Erinnerung an den Termin 20.2.2019 zur Klausurtagung, verbindliche Anmeldung bis zum 13.02.2019 per Mail an Frau Schneider.
Behindertengerechter Zugang zur Kapelle des Friedhofes Eythstraße:
Bürgerbeschwerde an die Seniorenvertretung, die hier den Beirat um Unterstützung bittet. Die Seniorenvertretung wandte sich an Frau Heiß, Bürgerdienste, Ordnungsamt, Straßen- und Grünflächenamt. Diese erklärte, dass die Kapelle unter Denkmalschutz stehe. Aus diesem und aus Platzgründen, könne keine Rampe für Rollstuhlfahrer angebaut werden, teilte die Seniorenvertretung mit. Bei Bestattungen stehe von Mo.-Fr. ein Treppenlift zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Vorhaltung von Toiletten auf Friedhöfen gebe es nicht. Man behelfe sich aber durch eine Miettoilette.Frau Wilhelm regt an, der Beirat möge beschließen: Der Beirat von und für Menschen mit Behinderung spricht sich für einen barrierefreien Zugang zur Kapelle Friedhof Eythstraße aus. Insbesondere ist die Vorgabe des § 4 BGG zu beachten, wonach der Zugang grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein muss. Der von der Seniorenvertretung verwendete Begriff „behindertengerecht“
ist durch den Begriff „barrierefrei“ zu ersetzen.
Begründung: Der Begriff „barrierefrei“ hat die Begriffe ‚behindertengerecht‘ und ‚behindertenfreundlich‘ im offiziellen Sprachgebrauch weitgehend abgelöst, da Wortkombinationen aus ‚behindert‘ und ‚gerecht‘ oder ‚freundlich‘ ungewünschte Assoziationen auslösen: Sie legen nahe, dass für mobilitätseingeschränkte Menschen besondere Bedingungen gelten müssten bzw. diese besondere Unterstützung benötigen. Das ist zwar nicht gänzlich falsch, aber nicht erstrebenswert. Vielmehr geht es um eine allgemeine Gestaltung des Lebensumfeldes derart, dass von Vorneherein für niemanden Einschränkungen entstehen und alle gleichermaßen teilhaben können. Weiter ist zu beachten, dass Barrierefreiheit und Denkmalschutz sich nicht ausschließen, § 11 Abs. 6 DenkmalschutzG Berlin. Dort heißt es vielmehr: „Die Denkmalbehörden berücksichtigen bei ihren Entscheidungen die Belange mobilitätsbehinderter Personen.“
Der Beirat unterstützt hier einstimmig. Frau Wilhelm wird gebeten mit der Seniorenvertretung in Kontakt zu treten.
Frau Wilhelm schlägt vor, der Beirat möge sich mit eigenen Forderungen in die Haushaltsdebatte einschalten. Es wird empfohlen, dass Frau Schneider eine weitere personelle und fachliche Unterstützung bekommt. Es sollen möglichst konkrete Forderungen gestellt werden. Dazu wird ein Beschluss in der nächsten Sitzung erfolgen. Frau Schneider weist auch nochmal auf die stark gestiegene Arbeitslast in den letzten Jahren hin und erläutert diese. Das Geschäftszimmer ist seit fast einem Jahr nicht besetzt. Frau Wilhelm bereitet bis zur Klausurtagung einen Formulierungsvorschlag vor.