Protokoll der Beiratssitzung vom 28.08.2019

TOP 1: Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung des Protokolls vom 12.06.2019

Die Beiratsvorsitzende begrüßt alle anwesenden Mitglieder und Gäste. Sie weist darauf hin, dass statt der – leider häufig störanfälligen – Induktionsanlage eine von Herrn Haase (Schwerhörigen-Verein Berlin) mitgebrachte kabellose und leicht einzusetzende Höranlage – testweise – eingesetzt wird.

Die Beschlussfähigkeit des Beirats ist heute mit 13 stimmberechtigten Mitgliedern gegeben. Das Protokoll der Sitzung vom 12.06.2019 wird ohne Gegenstimmen genehmigt.

TOP 2: Bestätigung der endgültigen Tagesordnung

Der Entwurf der Tagesordnung wird ohne Ergänzungen oder Änderungen angenommen.

TOP 3: Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung

Bezirkliche Beratungsstelle im Gesundheitsamt für Menschen mit Behinderung, mit Aids- und Krebserkrankungen

  • Christoph Finger, Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg. Leitung Fachbereich 3:
    Sozialpsychiatrischer Dienst (SPD) und Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung (BfB)
  • Ulrich Füchte, Arzt im SPD und in der BfB
  • Entschuldigt ist der leitende Sozialarbeiter des SPD und der BfB

Herr Finger und Herr Füchte berichten:
Nachdem in den vergangenen Jahren die BfB ein eher kümmerliches Dasein gefristet habe, konnte dieser Fachbereich nunmehr neu aufgebaut und personell verstärkt werden:
2 Sozialarbeiter_innen-Stellen, stellenanteilig leitende_r Sozialarbeiter_in, 2 halbe Arztstellen. Die Gesamtkoordination erfolgt durch die Fachbereichsleitung Herrn Finger.

Die BfB berät gemäß ihrer gesetzlichen Aufgabe erwachsene Menschen mit körperlichen und Sinnesbeeinträchtigungen. Die BfB bietet an 2 Wochentagen 2-bzw. 3-stündige offene Sprechstunden an. Darüber hinaus können Beratungstermine vereinbart werden. Bei Bedarf werden auch Hausbesuche angeboten.

Im letzten Jahr wurden 1.110 Beratungen durchgeführt. Hierbei handelt es sich überwiegend um langjährige Kunden. Die meisten Ratsuchenden sind Selbstmelder. Daneben nehmen auch Angehörige, gesetzliche Betreuer und vom Pflegestützpunkt (PSP) an die Beratungsstelle verwiesen Menschen die Dienste wahr. In einer geringeren Anzahl werden Ratsuchende vom Sozialamt an die BfB verwiesen.

Häufige Beratungsthemen sind: Unterstützung bei Antragstellungen, Wohnungssuche, Beruf und Ausbildung, rechtliche Fragen (Leistungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Eingliederungshilfe), finanzielle Nöte, „Mehrbedarfe“ im Rahmen von Grundsicherung.

In Fällen, in denen die BfB nicht selber weiterhelfen kann, werden die Ratsuchenden weiter verwiesen zum Beispiel an Pflegestützpunkte oder an LOTSE (koordinierte Versorgungsleistung aller Berliner Anbieter von Betreuten Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung). Auch bei einer Weiter-Verweisung werden die Ratsuchenden weiter von der BfB begleitet.
Die BfB erstellt fachliche Stellungnahmen für den Leistungsträger (z.B. Sozialamt) zum behinderungsbedingten Leistungsbedarf und -umfang der Klienten. Hierbei werden von der BfB nicht nur medizinisch-pflegerische Bedarfe geprüft, sondern auch teilhabeorientierte und menschenrechtlich basierte Bedarfe. Die Stellungnahmen der BfB sind für den Leistungsträger allerdings nicht bindend. In der Praxis fallen die vom Pflegecontrolling des Sozialamtes ermittelten Leistungsbedarfe häufig geringer aus.

Laut BTHG (Bundesteilhabegesetz) muss das Gesundheitsamt (hier: BfB) bei Erstbeantragungen von Teilhabeleistungen vom Sozialamt bzw. Teilhabeamt einbezogen werden, bei Verlängerungsanträgen nicht.
Die BfB wird ihren Web-Auftritt 2020 barrierefrei ertüchtigen.
Die BfB steht in regelmäßigem fachlichen Austausch mit allen anderen bezirklichen BfBs. Im Bezirksvergleich gäbe es große Unterschiede in Bezug auf Ausstattung etc.

Im anschließendem Austausch werden folgende Themen behandelt:
Probleme mit Bedarfsfeststellungen durch das Pflegecontrolling, die trotz gegenteiliger Gutachten der BfB zu Leistungskürzungen führen können. Frau Schneider erinnert daran, dass hierauf bereits häufiger hingewiesen worden sei. Es wird angeregt, die Problematik bezüglich der Bedarfsprüfungen durch das Pflegecontrolling des Sozialamtes im BVV-Ausschuss für Soziales und Senioren zu behandeln.

Frau Schneider betont, dass sie den kollegialen Fachaustausch mit der BfB sehr schätze.
Sie halte eine vergleichbare behördliche, rechtskreisübergreifende soziale Beratungsstelle auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und deren Familien für erforderlich, ebenso wie für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Die genannten Zielgruppen würden sich häufig mangels anderer Alternativen an sie wenden. Reguläre Einzelfallberatungen gehören jedoch nicht zum Aufgabenspektrum von Beauftragten für Menschen mit Behinderung. Dennoch werden von der Beauftragten für Menschen mit Behinderung pro Jahr circa 100 komplexe Einzelfälle bearbeitet. Diese betreffen vor allen Dingen die genannten Personengruppe (junge Menschen mit Behinderung, Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen) sowie Diskriminierungsbeschwerden auf Grund des Merkmals Behinderung und Hinweise oder Beschwerden wegen mangelnder Barrierefreiheit. Zusätzlich fallen pro Jahr im Geschäftsbereich der Beauftragten für Menschen mit Behinderung circa 200 telefonische oder persönliche Kurz-Beratungen an.
Nach Einschätzung des Beirates ist das Angebot der BfB längst nicht allen Menschen mit Behinderung bekannt. Dies wird von der Beauftragten für Menschen mit Behinderung bestätigt, da sich viele Ratsuchende erst an sie wenden. Es wird empfohlen, Maßnahmen zu prüfen und zu ergreifen, um den Bekanntheitsgrad zu steigern, zum Beispiel durch einen „Tag der Offenen Tür“.

USB (Unabhängige Soziale Beratung)
Diakonisches Werk Steglitz und Teltow-Zehlendorf

  • Frau Stradt und Frau Kahle

Die USB berät mit 1,5 Stellen seit Mitte 2018 alle Bürger_innen aus Tempelhof-Schöneberg kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Menschen mit Behinderung suchen die USB eher selten auf. Wenn dies geschehe, dann nicht vordringlich zu behindertenrechtlichen Fragen. In diesen Fällen wird qualifiziert weiter verwiesen an entsprechende fachliche Beratungsstellen, z.B. an die BfB.

Die Räumlichkeiten der USB sind zwar ebenerdig zugänglich, aber nicht barrierefrei (zu schmale Gänge, keine Behindertentoilette).
Die USB erhält über den Bezirk Zuwendung vom Senat vorerst bis Ende 2019.
Die USB berät und unterstützt bei Fragen und Problemen zu folgenden Themen:

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII (Sozialhilfe), Arbeitslosengeld I nach dem SGB III, Arbeitslosengeld II nach SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld, persönliche und familiäre Konflikte, Strom- und Mietschulden und bei Stiftungsanträgen.

Die USB unterstützt bei der Klärung der behördlichen Zuständigkeiten und hilft bei der Beantragung von Leistungen. Bescheide z.B. vom Jobcenter oder Sozialamt werden auf Wunsch überprüft und Hilfe wird angeboten bei der Durchsetzung von sozialrechtlichen Ansprüchen.
Die USB ist im Bezirk vernetzt und vermittelt bei Bedarf an spezialisierte Fachberatungsstellen (Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, soziale Wohnhilfe, Erziehungs- und Familienberatung, Pflegestützpunkte, etc.).
Die Beraterinnen stellen bei vielen Ratsuchenden fest, dass diese Angst vor Ämtern haben und darum die unabhängige, nicht-behördliche Beratungsstelle bevorzugen.

Die Beratungsstelle wird gleichermaßen von Frauen und Männern aufgesucht. Der Anteil der ratsuchenden Senior_innen überwiegt deutlich.
Frau Stradt und Frau Kahle weisen auf den demnächst stattfindenden „Tag der Offenen Tür“ in der USB hin und kündigen die Einladung an. Es wird darauf hingewiesen, dass der Flyer der USB noch barrierefrei erstellt werde.

TOP 4: Aktuelle Viertelstunde

Keine Themen

TOP 5: Aktuelles aus der BVV (Bezirksverordnetenversammlung)

Frau Hantke berichtet, dass die BVV-Anträge mit Bezug zu behindertenpolitischen Themen deutlich zugenommen hätten.
Fragen nach dem aktuellen Sachstand zum Thema „Mietrampe“ im Eingangsfoyer des Rathauses Schöneberg konnten von den anwesenden BVV-Vertreter_innen nicht beantwortet werden.
Der BVV-FQI-Ausschuß tagt erst am folgenden Tag, den 29.08.2019.

TOP 6: Berichte aus den Arbeitsgruppen (AG‘s)

AG Barrierefreier Verkehrsraum (Prio-Liste, Maaßenstr.)

Frau Schneider berichtet von der letzten AG-Sitzung:

Prioliste:

In 2019 konnten für 8 Prio-Maßnahmen insgesamt 100.000 Euro Mittel erfolgreich angemeldet und verwendet werden. 22 Maßnahmen sind für 2020 und 2021 in die Prio-Liste aufgenommen worden.

Keine Einigung konnte bislang erzielt werden bezüglich vorliegender Beschwerden wegen der nicht barrierefreien Zugänglichkeit zum „Alten Dorfteich“ in Lichtenrade. Der Fachbereich Straßenbau verwies hierzu im Nachgang der Sitzung darauf, dass der Bereich um den „Alten Dorfteich“ als Landschaftsdenkmal gelte und darum keine weiteren barrierefreien Ertüchtigungen vorgenommen werden würden. Dies betrifft die nicht abgesenkte Kante rund um das Areal „Alter Dorfteich“ sowie den nicht barrierefreien, weil holperigen Bodenbelag.
Sonderprogramm „Barrierefreie Bushaltestellen“:

Hierzu informierte der Fachbereich Straßenbau, dass das Bezirksamt bereits 2018 Mittel beantragt habe. Der Antrag sei jedoch aus personellen Gründen nicht von der zuständigen Senatsverwaltung bearbeitet worden. Der Fachbereich Straßenbau strebe an, je nach personellen Kapazitäten–erneut Mittel zu beantragen.

Frau Schneider erläutert erneut, dass für Bordabsenkungen und taktile Leitstreifen bislang lediglich Sondermittel aus dem Programm „Barrierefreie öffentliche Räume“ verwendet werden und keine Haushaltsmittel. Somit können pro Jahr lediglich circa 6 bis 8 Querungsstellen barrierefrei ertüchtigt werden. Darum ist es erfreulich, dass der Fachbereich Straßen als Maßnahme im Rahmen des Bezirklichen Inklusionskonzeptes die Beantragung zusätzlicher finanzieller Mittel in die Haushaltsberatungen aufgeführt hat und dies auf politischer Ebene verhandeln wird.

Die Bereitstellung bezirklicher Haushaltsmittel ist eine der behindertenpolitischen Kernforderungen des Beirates von und für Menschen mit Behinderung.

Ebenso sind im Bezirklichen Inklusionskonzept Maßnahmen enthalten, um die vorliegende Datenbasis verlässlich und regelmäßig zu aktualisieren. Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Straßenraumes, die im Rahmen anderer Tiefbauarbeiten durchgeführt wurden, werden an den Kooperationspartner „agens“ gemeldet.

  • Exkurs zu TOP 7.2.: Aktives Zentrum (AZ) Lichtenrade/Bahnhofstr.

Frau Daniela Schneider berichtet über die öffentliche Veranstaltung im August 2019 zum AZ Lichtenrade-Umbau Bahnhofstr. Themen zur Barrierefreiheit seien nur am Rande und auf Nachfrage behandelt worden, u.a. die Anzahl und Verteilung der vorgesehenen Behindertenparkplätze sowie die barrierefreie Gestaltung der Bushaltestellen. Vorgesehen sei, die Behindertenparkplätze nicht mehr direkt vor dem Ärztehaus anzuordnen, sondern auf der gegenüberliegenden Seite. Die Busborde würden gemäß „Kasseler Bord“ errichtet. Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung verweist auf die mittlerweile als Standard im Berliner Nahverkehrsplan aufgenommene Bordhöhe von 22 Zentimeter hin („Altes Kasseler Bord“ lediglich 16 Zentimeter, was unzureichend ist, um selbständig ohne fremde Hilfe mit dem Rollstuhl in den Bus ein-oder auszusteigen). Von ihr wird begrüßt, dass der Radweg auf der Straße geführt werden soll, damit es nicht zu unfallgefährdenden Konflikten zwischen Fußgänger_innen und Radfahrenden kommt.

AG Inklusionskonzept

Abgestimmte und finalisierte Abschlusspräsentationen stehen derzeit noch aus von den Dezernaten Jugend, Umwelt, Gesundheit, Schule und Sport (JUGSS), Stadtentwicklung und Bauen (StadtBau), Bürgerdienste, Ordnungsamt, Straßen- und Grünflächenamt (BürgOrdSGrün).
Zeitplan für das weitere Vorgehen bis zur Abschluss-Veranstaltung am 03.12.2019:

  • 23.09.2019 – Treffen IMEW mit Beirats-AG Inklusionskonzept zur Erörterung des Konzept-Entwurfs von IMEW
  • 02.10.2019 – Erörterung des Konzeptentwurfs mit Projektleitung (Bezirksbürgermeisterin Frau Schöttler und Frau Schneider)
  • 04.10.2019 – AG Inklusionskonzept (Abstimmung des Kapitels „Empfehlungen des Beirates“
  • 25.10.2019 – Steuerungsrunde
  • 31.10.2019 – redaktionelle Schlussbearbeitung
  • Anschließend Druckauftrag

Die AG sieht den Zeitplan hinsichtlich Textgestaltung (Layout) und Druck kritisch. Zum Jahresende dürften die Druckereien mit Grußkarten, Katalogen, Kalendern etc. ausgelastet sein. Layout, also der früher als „Satz“ bezeichnete Arbeitsschritt ist zur Gestaltung des Textes dringend notwendig und zeitaufwändig. Hier werden Abschnittsumbrüche, Positionierung von Überschriften und / oder Zwischenüberschriften, Merkkästen etc. abgestimmt und auf die Erfordernisse der Drucks (Rand für Maschinenansatz etc.) abgestimmt.

Hinsichtlich der im Konzept aufgeführten Strategien und Rahmenbedingungen zur nachhaltigen Umsetzung und Fortführung des Inklusionskonzeptes sieht die AG die personelle Ausstattung des Büros der Beauftragten für Menschen mit Behinderung kritisch.

Die AG erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der Besetzung der angekündigten zusätzlichen Stelle, deren Stelleninhaber_in wichtige Aufgaben in diesem Prozess ab 01.01.2020 übernehmen soll. Frau Mroß ergänzt diese Frage um den Aspekt der vorgesehenen Stellenbewertung.
Frau Schöttler berichtet, dass die Stelle noch nicht formell beschlossen, aber in Bearbeitung sei und eine Bewertung nach E9 (Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst des Landes Berlin) angestrebt werde. Es gibt zudem–bei allen neuen Stellen-ein Raum-bzw. Arbeitsplatzproblem. Der Termin 01.01.2020 sei vermutlich nicht zu halten.
Weiterhin sieht die AG die Notwendigkeit, die bisherigen Ansprechpersonen „Inklusion-UN-BRK“ nicht mehr nur pro Dezernat, sondern pro Amt vorzusehen. Bei einem Neuzuschnitt der Dezernate, zum Beispiel nach den nächsten Wahlen zur BVV, drohen hier sonst Verwerfungen, die einen kontinuierlichen und reibungslosen Umsetzungsprozess behindern und verzögern können. Weiterhin seien die Ansprechpersonen „Inklusion-UN-BRK“ den Anforderungen entsprechend für ihre Aufgaben zu qualifizieren.

AG BTHG

Herr Filar berichtet aus der AG: Die AG wird wie geplant auf der Beiratssitzung am 23.10.2019 einen Überblick geben zum BTHG-Umsetzungsverfahren insbesondere bezogen auf Tempelhof-Schöneberg, zum „TIB“ (Teilhabe-Instrument Berlin zur Ermittlung von Teilhabebedarfen), zur EUTB (ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) und zum „Haus der Teilhabe“.
Eine Tischvorlage in Leichter Sprache werde von der AG erstellt.
Die AG schlägt vor, den TOP „BTHG“ als fortlaufenden TO bis auf weiteres regelhaft in den Beiratssitzungen zu behandeln. Im Frühjahr 2020 solle ein_e Referent_in eingeladen werden.

Der Beirat berät die Vorschläge und verständigt sich auf folgendes weiteres Vorgehen:

23.10.2019: Präsentation der AG BTHG wie vorgeschlagen unter Berücksichtigung der vorliegenden (kritischen) Stellungnahmen der Landesbehindertenbeauftragten und des Landesbehindertenbeirates.
Keine dauerhafte Aufnahme des BTHG in die TO des Beirates.

1. Halbjahr 2020: Einladung eines/einer Vertreter/s/in von am BTHG-Umsetzungsprozess beteiligten Behindertenorganisationen sowie der Leitung des bezirklichen Sozial- bzw. dann Teilhabeamtes, zu jeweils einer Sitzung.

TOP 7: Berichte aus Gremien

PSAG: „Plenum“ und „Wohnen“

(Frau Kurze, Herr Brühl)

keine Rückmeldung

AZ Lichtenrade-Bahnhofstraße

Frau Schneider appelliert erneut an den Beirat, seinen Sitz im Gebietsgremium nach zu besetzen.

Als Mitglied der verwaltungsinternen Steuerungsrunde „Umbau Bahnhofstraße“ habe sie die verantwortliche Projektleitung im Bezirksamt (Leitung OE Sozialraumorientierte Planungskoordination) darauf hingewiesen, dass der veröffentlichte Endbericht zum Leit- und Orientierungssystem Bahnhofstr. nicht alle mit ihr und dem ABSV-Vertreter getroffenen Vereinbarungen enthalte und auf erforderliche Nachbesserungen hingewiesen.

Fachforum Pflege-Eingliederungshilfe

entfällt

TOP 8: Bericht des Vorstand

  • Thema Bürgeramtskoffer
    Keine Antwort von Frau Stadträtin Heiß auf die Anfrage des Beirates vom 02.05.2019.
    Zu einer von der Fraktion der Linken geplanten Kleinen Anfrage liegen ebenfalls keine weiteren Erkenntnisse vor.
  • Thema Bibliotheksentwicklungsplan 2025
    Stellungnahme vom 19.07.2019 an Frau Kaddatz und die BVV–bislang ohne erkennbaren Nachhall.
  • Stand Rampe in der Eingangshalle des Rathauses Schöneberg
    BVV-Beschluss vom 19.04.2019 liegt vor. Keine Erkenntnisse zum Stand des Vergabeverfahrens bzw. der Umsetzung.
  • Sportentwicklungsplan
    Bislang keine Beteiligung des Beirates. Morgen tagt die AG Sportentwicklungsplan: Kein Protokoll der ersten Sitzung, keine Tagesordnung, keine Teilnehmerliste–obwohl all dies bereits im Vorfeld angemahnt wurde.
    Die Schreiben an das durchführende INSPO-Institut (Institut für kommunale Sportentwicklungsplanung) sowie an den zuständigen Stadtrat, Herrn Schworck, blieben unbeantwortet.
  • Anstehende Termine:
    • Fest der Vielfalt in der VHS Schöneberg am 20.09.2019–Handicap-Parcours
    • „Inklusion gewinnt! Barrierefreie Digitalisierung in Unternehmen“ am 25.09.2019, 17.30 bis 19.30 Uhr im LIFE e.V. (eingetragener Verein), Rheinstraße 45, 12161 Berlin

TOP 9: Bericht der Beauftragten für Menschen mit Behinderung

Jüdische Galerie Omanut

Auf Initiative von Frau Schneider stattete sie gemeinsam mit Bezirksbürgermeisterin Frau Schöttler und der Integrationsbeauftragten Frau Dr. Rüter der Galerie Omanut einen Besuch ab zur Information und zum Austausch.

Die Galerie ist ein Angebot des Berliner Büros der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Sie arbeitet zusammen mit einem Angebot der Behindertenhilfe der Zentralwohlfahrtsstelle. In der Galerie können Teilnehmer_innen dieses Angebotes sowie professionelle Künstler_innen ihre Werke ausstellen.
Im Rahmen des Besuches konnten Verabredungen für weitere gemeinsame Aktivitäten getroffen werden.

Realitäts-Check Inklusion: Preisverleihung an das NUSZ (Nachbarschafts- und Selbsthilfezentrum in der UFA-Fabrik)

Im Rahmen einer Feier gratulierten Bezirksbürgermeisterin Frau Schöttler und die Beauftragte für Menschen mit Behinderung dem NUSZ zur Teilnahme am Realitäts-Check Inklusion. Frau Schneider war als Gastrednerin geladen mit dem Vortrag „Inklusion Jetzt!“

Gedenkveranstaltung zum 5-jährigem Bestehen des Gedenk-und Informationsortes für die Opfer der NS-Euthanasie-Morde

Frau Schneider repräsentiert das Bezirksamt am 30.08.2019 auf der oben genannten Gedenkveranstaltung und wird an Arbeitsgruppen teilnehmen.

Lange Nacht der Vielfalt–100 Jahre VHS

Die oben genannte Veranstaltung wird von der VHS Tempelhof-Schöneberg in Kooperation mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung organisiert. Mehrere Beiratsmitglieder beteiligen sich aktiv an dem Programmpunkt „Handicap-parcours“.
Bezirksbürgermeisterin Frau Schöttler wird das Fest eröffnen. In einem weiteren Programmpunkt werden Frau Schöttler und Herr Bruns (Leiter der VHS) von Frau Schneider zum Thema „Inklusion“ interviewt. Frau Schneider und Herr Bruns (Leiter der VHS) bestreiten ebenfalls einen eigenen Programmpunkt.
Frau Schneider ruft nochmals alle Beiratsmitglieder zur Teilnahme an dem Fest auf.

Rampe im Rathaus Schöneberg

Frau Schneider informiert den Beirat über den ihr von der zuständigen Fachverwaltung übermittelten aktuellen Sachstand. Demnach wird das Vorhaben einerseits verfolgt, andererseits seien die von Frau Schneider akquirierten Kostenangebote für unterschiedliche mobile Mietrampen bislang nicht abschließend geprüft worden.

TOP 10: Verschiedenes

Keine Themen, Nächste Sitzung am 23.10.2019