Bezirkliche Beratungsstelle im Gesundheitsamt für Menschen mit Behinderung, mit Aids- und Krebserkrankungen
- Christoph Finger, Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg. Leitung Fachbereich 3:
Sozialpsychiatrischer Dienst (SPD) und Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung (BfB)
- Ulrich Füchte, Arzt im SPD und in der BfB
- Entschuldigt ist der leitende Sozialarbeiter des SPD und der BfB
Herr Finger und Herr Füchte berichten:
Nachdem in den vergangenen Jahren die BfB ein eher kümmerliches Dasein gefristet habe, konnte dieser Fachbereich nunmehr neu aufgebaut und personell verstärkt werden:
2 Sozialarbeiter_innen-Stellen, stellenanteilig leitende_r Sozialarbeiter_in, 2 halbe Arztstellen. Die Gesamtkoordination erfolgt durch die Fachbereichsleitung Herrn Finger.
Die BfB berät gemäß ihrer gesetzlichen Aufgabe erwachsene Menschen mit körperlichen und Sinnesbeeinträchtigungen. Die BfB bietet an 2 Wochentagen 2-bzw. 3-stündige offene Sprechstunden an. Darüber hinaus können Beratungstermine vereinbart werden. Bei Bedarf werden auch Hausbesuche angeboten.
Im letzten Jahr wurden 1.110 Beratungen durchgeführt. Hierbei handelt es sich überwiegend um langjährige Kunden. Die meisten Ratsuchenden sind Selbstmelder. Daneben nehmen auch Angehörige, gesetzliche Betreuer und vom Pflegestützpunkt (PSP) an die Beratungsstelle verwiesen Menschen die Dienste wahr. In einer geringeren Anzahl werden Ratsuchende vom Sozialamt an die BfB verwiesen.
Häufige Beratungsthemen sind: Unterstützung bei Antragstellungen, Wohnungssuche, Beruf und Ausbildung, rechtliche Fragen (Leistungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Eingliederungshilfe), finanzielle Nöte, „Mehrbedarfe“ im Rahmen von Grundsicherung.
In Fällen, in denen die BfB nicht selber weiterhelfen kann, werden die Ratsuchenden weiter verwiesen zum Beispiel an Pflegestützpunkte oder an LOTSE (koordinierte Versorgungsleistung aller Berliner Anbieter von Betreuten Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung). Auch bei einer Weiter-Verweisung werden die Ratsuchenden weiter von der BfB begleitet.
Die BfB erstellt fachliche Stellungnahmen für den Leistungsträger (z.B. Sozialamt) zum behinderungsbedingten Leistungsbedarf und -umfang der Klienten. Hierbei werden von der BfB nicht nur medizinisch-pflegerische Bedarfe geprüft, sondern auch teilhabeorientierte und menschenrechtlich basierte Bedarfe. Die Stellungnahmen der BfB sind für den Leistungsträger allerdings nicht bindend. In der Praxis fallen die vom Pflegecontrolling des Sozialamtes ermittelten Leistungsbedarfe häufig geringer aus.
Laut BTHG (Bundesteilhabegesetz) muss das Gesundheitsamt (hier: BfB) bei Erstbeantragungen von Teilhabeleistungen vom Sozialamt bzw. Teilhabeamt einbezogen werden, bei Verlängerungsanträgen nicht.
Die BfB wird ihren Web-Auftritt 2020 barrierefrei ertüchtigen.
Die BfB steht in regelmäßigem fachlichen Austausch mit allen anderen bezirklichen BfBs. Im Bezirksvergleich gäbe es große Unterschiede in Bezug auf Ausstattung etc.
Im anschließendem Austausch werden folgende Themen behandelt:
Probleme mit Bedarfsfeststellungen durch das Pflegecontrolling, die trotz gegenteiliger Gutachten der BfB zu Leistungskürzungen führen können. Frau Schneider erinnert daran, dass hierauf bereits häufiger hingewiesen worden sei. Es wird angeregt, die Problematik bezüglich der Bedarfsprüfungen durch das Pflegecontrolling des Sozialamtes im BVV-Ausschuss für Soziales und Senioren zu behandeln.
Frau Schneider betont, dass sie den kollegialen Fachaustausch mit der BfB sehr schätze.
Sie halte eine vergleichbare behördliche, rechtskreisübergreifende soziale Beratungsstelle auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und deren Familien für erforderlich, ebenso wie für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Die genannten Zielgruppen würden sich häufig mangels anderer Alternativen an sie wenden. Reguläre Einzelfallberatungen gehören jedoch nicht zum Aufgabenspektrum von Beauftragten für Menschen mit Behinderung. Dennoch werden von der Beauftragten für Menschen mit Behinderung pro Jahr circa 100 komplexe Einzelfälle bearbeitet. Diese betreffen vor allen Dingen die genannten Personengruppe (junge Menschen mit Behinderung, Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen) sowie Diskriminierungsbeschwerden auf Grund des Merkmals Behinderung und Hinweise oder Beschwerden wegen mangelnder Barrierefreiheit. Zusätzlich fallen pro Jahr im Geschäftsbereich der Beauftragten für Menschen mit Behinderung circa 200 telefonische oder persönliche
Kurz-Beratungen an.
Nach Einschätzung des Beirates ist das Angebot der BfB längst nicht allen Menschen mit Behinderung bekannt. Dies wird von der Beauftragten für Menschen mit Behinderung bestätigt, da sich viele Ratsuchende erst an sie wenden. Es wird empfohlen, Maßnahmen zu prüfen und zu ergreifen, um den Bekanntheitsgrad zu steigern, zum Beispiel durch einen „Tag der Offenen Tür“.
USB (Unabhängige Soziale Beratung)
Diakonisches Werk Steglitz und Teltow-Zehlendorf
- Frau Stradt und Frau Kahle
Die USB berät mit 1,5 Stellen seit Mitte 2018 alle Bürger_innen aus Tempelhof-Schöneberg kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Menschen mit Behinderung suchen die USB eher selten auf. Wenn dies geschehe, dann nicht vordringlich zu behindertenrechtlichen Fragen. In diesen Fällen wird qualifiziert weiter verwiesen an entsprechende fachliche Beratungsstellen, z.B. an die BfB.
Die Räumlichkeiten der USB sind zwar ebenerdig zugänglich, aber nicht barrierefrei (zu schmale Gänge, keine Behindertentoilette).
Die USB erhält über den Bezirk Zuwendung vom Senat vorerst bis Ende 2019.
Die USB berät und unterstützt bei Fragen und Problemen zu folgenden Themen:
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII (Sozialhilfe), Arbeitslosengeld I nach dem SGB III, Arbeitslosengeld II nach SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld, persönliche und familiäre Konflikte, Strom- und Mietschulden und bei Stiftungsanträgen.
Die USB unterstützt bei der Klärung der behördlichen Zuständigkeiten und hilft bei der Beantragung von Leistungen. Bescheide z.B. vom Jobcenter oder Sozialamt werden auf Wunsch überprüft und Hilfe wird angeboten bei der Durchsetzung von sozialrechtlichen Ansprüchen.
Die USB ist im Bezirk vernetzt und vermittelt bei Bedarf an spezialisierte Fachberatungsstellen (Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, soziale Wohnhilfe, Erziehungs- und Familienberatung, Pflegestützpunkte, etc.).
Die Beraterinnen stellen bei vielen Ratsuchenden fest, dass diese Angst vor Ämtern haben und darum die unabhängige, nicht-behördliche Beratungsstelle bevorzugen.
Die Beratungsstelle wird gleichermaßen von Frauen und Männern aufgesucht. Der Anteil der ratsuchenden Senior_innen überwiegt deutlich.
Frau Stradt und Frau Kahle weisen auf den demnächst stattfindenden „Tag der Offenen Tür“ in der USB hin und kündigen die Einladung an. Es wird darauf hingewiesen, dass der Flyer der USB noch barrierefrei erstellt werde.