Drucksache - 1930/XX  

 
 
Betreff: Aufstellen Hitzeaktionsplan für Berlin und Tempelhof-Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SeniorenvertretungBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
07.10.2020 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher_innen bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Mitberatung
04.11.2020 
37. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses - Besucher_innen bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung)      
Ausschuss für Gesundheit Beratung
23.11.2020 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Infoblatt im Anhang      
25.01.2021 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt, Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT. ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.02.2021 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
15.09.2021 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Es gilt die 3-G-Regel! Gäste haben sich am Eingang zur Sporthalle zu registrieren. mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage des Vorstehers
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Hitzeaktionsplan - Handlungsempfehlungen

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.02.2021 folgenden Beschluss:

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg überprüft, welche der empfohlenen Maßnahmen der Bund/Länder Ad-hoc Arbeitsgruppe "Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels" bis zum Sommer 2021 umgesetzt werden können. Dem Bezirksamt wird empfohlen sich beim Senat für eine zügige Verabschiedung eines berlinweiten Hitzeaktionsplans mit nachhaltigen klimafreundlichen Maßnahmen einzusetzen.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

In der Bezirksamtssitzung vom 23.02.2021 wurde vereinbart, dass für die Umsetzung der Maßnahmen die einzelnen Bereiche dezentral verantwortlich sind. Das Büro der Bezirksbürgermeisterin hat alle Bereiche um Zuarbeit gebeten. Alle eingegangenen Zuarbeiten werden im Folgenden dargestellt.

 

Stellungnahme Gesundheitsamt

Wie den Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit (Anlage 1) zu entnehmen ist, gibt es unterschiedliche Verwaltungsbereiche, denen neben allgemeinen auch unterschiedliche spezifische Aufgaben vorgeschlagen werden.

Den Gesundheitsämtern kommen dabei ebenfalls jedoch eher weniger Aufgaben zu. Hierzu zählen neben dem Abonnement des Hitzewarn-Newsletter des DWD und die Aktualisierung der Internetseiten auch die Kommunikation mit den örtlich ansässigen Alten- und Pflegeheimen. Diese sollen Maßnahmenpläne entwickeln, die im Fall eines Hitzenotfalls greifen und Schritte vorsehen, die umgesetzt werden sollen.

Das Gesundheitsamt ist bereits seit geraumer Zeit im Bezirk mit den sensiblen Einrichtungen im Gespräch. Hierbei werden regelmäßig die vorliegenden Maßnahmenpläne und Aktivitäten besprochen. Weitere Handlungsempfehlungen des Landes bleiben abzuwarten.

 

Stellungnahme Stadtentwicklungsamt

Die ehemaligen Bund/Länder-Ad-hoc Arbeitsgruppe ‚Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels (GAK)‘ hat im Jahr 2017 Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit herausgegeben.

Darin enthalten sind Handlungsempfehlungen zu folgenden acht Kernelementen:

1. Zentrale Koordinierung und interdisziplinäre Zusammenarbeit

2. Nutzung des Hitzewarnsystems

3. Information und Kommunikation

4. Reduzierung von Hitze in Innenräumen

5. Besondere Beachtung von Risikogruppen

6. Vorbereitung der Gesundheits- und Sozialsysteme

7. Langfristige Stadtplanung und Bauwesen

8. Monitoring und Evaluierung der Maßnahmen

 

Der Bereich Stadtplanung ist lediglich durch die Aussagen zum Unterpunkt „Stadt- und bauplanerische Maßnahmen“ des Punktes Nummer 7 „Langfristige Stadtplanung und Bauwesen“ betroffen. Dabei handelt es sich allerdings in der Regel nicht um kurzfristig umsetzbare Maßnahmen, sondern um Handlungsempfehlungen, die bei zukünftigen Planungen berücksichtigt werden können.

 

Als Leitfaden dient im Wesentlichen der Stadtentwicklungsplan Klima – KONKRET - Klimaanpassung in der Wachsenden Stadt vor, welcher zahlreiche gute Beispiele vorstellt. Derzeit läuft die Aktualisierung des StEP Klima durch SenSW. Die Bezirke werden durch den Rat der Bürgermeister an der Aktualisierung beteiligt.

 

Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg wird in Bebauungsplänen regelmäßig die Begrünung von Dachflächen über textliche Festsetzungen gefordert. Auch die Einhaltung des Biotopflächenfaktors (BFF) aus festgesetzten Landschaftsplänen findet Berücksichtigung. Im Rahmen der notwendigen Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird der Versiegelungsgrad ermittelt und im Zusammenhang mit der Festsetzung von Grünflächen ausgeglichen.

 

Stellungnahme Straßen- und Grünflächenamt

Die in der Handlungsempfehlung unter VII aufgeführten stadt- und bauplanerischen Maßnahmen werden im Großen und Ganzen vom FB Grünflächen unterstützt.

o Erhalt oder Schaffung von schattenspendenden Grünanlagen und Parks bestenfalls mit kühlenden Verdunstungsflächen wie Wasserflächen oder -spielen.

Die Betonung sollte hier auf dem „Erhalt“ (und der Sanierung) liegen, weil der Ausbau im stark verdichteten innerstädtischen Bereich aufgrund der Nutzungskonkurrenzen nur durch Eingriffe in das Straßenland möglich ist. Neue Typen an „Mischflächen“ wie Begegnungszonen u.Ä. bieten hier Potential. Das Land Berlin muss die Grünpflege und –unterhaltung dauerhaft ausreichend finanziell, ggf. auch für sehr kostenintensive Wasserspiele o.ä., sichern und möglichst ausbauen. Hier besteht ein erheblicher Konsolidierungs- und Nachholbedarf aufgrund der rigiden Einsparmaßahmen der letzten 20 Jahre.

Öffentliche begrünte Freiflächen dürfen nicht als Flächenpotentiale für den Bau von Infrastruktur wie Schulen, Sportanlagen, Wohnbebauung, Veranstaltungsflächen etc. dienen. Die nicht versiegelten, begrünten Flächen müssen als Erholungsfläche erhalten bleiben, eine Aufwertung auch im Sinne des Klimaschutzes ist anzustreben.

 

o Einrichten von großzügigen Schattenplätzen (baulich mittels Pavillons, Außendächern, Markisen, feststehenden Sonnenschirmen oder Sonnensegeln, grünplanerisch durch Neuanpflanzungen oder den Erhalt von Baumbeständen mit dichten Blattkronen).

 

Im öffentlichen Bereich können Sonnensegel und Sonnenschirme aus Vandalismusgründen nicht verwendet werden. Sehr wohl ist aber der Baumbestand zu sichern und weiter zu ergänzen.

 

o Einrichten von Befeuchtungsanlagen in Außenanlagen und für Terrassen.

Befeuchtungsanlagen z.B. in Form von Wasserspielen sind zwar wünschenswert, bedeuten aber neben hohen Investitionssummen enormen Aufwand in der Unterhaltung (technische Instandhaltung, hygienische Anforderungen, Vandalismus). Im Grunde sind sie nur im privaten Bereich möglich.

 

o Hitzereduktion durch Freihalten bzw. Schaffen von Luftleitbahnen und Kaltluftentstehungsgebieten.

Siehe Punkt 1!

 

o Reduzierung des Versiegelungsgrades von offenen und öffentlichen Plätzen zur Vermeidung der Entstehung von hohen Hitze- und UV-Belastungen aufgrund von Reflexion.

Siehe Punkt 1!

 

o Förderung von Baum- und Buschpflanzungen und Dachbegrünungen (hier auf allergenarme und hitze-/trockentolerante Pflanzen achten).

Siehe Punkt 1, der Wunsch nach trockentoleranten Pflanzen widerspricht z. T. der Forderung aus dem Naturschutz, nur gebietsheimische Pflanzen zu verwenden, hierüber muss in den nächsten Jahren eine fachliche Diskussion geführt werden

 

o Einrichten von schattenspendenden Vordächern und Überdachungen, vorzugsweise mit Materialien, die auch die Belastung durch UV-Strahlung reduzieren.

Siehe oben!

 

o Einrichtung von fest installierten Trinkwasserspendern im öffentlichen Raum.

Wird bereits von den BWB umgesetzt, kann aber ausgeweitet werden.

 

Stellungnahme FM

Die entsprechende Bund-/Länder Ad-hoc AG hatte im Jahre 2017 allgemeine Handlungsempfehlungen für die Erstellung von „Hitzeaktionsplänen“ zum Schutz der menschlichen Gesundheit erarbeitet.

 

Jene hier definierten Handlungsfelder umfassen u.a.:

- Organisation: Zentrale Koordinierung und interdisziplinäre Zusammenarbeit

- Nutzung des Hitzewarnsystems

- Information und Kommunikation

- Reduzierung von Hitze in Innenräumen

- Besondere Betrachtung von Risikogruppen

- Vorbereitung der Gesundheits- und Sozialsysteme

- langfristige Planung und Bauwesen

- Monitoring und Evaluierung von Maßnahmen

 

Entsprechend der Zuständigkeit der SE FM als verwaltungsinterner Dienstleister werden bereits folgende Maßnahmen umgesetzt oder vorbereitet:

 

Reduzierung von Hitze in Innenräumen

Als Handlungsgrundlage gelten hier die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Normen zur Ausstattung und zum Betrieb von Arbeitsstätten.

Beispiele:

- Installation außenliegender Sonnenschutzeinrichtungen als Standard bei Investitions-

  Maßnahmen; Nachrüstung bei Bestandsgebäuden, unter Bewertung des Einzelfalles

- Installation reflektierender Innenvorhänge (Lamellen)

- Extensive Dachbegrünungen / Fassadenbegrünungen im Einzelfall

- Einsatz von mobilen Ventilatoren in Innenräumen

- Einbau von Kühlsystemen in Kombination mit regenerativer Energieerzeugung (s. Neubau der Gustav-Heinemann-Schule)

- Beschaffung und Betrieb von mobilen Ventilatoren in Büroräumen

- Organisatorische Hinweise zum optimalen Lüftungsverhalten

- Installation von Trinkwasserspendern

 

 

Langfristige Planung und Bauwesen

Als konzeptionelle Grundlage dient insbesondere das „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen“ als Managementinstrument und als Zertifizierungssystem. Beispielhaft können folgende Einzelmaßnahmen benannt werden, die insbesondere bei Investitionsmaßnahmen mittlerweile als anerkannter Standard gelten:

 

Beispiele:

- Einsatz von temperaturausgleichenden Bauwerksstrukturen - Hitzeschutz von Gebäuden (Dachüberhänge, Verschattung von Dächern mittels Anlagen für die solare Energiegewinnung)

- Errichtung von Schattenplätzen in den Außenanlagen (Schattenspender, bsw. Bäume...)

- Begrenzung des Versiegelungsgrades

- ……………….

 

Hier stehen zahlreiche Optionen für die Planung zur Verfügung; die konkrete Entscheidung ist jedoch stets von den projektspezifischen Rahmenbedingungen abhängig.

 

Stellungnahme des Amtes für Soziales

 

Vorbemerkungen:

Ziel eines Hitzeaktionsplanes ist die Reduzierung von Hitze- und UV-Expositionen mittels Verhaltens- und verhaltenspräventiver Maßnahmen, um hitze- bzw. UV-bedingte Erkrankungen und Todesfälle vorzubeugen. Daneben sind auch Luftverunreinigungen zu betrachten.

Im Fokus stehen hier vor allem vulnerable Personenkreise, insbesondere ältere Menschen, Pflegedürftige, chronisch Kranke.

Am 23.02.2021 hat das Bezirksamt in seiner Sitzung den Hitzeaktionsplan thematisiert (Drucksache 1930/XX) und die Abteilungen bis 07.05.2021 um Zuarbeit gebeten.

Am 16.03.2021 tagte eine amtsinterne Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern der Zentralen Dienste und der Seniorenarbeit.

 

Im Fokus der Betrachtung stehen:

- die Mitarbeitenden des Amtes für Soziales

- Besucher_innen/Kund_innen des Amtes

- ältere Menschen/Senior_innen (als Kunden des Amtes, Besucher_innen der Seniorenfreizeitstätten, Teilnehmer_innen an Veranstaltungen, Bewohner_innen der Seniorenwohnhäuser) und

- obdachlose Menschen (als Kunden des Amtes)

IST-Situation:

Insgesamt wird die aktuelle Situation im Rathaus Tempelhof, den Seniorenfreizeitstätten und -wohnhäusern als unzureichend eingeschätzt.

Im Bezirk gibt es insgesamt drei Obdachloseneinrichtungen. Diese Einrichtungen werden nicht vom Amt betrieben, sondern von gemeinnützigen Trägern (KommRum und IB). Daher können keine Aussagen dazu getroffen werden, ob in diesen Einrichtungen entsprechende Konzepte existieren.

 

Bereits bestehende präventive Maßnahmen im Amt für Soziales:

Für die Mitarbeitenden stehen Ventilatoren und selbstkühlende Multifunktionstücher zur Verfügung.

Bei größerer Hitze werden durch das Amt zusätzlich Wasserflaschen für die Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt.

Die Reglungen der Dienstvereinbarung „Flexible Arbeitszeit“ werden im Bedarfsfall ausgeschöpft (z.B. Anpassung der Funktionszeiten; Verschieben von Arbeitszeiten in die kühlen Morgenstunden; Anpassung der Pausenzeiten; mobiles Arbeiten).

 

Präventive Maßnahmen in den Senioreneinrichtungen:

Für die Mitarbeitenden stehen Ventilatoren und selbstkühlende Multifunktionstücher in den Büroräumen zur Verfügung.

Bei größerer Hitze wird durch die Einrichtungsleiter_innen zusätzlich Wasser für die Senioren_innen zur Verfügung gestellt.

Auf den Terrassen der Einrichtungen können zusätzliche Schattenplätze hergerichtet werden.

Durch die Einrichtungsleiter_innen werden die Besucher_innen über das richtige Verhalten bei Hitze aufgeklärt bzw. informiert.

Ggf. werden bei großer Hitze geplante Veranstaltungen kurzfristig abgesagt bzw. an die äußeren Gegebenheiten angepasst (z.B. Verlagerung in die schattigen Außenflächen)

 

Handlungsempfehlungen:

- Installation von Wärmedämmung und Hitzeschutzfolien am Rathaus (insb. Südseite) und in den Seniorenfreizeitstätten (insb. im Gemeinschaftshaus Lichtenrade, da dort eine große Fensterfront besteht)

- Montage von außenliegenden Rolläden am Rathaus (insb. Südseite) und in den Seniorenfreizeitstätten

- Montage von Sonnensegeln in den Seniorenfreizeitstätten und im Eingangsbereich des Rathauses (als Hitzeschutz für die Kund_innen)

- Begrünung von Dächern, Fassaden, Plätzen

- Installation von Kühlungsbecken bzw. Kneippbecken im Garten der Seniorenfreizeitstätte Stierstraße

- Beschaffung von Wasserverneblungsanlagen bzw. Luftbefeuchter für die Büros und Besprechungsräumen sowie für die Wartebereiche und Veranstaltungsräume in den Seniorenfreizeitstätten

 

- Aufstellen von Trinkwasserspendern in den Wartebereichen, Seniorenfreizeitstätten und Gemeinschaftsräumen (Küchen) des Rathauses

- Installation von Klimaanlagen in den Wartebereichen, Seniorenfreizeitstätten und den Besprechungsräumen des Rathauses

- natürliche Belüftung der Gebäude sicherstellen

- Berücksichtigung dieses Themas in der Altenhilfeplanung (Informations-, Aufklärungsveranstaltung, Weiterbildungsangebote, Angebotserweiterung auf der Seniorenmesse bzw. Tag der älteren Generation)

- Sensibilisierung der Mitarbeitenden unter Einbeziehung des Gesundheitsmanagements (Informations-, Aufklärungsveranstaltung, Weiterbildungsangebote, Schwerpunktthemen, Aufklärungskampagnen, Erste-Hilfe-Maßnahmen organisieren, Beobachtung der Symptome von Hitzeerscheinungen)

- Erstellung von Informationsflyern und Handlungsleitfäden sowie regelmäßige Unterweisung von Mitarbeitenden (richtig Lüften, Vermeiden von direkter Sonnenstrahlung, richtige Kleidung, ausreichend Trinken, Notrufnummern; Verhalten bei Hitzekollaps etc.)

- Erweiterung des Weiterbildungs- und Informationsangebotes

- Förderung der Angebote mobiler Arbeit

- besondere Berücksichtigung in der Gefährdungsbeurteilung und Ableitung spezifischer Schutzmaßnahmen (soweit noch nicht geschehen)

- Überprüfung der Dienstvereinbarung „Flexible Arbeitszeit“ und ggf. Anpassung

- Risikogruppen bei Terminvergaben gesondert berücksichtigen bzw. alternative Kommunikationsangebote anbieten (Telefon, Mail, Videosprechstunden etc.)

 

Stellungnahme des Amtes für Weiterbildung und Kultur

Das Amt für Weiterbildung und Kultur hat mit seinen Fachbereichen den Hitzeaktionsplan sowie die damit verbundenen Handlungsempfehlungen erörtert. Folgende Maßnahmen wurden bereits getroffen oder können kurzfristig umgesetzt werden:

 

- Belüftung der Gebäude, Bereitstellen von zusätzlichen Wasserflaschen.

- Mobiles Arbeiten: das „Homeoffice“ hat sich als Instrument bewährt und kann im Bedarfsfall ausgeschöpft werden. Ferner können flexible Arbeitszeiten und längere Pausen während der Mittagshitze ermöglicht werden.

- Flexibles Veranstaltungsmanagement: Veranstaltungen können im Sommer vermehrt im Freien stattfinden. Im Jahr 2020 wurden einige Formate pandemiebedingt bereits im Open-Air Format durchgeführt und von den Besucher_innen hervorragend angenommen.

 

Dennoch sieht sich das Amt für Weiterbildung und Kultur derzeit nicht ausreichend für schwerwiegende Hitzeereignisse gewappnet. Daher wurde folgender Bedarf erkannt:

 

- Kühlung der Dienstgebäude sowie der Unterrichts- und Veranstaltungsräume: Montage von Außenjalousien, Wärmedämmung der Außenfassaden, Installation von Klimaanlagen oder vorzugsweise Ventilatoren, Sonnenschutz und Schaffung von Schattenplätzen, Aufstellen von Wasserspendern und Wasserbecken, Konzepte zum Belüftungsmanagement der Räumlichkeiten, Aufstellen von besonders kühlend wirkenden (stark verdunstenden) Pflanzen in Büro-, Unterrichts- und Veranstaltungsräumen, Befeuchtungs-/Bewässerungsmanagement.

- Informationsangebote und Weiterbildungsmöglichkeiten für Mitarbeiter_innen.

- Berücksichtigung bei der Planung von Veranstaltungen, Bereitstellen von ausreichend Trinkwasser, Sonnenschutz, etc.

- Aufstellen von Kühlschränken in Dienstgebäuden.

- Raumklimatische Gegebenheiten bei Anmietung, Ankauf und Sanierung von Gebäuden stärker berücksichtigen.

- Mobiles Arbeiten ermöglichen, insbesondere die Bereitstellung technischer Ressourcen und Arbeitsmittel für den Gebrauch im „Homeoffice“.

- Handlungsspielraum der Dienstvereinbarung „Flexible Arbeitszeit“ vollständig ausschöpfen und ggf. erweitern.

 

Stellungnahme der Abteilung Finanzen, Personal und Wirtschaftsförderung

Bei größerer Hitze werden den Beschäftigten Wasserflaschen zur Verfügung gestellt.

Die Reglungen der Dienstvereinbarung „Flexible Arbeitszeit“ werden im Bedarfsfall ausgeschöpft (z.B. Verschieben von Arbeitszeiten in die kühlen Morgen- oder Abendstunden; Nutzung von Unterbrechungszeiten in den heißen Mittagsstunden).

Die Beschäftigten werden ermuntert, sich regelmäßig Handgelenke, Nacken und ggf. auch Füße zu kühlen.

Die Anschaffung von Ventilatoren wurde im Frühjahr angeregt.

 

Bei Veranstaltungen im Freien wird den Besuchenden zusätzlicher Sonnenschutz (z.B. durch das Aufstellen von Pavillons) und kostenlos Wasser zu Verfügung gestellt.

 

Stellungnahme der SenUVK, Referat III A Klimaschutz und Klimaanpassung

Auf der Grundlage des Berliner Energiewendegesetzes (EWG Bln) hat sich der Berliner Senat neben dem Klimaschutz auch zur Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels verpflichtet. So finden sich im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) 2030, dem strategischen Instrument zur Umsetzung des EWG Bln, zahlreiche Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, die im Planungsstadium sind oder bereits umgesetzt werden.

Im Handlungsfeld Gesundheit des BEK-Klimaanpassungsteils ist neben der Erforschung klimawandelbedingter Gesundheitsrisiken und einer stärkeren Thematisierung der Klimaanpassung im Pflegebereich unter anderem der Ausbau von Frühwarnsystem geplant. Aktuell bereit die mit der Federführung für diese Maßnahmen betraute Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Beauftragung eines Gutachtens zur Erstellung von Frühwarnsystemen vor. In einem nächsten Schritt sollen die Ergebnisse des Gutachtens unter Berücksichtigung der Empfehlung der Ad-hoc Arbeitsgruppe "Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels" für die Erstellung eines Hitzeaktionsplanes für das Land Berlin verwendet werden. Da das Thema "Hitzeaktionspläne" aufgrund seiner Brisanz und Dringlichkeit ein bundesweites Thema ist, steht das Land Berlin diesbezüglich bereits in einem engen fachlichen Austausch mit dem Bund und anderen Bundesländern.

Für die Umsetzung des Berliner Hitzeaktionsplans hoffen die mit dem Thema betrauten Kolleginnen und Kollegen auf die Unterstützung aller Bezirksverwaltungen, damit Hitzewarnungen zukünftig lückenlos zu den vulnerablen Personengruppen gelangen und die Gesundheit der Berliner Bevölkerung bestmöglich geschützt wird.

Wir bitten damit, die Drucksache als erledigt anzusehen.

 
 

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