Drucksache - DS/0687/IV  

 
 
Betreff: Zukunft der Nische
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENPIRATEN
Verfasser:Just, FelixJust, Felix J.
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Beurlaubung des langjährigen Leiters des Jugendclubs 'Die Nische' am 30.06.2013 ausläuft und er dann die Stelle vermutlich verlassen muss, da auch der Vertrag mit dem Träger JAO ausläuft?
     
  2. Welche Pläne und Vorstellungen hat das Bezirksamt für den weiteren Betrieb der Nische?
     
  3. Wie bewertet das Bezirksamt die Zusammenarbeit mit dem Träger JAO bei der Verwaltung der Einrichtung?
     

Nachfragen
 

  1. Sieht das Bezirksamt die Möglichkeit in Kooperation mit einem geeigneten Träger einen Fortbestand der Nische unter Leitung von Herrn Barthmann zu sichern?
     
  2. Welche Schritte hat das Bezirksamt bisher unternommen um einen geeigneten Träger zu finden?

 

 

Beantwortung: Frau Herrmann

 

 

Frage 1

Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Beurlaubung des langjährigen Leiters des Jugendclubs 'Die Nische' am 30.06.2013 ausläuft und er dann die Stelle vermutlich verlassen muss, da auch der Vertrag mit dem Träger JAO ausläuft?

 

Antwort:

Die Situation der Nische ist dem Bezirksamt bekannt. Wir haben im Zuge der Übertragung der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung im Jahre ., im Dezember 2009 konnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheiden, ob sie zu einem freien Träger wechseln, zu dem Nachfolgeträger oder im öffentlichen Dienst verbleiben wollen. Es haben drei MitarbeiterInnen des öffentlichen Dienstes dieses Angebot insoweit angenommen, dass sie sich für einen gewissen Zeitraum, der am 30.06.2013 endet, haben ., sogenannt freistellen lassen, also haben Sonderurlaub beantragt. Dieser Sonderurlaub endet jetzt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich entscheiden, ob sie beim freien Träger verbleiben oder ob sie im öffentlichen ., nee, also zum freien Träger wechseln muss man ja richtigerweise sagen oder im öffentlichen Dienst verbleiben. Von den drei, die die Möglichkeiten ergriffen haben, werden zwei zum freien Träger wechseln, ein Mitarbeiter hat sich entschieden, im öffentlichen Dienst zu bleiben und dieser Mitarbeiter hat sich aber auch entschieden, nicht in einer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung zu arbeiten, sondern er hat sich dazu entschieden, auf eine andere Stelle im öffentlichen Dienst zu wechseln.

All das, was ich Ihnen gerade beschrieben habe, was mit dem Leistungsvertrag, den wir mit dem Träger, der jetzt die Nische betreibt, nichts zu tun. Es ist komplett unabhängig davon.

Es tut mir ein bisschen leid, ich weiß nicht, wie Sie Ihre Information bekommen haben und es tut mir auch ein bisschen leid, dass die Unruhe letztendlich jetzt auch da ist, weil die Nische ist Teil des Strukturkonzeptes der Jugendhilfe Friedrichshain-Kreuzbergs und ob da was verändert wird oder nicht verändert wird, entscheidet nicht die Stadträtin, sondern entscheidet der Jugendhilfeausschuss, der dieses Strukturkonzept abgestimmt hat. Ich glaube sogar, dass es ein BVV-Beschluss war, da bin ich mir aber nicht mehr so sicher.

An der Notwendigkeit bzw. an dem Punkt, den wir dort in dem Strukturkonzept haben, nämlich dass dort Kinderfreizeitarbeit stattfinden soll, haben wir im Moment keine Idee, es anders zu machen. Also von daher, tut mir leid. Aber und das ist die Frage, die danach kommt .

 

Der Jugendhilfeausschuss und die BVV haben im Dezember 2009 die Übertragung von kommunalen Freizeiteinrichtungen in freie Trägerschaft ab Juli 2010 beschlossen.

 

Die Mitarbeiter/innen des kommunalen Trägers mussten sich zu diesem Zeitpunkt entscheiden, ob sie im Rahmen eines Betriebsüberganges zu dem jeweiligen Träger wechseln oder eine andere Stelle im öffentlichen Dienst annehmen. Kein/e einzige/r von ca. 30 Mitarbeiter/innen entschied sich zu diesem Zeitpunkt für einem Wechsel zu einem freien Träger.

 

In drei Fällen erhielten die Mitarbeiter/innen einen auf drei Jahre befristeten Sonderurlaub ohne Bezüge, um für diese Zeit Gelegenheit der Erprobung für eine Beschäftigung beim jeweiligen freien Träger zu erhalten.

Die Aufschiebende Wirkung der notwendigen Entscheidung endet planmäßig zum 30.06.2013. Dies betrifft auch den langjährigen Leiter der Kinderfreizeiteinrichtung "die Nische".

 

Angesichts des geforderten Abbaus an Vollzeitäquivalenten wird es grundsätzlich keine Verlängerung der Sonderurlaube geben. Der Leiter der "Nische" hat sich entschieden im öffentlichen Dienst zu verbleiben und eine andere Stelle anzunehmen.

 

Diese Frage steht vordergründig nicht im Zusammenhang mit dem Leistungsvertrag von JAO e.V. über die Erbringung von Angeboten nach § 11 SGB VIII an dem Standort.

 

 

Frage 2

Welche Pläne und Vorstellungen hat das Bezirksamt für den weiteren Betrieb der Nische?

 

Antwort:

Wir haben ., in der Tat sind wir nicht ganz zufrieden mit dem, was der freie Träger dort für die Freizeitarbeit entwickelt hat. Der Träger ist ein guter Kita-Träger, da gibt es auch nichts zu kritisieren. Die Idee allerdings war, dass wir die Nische, die war ja viele Jahre schon absolut personell unterausgestattet, auch, als sie noch bei uns in der öffentlichen Hand war und wir hatten die Idee, es zu kombinieren mit familienfördernden Angeboten, d. h. also, wir haben Mittel aus dem § 16 mit reingegeben. Wir haben Mittel vom § 11, Kinderfreizeitmittel mit reingegeben und es war verabredet, dass der Träger auch noch einen gewissen Teil mit dazu nimmt. Der Träger hat diese Zusage bisher nicht eingehalten. Das Konstrukt, dass wir dort eine familienorientierte Kinderfreizeit, das war eigentlich die Idee, die wir hatten, ist nicht so umgesetzt von den Trägern, der das jetzt vor Ort und mit uns im Leistungsvertrag hat, wie wir das nach unseren Qualitätsstandards erwarten. Von daher gibt es in der Tat Gespräche des Jugendamtes mit dem Träger. Wie die ausgehen werden, das kann ich Ihnen im Moment auch noch nicht sagen. Da werden die Gespräche noch geführt. Allerdings wird auch dieses im Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden, diskutiert werden und dann auch entsprechend entschieden werden, ob wir eventuell einen Trägerwechsel, nicht für Kita bitte, mich nicht missverstehen, sondern nur für die Nische sozusagen,  wenn eventuell ein Trägerwechsel vornehmen müssen.

Von daher hat das Bezirksamt auch noch gar keine Schritte übernommen, einen anderen Träger zu suchen, weil wir ., wir machen das auch nicht so, dass wir einen Träger aussuchen, sondern da haben wir dieses bereits hier öfter erwähnte Interessenbekundungsverfahren des Jugendamtes, d. h. also, wir würden den JHA darüber informieren, dass wir einen Trägerwechsel planen. Der JHA müsste dem zustimmen. Wir würden dann die Ausschreibung im JHA vorstellen und dieses müsste vom JHA bestätigt werden. Dann würden wir ausschreiben, dann gäbe es die bekannte Jury, nennen wir das glaube ich immer, wo Mitglieder des JHAs dabei sind und dann würde praktisch entschieden werden bei einem Trägerwechsel, welcher neue Träger dann das Angebot machen soll. Also das ist ein ganz obligatorisches Verfahren und das wird auch nicht alleine im Jugendamt entschieden.

 

Das Jugendamt sieht die Notwendigkeit, Angebote nach § 11 SGB VIII weiterhin an dem Standort vorzuhalten.

 

Jedoch gibt es seit 2010 nicht die notwendigen Mittel, um eine Finanzierung der Angebote entsprechend der bezirklichen Standards zu gewährleisten.

Das Jugendamt prüft erneut intensiv, welche Möglichkeiten bestehen, um unter diesen Voraussetzungen möglicherweise durch konzeptionelle und strukturelle Veränderungen eine Aufrechterhaltung eines Angebotes der Kinder- und Jugendarbeit zu ermöglichen.

 

 

Frage 3

Wie bewertet das Bezirksamt die Zusammenarbeit mit dem Träger JAO bei der Verwaltung der Einrichtung?

 

Antwort:

Das Jugendamt bewertet die Zusammenarbeit mit dem Träger JAO e.V. insbesondere hinsichtlich des Betriebes der Kita als sehr positiv. In Hinblick auf die Entwicklung des Standortes mit einem Gesamtkonzept für Kita, Freizeiteinrichtung und familienfördernde Angebote befindet sich das Jugendamt mit dem Träger in einem kritischen Dialog.

 

 

In Bezug auf die Verwaltung der Kinderfreizeiteinrichtung, ohne eine den bezirklichen Standards entsprechende Finanzierung, blieben die erhofften Synergieeffekte durch Betreibung beider Einrichtungen durch einen Träger hinter den Erwartungen zurück.

 

 

 

Nachfragen

 

1. Sieht das Bezirksamt die Möglichkeit in Kooperation mit einem geeigneten Träger einen Fortbestand der Nische unter Leitung von Herrn Barthmann zu sichern?

 

Antwort:

Diese Möglichkeit besteht nicht. Herr Barthmann hat sich entschieden im öffentlichen Dienst zu verbleiben und nicht zu einem freien Träger zu wechseln.

 

 

2. Welche Schritte hat das Bezirksamt bisher unternommen um einen geeigneten Träger zu finden?

 

Antwort:

Das Jugendamt sucht nach Möglichkeiten, den Standort für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten. Dies schließt einen Trägerwechsel nicht aus, steht aber nicht im Zusammenhang mit einer Weiterbeschäftigung von Herrn Barthmann.

 

 
 

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