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Verbindliche Teilnahmebedingungen für das „Nachbarschaftsfest am Rathaus Schöneberg“

Stand: Januar 2026

Präambel

Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin (im Folgenden „das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg“), veranstaltet jährlich das „Nachbarschaftsfest am Rathaus Schöneberg“. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg steht für Vielfalt, Menschenwürde und Diversität. Dies soll auch auf dem Nachbarschaftsfest am Rathaus Schöneberg zum Ausdruck gebracht werden..

1 Ziel und Gemeinnützigkeit

  • Ziel des Nachbarschaftsfestes ist es, die Vielfalt des Bezirkes zu zeigen. Das Fest soll eine Plattform sein für Organisationen, die sich engagieren für nachbarschaftlichen Zusammenhalt, interkulturellen Austausch, Menschenrechte, Integration und Partizipation, Menschen mit Fluchterfahrung, queere Menschen, Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugend, Familien, Senioren, Tiere und Tierschutz, Klima und Umweltschutz, Katastrophenschutz, Bildung und Forschung, Gesundheit und Sport. Darüber hinaus soll auf dem Fest die Arbeit des Bezirksamtes und der Bezirksverordnetenversammlung präsentiert werden.
  • Das Nachbarschaftsfest ist ein gemeinnütziges und nicht-kommerzielles Straßenfest. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg behält sich eine Prüfung der gemeinnützigen Orientierung der Teilnehmenden vor.
  • Bei Gewinnerzielung muss der Reinerlös ausschließlich für gemeinnützige Projekte bzw. Zwecke verwendet oder gespendet werden. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg behält sich die stichprobenartige Kontrolle von Spendennachweisen vor.

2 Verpflichtung zu Respekt und Toleranz

  • Rassismus, Rechtsextremismus, religiöser Fundamentalismus, Sexismus, Queerfeindlichkeit, Geschichtsrevisionismus und Antisemitismus haben auf dem Nachbarschaftsfest keinen Platz. Alle Teilnehmenden verpflichten sich, einander mit gegenseitigem Respekt und Toleranz zu begegnen.
  • Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Organisationen, die rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende Ziele verfolgen oder verfolgt haben oder rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende Handlungen begehen oder begangen haben.
  • Die Teilnahme an unserem Nachbarschaftsfest ist für alle Personen und Organisationen möglich, die unsere Verhaltensregeln akzeptieren und einhalten.
  • Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg behält sich vor, bei grob fahrlässigem Fehlverhalten und der Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen auch während der Veranstaltung vor Ort Teilnehmende vom Nachbarschaftsfest auszuschließen und die Räumung des Standes anzuordnen.

3 Teilnahmekreis

  • Teilnehmen können Vereine, Verbände, gUGs, gGmbHs, Freizeiteinrichtungen, Bürgerinitiativen, Genossenschaften, Stiftungen und Behörden, die ganzjährig gemeinnützig agieren oder in einer direkten Kooperation mit dem Bezirksamt stehen (die Teilnahme kann in diesem Fall nur mit einem Kooperationsstand mit der entsprechenden bezirklichen Abteilung erfolgen und ausschließlich durch diese angemeldet werden).
  • Unternehmen können sich ausschließlich für den Verkauf von Lebensmitteln oder dem Angebot von kleinen Vergnügungsattraktionen mit einem gemeinnützigen Konzept bewerben.
  • Privatpersonen ist die Teilnahme nicht gestattet.
  • Parteien ist eine Teilnahme nur gestattet, wenn diese in der BVV Tempelhof-Schöneberg vertreten sind.
  • Alle Stände werden auf Stimmigkeit mit dem Gesamtkonzept und der Vorgaben im Sinne der Verpflichtung zu Respekt und Toleranz geprüft. Der Veranstalter behält sich bei jeder Anmeldung eine Prüfung vor und hat das Recht, Anmeldungen für das Nachbarschaftsfest abzulehnen.

4 Standgeld

  • Ein Standgeld wird nicht erhoben.

5 Stände

5.1 Standangebot

5.1.1 Informationsstände

  • Informationsstände dienen der Information und Werbung mit aktivem „Mitmachangebot“

5.1.2 Warenstände

5.1.3 Spielstände

  • Spielstände beinhalten Angebote für Kinder und werden in einem eigenen Bereich zusammengefasst.

5.1.4 Kombinationsstände

  • Kombinationsstände sind eine Kombination von Info-, Waren- und Spielständen.

5.2 Standvergabe

  • Es gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, das heißt, die Anmeldungen werden nach dem Zeitpunkt des Eingangs berücksichtigt.
  • Bei der Standvergabe gibt es Vorrang für Organisationen und Ehrenamtliche aus Tempelhof-Schöneberg, wenn diese sich innerhalb der Anmeldefrist anmelden.
  • Grundsätzlich besteht kein Anrecht auf einen Stand beim Fest, auch nicht bei einer Anmeldung im Rahmen der Anmeldefrist. Wenn vor Ende der Anmeldefrist alle Plätze auf dem Gelände vergeben sind, kann der Veranstalter keine Teilnahme garantieren.
  • Die Zusage für das Betreiben eines Standes bezieht sich lediglich auf die angemeldete Organisation bzw. Person und darf nicht an Dritte übertragen werden.

5.3 Standbereitstellung

  • Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg stellt auf Wunsch einen Marktstand und übernimmt die Kosten hierfür.
  • Die Stände haben eine Länge von ca. 3 Metern und eine Tiefe von ca. 2,50 Metern (Tischplatte ca. 1 Meter) und sind mit einer Plane überdacht.
  • Stühle müssen selbst mitgebracht werden.
  • Selbst mitgebrachte Stände, Food-Trucks und Infomobile sind gestattet, insofern die Größe vereinbar ist mit den Platzkapazitäten.

5.4 Standplatz

  • Es existiert kein Anspruch auf eine bestimmte Standfläche auf dem Veranstaltungsgelände. Die Standplatzvergabe unterliegt vorrangig organisatorischen Notwendigkeiten.
  • Die im Veranstaltungsplan festgelegten Standplätze sind verbindlich.
  • Wünsche nach einem bestimmten Standplatz werden bei der Planung, soweit es möglich ist, berücksichtigt. Bitte vermerken Sie solche Wünsche deutlich auf dem Anmeldebogen. Der Veranstalter kann keine Garantie dafür geben, dass solchen Wünschen entsprochen werden kann.

6 Musik/Bühnenprogramm

  • Musik darf ausschließlich über die zentralen Bühnen abgespielt werden. Eine Einzelbeschallung am Stand ist nicht gestattet.
  • Eine Bewerbung für das Bühnenprogramm kann beim Veranstalter eingereicht werden.
  • Es wird keine Gebühr für den Auftritt erhoben. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg zahlt für die Auftritte/das Programm keine Gage.
  • Workshops und Mitmachaktionen auf der (Mitmach-) Bühne sind ausschließlich kostenlos anzubieten.
  • Die Bewerbung für das Bühnenprogramm ist verbindlich und erhält mit der Bestätigung durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Gültigkeit.
  • Eine Absage der Teilnahme muss vor dem Druck des Programmflyers (im April) erfolgen.
  • Das Nachbarschaftsfest lebt vom Bühnenprogramm. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg bittet daher um Verständnis, dass unangemeldetes Fernbleiben nicht tragbar ist und zum Ausschluss im darauffolgenden Jahr führen muss. Bei gemeldeten Auftrittsausfall kann organisatorisch gegengesteuert werden. Daher wird dringend um die rechtzeitige Meldung von Ausfällen, z. B. wegen Krankheit, gebeten.
  • Bühnenauftretende verpflichten sich bei musikalischen Beiträgen bis spätestens zwei Wochen nach der Veranstaltung die Musikabfolge für die GEMA beim Veranstalter einzureichen.

7 Ablauf der Veranstaltung und Auf- und Abbau

  • Richtlinien für den Auf- und Abbau sowie ein Standplan folgen frühestmöglich nach Ablauf der Anmeldefrist.
  • Bei einer Standanmeldung ist eine durchgängige Standbesetzung von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr Voraussetzung für die Teilnahme. Das verspätete Bestücken, eine nicht durchgängige Standbesetzung oder der frühzeitige Abbau des Standes kann zum Ausschluss vom Nachbarschaftsfest im darauffolgenden Jahr führen.
  • Die Anzahl Ihrer Fahrzeuge ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. In jedes Fahrzeug ist gut sichtbar der „Kfz-Zettel“, den Sie rechtzeitig per Post erhalten werden, zu legen. Nur damit dürfen Sie den Veranstaltungsbereich befahren.
  • Parkplätze stehen auf dem Veranstaltungsgelände nicht zur Verfügung. Kraftfahrzeuge müssen außerhalb des Veranstaltungsgeländes abgestellt werden.
  • Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg stellt Ordnungspersonal zur Verfügung. Den Anweisungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.

8 Sicherheitsbestimmungen

  • Gas- und kohlebetriebene Koch- und Grillgeräte müssen in ausreichendem Abstand zu den Ständen und zur Besucherseite abgedeckt aufgestellt werden gemäß der Vorgaben der Berliner Feuerwehr zum Betreiben von Märkten. Für die Verwendung von gasbetriebenen Kochgeräten, Wärmestrahler für Speisen und ähnlichem sind die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und alle Maßnahmen für einen sicheren Betrieb zu ergreifen gemäß der Vorgaben der Berliner Feuerwehr zur Verwendung von Flüssiggas bei Veranstaltungen und Versammlungen.
  • Offenes Feuer direkt in den Ständen ist verboten.
  • Das Aufstellen von Mobiliar oder ähnlichen Gegenständen in Bereichen mit Besucherströmen ist verboten.
  • Rettungswege sind freizuhalten.
  • Im Fall einer unvorhersehbaren Situation (Unwetter, Brandfall, Panik) ist der Verkauf auf Anweisung des Veranstalters unverzüglich einzustellen und den Anweisungen des Personals bzw. der Polizei und Feuerwehr (wenn vor Ort) unbedingt Folge zu leisten.

9 Stromverbrauch

  • Der Stromverbrauch ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
  • Bei Stromverbrauch müssen ein Zuleitungskabel von etwa 30 Meter Länge, ein CEE-Adapter (230 V blau) sowie Mehrfachsteckdosen mitgebracht werden.
  • Starkstromanschlüsse mit 16 A CEE und 32 A CEE können nur begrenzt bereitgestellt werden. Für die Bereitstellung ist Voraussetzung, dass Standbetreibende selbst ein Starkstrom-Verlängerungskabel für den entsprechenden Anschluss mitbringen.
  • Die benötigte Länge des Verlängerungskabels muss hier gesondert mit dem Veranstalter abgesprochen werden, da sich der Anschluss an einem weiter entfernten Ort befinden kann.

10 Abfall

  • Müll ist möglichst zu vermeiden bzw. auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Es sind eigene Müllsäcke mitzubringen, damit der anfallende Müll in den dafür vorgesehenen Müllcontainern entsorgt werden kann.
  • Angebotene Waren, insbesondere Trödel, und Informationsmaterialen dürfen in keinem Fall nach Beendigung der Veranstaltung als „Müll“ zurückgelassen werden und sind in jedem Fall wieder mitzunehmen.
  • Verwendete Grillkohle ist fachgerecht abzukühlen (evtl. Verwendung von eigenen Metallbehältern) und ggf. mitzunehmen. In keinem Fall darf die Grillkohle auf dem Straßenland zurückgelassen werden.

11 Zentrales Mehrwegsystem

  • Die Ausgabe von Speisen und Getränken erfolgt über ein zentrales Mehrwegsystem des Veranstalters, an dem sich alle Essens- und Getränkestände zu beteiligen haben.
  • Die benötigte Anzahl des Geschirrs muss im Anmeldeformular angegeben werden. Die Geschirrherausgabe erfolgt am Veranstaltungstag bei Aufbau des Festes.
  • Es entsteht je nach Geschirrstück eine Pfandgebühr, die bei Herausgabe an die Besuchenden von den Standbetreibenden erhoben wird und nach Rückgabe vom Verkaufsstand zurückerstattet wird.
  • Die Rückgabe des benutzen und nicht gebrauchten Geschirrs, sowie eine Verrechnung falls mehr oder weniger Geschirr herausgegeben bzw. angenommen wurde, erfolgt nach Veranstaltungsende.
  • Die Herausgabe von Speisen und Getränken in selbst mitgebrachtem Einweggeschirr ist nicht gestattet und kann bei Zuwiderhandlung zum Ausschluss vom Nachbarschaftsfest am Rathaus Schöneberg führen.

12 Ausschank alkoholhaltiger Getränke

  • Für den Ausschank alkoholhaltiger Getränke muss ein Antrag auf Gestattung gemäß § 12 des Gaststättengesetzes gestellt werden.
  • Alkoholausschenkende verpflichten sich die hierfür anfallenden Verwaltungsgebühr in Höhe von 11 Euro fristgerecht nach der Zahlungsaufforderung an das Bezirksamt zu überweisen. Die Zahlungsaufforderung erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung.

13 Rücktritt

  • Das Nachbarschaftsfest am Rathaus Schöneberg lebt von den Angeboten an den Ständen. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg bittet daher um Verständnis, dass unangemeldete leere Stände nicht tragbar sind und zum Ausschluss im darauffolgenden Jahr führen muss. Bei gemeldeten leeren Ständen kann organisatorisch gegengesteuert werden. Daher wird dringend um die rechtzeitige Meldung von leeren Ständen z. B. wegen Krankheit, gebeten.
  • Eine Absage der Teilnahme nach Anmeldeschluss kann zum Ausschluss der Teilnahme im darauffolgenden Jahr führen. Eine Absage der Teilnahme 7 Tage oder weniger vor Veranstaltungsdurchführung sowie unangemeldetes Fernbleiben führt in jedem Fall zum Ausschluss der Teilnahme am Nachbarschaftsfest im darauffolgenden Jahr.
  • Die Verwaltungsgebühr für den Antrag auf Gestattung gemäß § 12 des Gaststättengesetzes kann nach der Frist zur Einreichung nicht mehr rückerstattet werden.

14 Haftung und Absage des Nachbarschaftsfestes

  • Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Dienstkräfte. Die Haftungsbeschränkung auf vorsätzliche und grob fahrlässige Herbeiführung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg bzw. seiner Dienstkräfte beruhen. Schadensersatzansprüche aufgrund hoheitlicher Tätigkeit (Art. 34 Satz 1 GG in Verbindung mit § 839 BGB) bleiben unberührt.
  • Kommt das Fest aus Gründen, die das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig zustande, oder wird das Fest durch höhere Gewalt oder durch andere, nicht vom Bezirksamt zu vertretende Gründe, insbesondere durch Versagen von Einrichtungen, verspäteten Aufbau der Marktstände oder durch Betriebsstörungen beeinträchtigt, bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Bezirksamt. Das gilt auch, wenn das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg das Fest absagt, weil ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit besteht.
  • Sagt das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg das Nachbarschaftsfest ab, können die Kosten für den Antrag auf Gestattung des Alkoholausschanks können nur erstattet werden, wenn die Absage vor der Frist zur Einreichung des Gestattungsantrages liegt.

Die Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

Teilnahmebedingungen als PDF-Download

  • Verbindliche Teilnahmebedingungen für das „Nachbarschaftsfest am Rathaus Schöneberg“ - Stand Januar 2026

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Kontakt

Organisationseinheit Pressestelle und Veranstaltungsmanagement

Frau Frömberg