In Deutschland gibt es derzeit keine funktions- oder einsatzbereiten öffentlichen Schutzräume mehr.
Nach dem Ende des Kalten Krieges und dem Zerfall der Sowjetunion im Jahr 1991 galt ein großer Krieg in Europa lange als unwahrscheinlich. Nach den Terroranschlägen in den USA im September 2001 und dem Elbehochwasser in 2002 wurde der Zivilschutz im Rahmen einer zwischen Bund und Ländern vereinbarten „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung“ auf moderne Bedrohungsszenarien ausgerichtet. Die Gefährdung durch Naturkatastrophen, Klimawandel und Terrorismus erforderte ein Umdenken auch im Bereich – Baulicher Bevölkerungsschutz -. Die Bundesregierung entscheid daher in 2007 im Einvernehmen mit den Ländern, den öffentlichen Schutzraumbau aufzugeben und die Rückabwicklung (Endwidmung) der Anlagen vorzunehmen. Stattdessen setzte man stärker auf Katastrophenschutz und Evakuierungspläne, etwa durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Angesichts der sich verschärfenden internationalen Bedrohungslage wurde die Rückabwicklung der öffentlichen Schutzräume mit Erlass vom 17. März 2022 durch das Bundesinnenministerium (BMI) gestoppt. Bund und Länder sind derzeit mit einer Bestandsaufnahme vorhandener Anlagen beschäftigt. Im nächsten Schritt soll ein nationales Schutzraumkonzept entwickelt werden. Dabei soll auch überprüft werden, welche öffentlichen Gebäude im Bedarfsfall zu Schutzräumen umfunktioniert werden könnten.