Informationen zum Coronavirus
- Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin vom 11.02.2021: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
- Hinweise zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt!
- Eingeschränkte Erreichbarkeiten der Ämter und Einrichtungen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg!
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Hier finden Sie auch die aktuell geltende SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes
- Hygiene- und Verhaltensregeln zur Vorbeugung von Infektionen nennt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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Jugendamt vergibt Experimentierfonds Fördermittel

Auch dieses Jahr können wieder bis zu 5.000 Euro Förderung für innovative & regionale Kleinprojekte in Tempelhof-Schöneberg beantragt werden.
Ziel des Experimentierfonds ist die Förderung von Maßnahmen, die sich auf die regionalen Jugendhilfeziele (Beschluss des Jugendhilfe-Ausschusses vom 26.04.2017) beziehen und die Zielerreichung unterstützen.
Der experimentelle Charakter steht dabei im Vordergrund, d.h. es besteht die Möglichkeit neue Formate und innovative Ideen zu entwickeln und zu erproben. Gelungene Projekte und Maßnahmen sollen bestehende Träger, Einrichtungen und Projekte anregen und die Jugendhilfeangebote im Bezirk qualifizieren und zukunftsfähig gestalten. Bei Experimenten ist auch Scheitern möglich.
Welche Maßnahmen können gefördert werden?
Gefördert werden können Maßnahmen, die neue innovative Ideen, Ansätze oder Methoden verfolgen, um die jeweiligen regionalen Ziele zu erreichen. Dabei sollten auch neue Adressaten oder Zielgruppen (bspw. Sportvereine, Ehrenamtliche, weitere Interessengemeinschaften) aktiviert, eingebunden oder als Kooperationspartner gewonnen werden. Es sollten neue Methoden, kreative Formate und fachliche Ansätze erprobt werden, die bei Erfolg von anderen Einrichtungen und Regionen aufgegriffen und konzeptionell verankert werden können.
Förderbedingungen:
Die Maßnahmen sind zeitlich auf max. zwei Jahre befristet.
Die Fördersumme für Einzelmaßnahmen dürfen 5.000 € nicht übersteigen.
Damit der Experimentierfonds auch in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen kann, muss er sich refinanzieren, d.h. die Angebote müssen sich an Bürger_innen richten.
Kooperative Projekte werden vorrangig gefördert.
Wer kann Fördermittel beantragen?
Die Mittel beantragen können Freie Träger der Jugendhilfe, Schulen, Vereine, kommunale Einrichtungen. Initiativen und ehrenamtlich organisierte Gruppen können in Kooperation mit einem erfahrenen Träger oder einer erfahrenen Institution gefördert werden.
Die Anträge müssen beim Jugendamt gestellt werden.
Zur Anstragsstellung
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Ehrenamtsbüro
Christine Fidancan
Telefon (030) 90277–6050
Marcel Jutzewitz
Telefon (030) 90277–6051
Lukas Matzkows
Telefon (030) 90277–6600
Rathaus Schöneberg
John-F.-Kennedy-Platz
10825 Berlin
Zimmer 121 / 122
Sprechzeiten:
Dienstags 09:00 bis 12:00
Donnerstags 16:00 bis 18:00
Verkehrsverbindungen
Barrierefreiheit
Was bedeutet der Unterstrich?
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?