgerinnen und Bürger aus EFA-Unterzeichnerstaaten, die nach Deutschland kamen um sich eine Arbeit zu suchen, konnten bis zur Aussetzung des Europäischen Fürsorgeabkommens vorübergehend Hartz-IV-Leistungen beantragen. Diese gesetzliche Regelung hat die Bundesregierung gestoppt. Menschen aus Ländern wie Spanien, Italien, Portugal oder Griechenland können seitdem auf Grundlage des EFA kein Arbeitslosengeld II mehr beantragen.

 

Die Bundesrepublik Deutschland hat am 23. Februar 2012 einen Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) erklärt. Dieser ist mit Wirkung zum 19.12.2011 in Kraft getreten. Dadurch fanden die Leistungsausschlussgründe nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 SGB II ab dem 19.12.2011 auf Angehörige der EFA-Staaten wieder Anwendung.

 

Im Ergebnis heißt das, die Antragsbewilligung bei Bürgerinnen und Bürgern aus EFA-Unterzeichnerstaaten aufzuheben. Zwar bleibt diesen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit Klage bei den Sozialgerichten einzureichen, doch ist gerade bei Menschen nicht-deutscher Herkunft davon auszugehen, dass aufgrund von Sprachproblemen sowie der Unkenntnis des deutschen Rechtssystems ein signifikanter Teil dieser Gruppe nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird.

 

Da die Jobcenter bis heute keine statistische Erfassung der betroffenen Fälle vornehmen, sollten wir Vorkehrungen treffen und für eine klare Informationslage sorgen, um zu wissen, wie viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürgern von der Anweisung an die Jobcenter betroffen sind, welche Konsequenzen dies für sie hat und ob es für sie ggf. eine andere Rechtsgrundlage für den Bezug von Sozialleistungen gibt.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste

 

 

SozBüD 08.05.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Jobcenter dafür einzusetzen, dass die Personen, die vom Leistungsentzug auf Grundlage der Aussetzung des EFA betroffen sind, zukünftig statistisch erfasst werden.

 

BVV 15.05.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Jobcenter dafür einzusetzen, dass die Personen, die vom Leistungsentzug auf Grundlage der Aussetzung des EFA betroffen sind, zukünftig statistisch erfasst werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 07.05.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste

 

SozBüD 22.05.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 04.06.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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