Drucksache - 1783/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 26.08.2020 folgenden Beschluss: Das Bezirksamt möge darauf hinwirken, dass aus jeder Gemeinschaftsunterkunft möglichst ein interessierter Bewohner und eine interessierte Bewohnerin von den Betreibern benannt wird, die zu den Sitzungen des Ausschusses für Integration eingeladen werden und dort Rede- und Fragerecht erhalten. Die benannten Personen sollen mit dem Einverständnis der benannten Person direkt vom Ausschuss zu den Sitzungen eingeladen werden. Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Aus vier Einrichtungen wurde gemeldet, dass dort Personen Interesse an der Teilnahme haben und eingeladen werden können: ÜWH Marienfelder Allee, GU Großbeerenstraße, GU Kirchhainer Damm und GU Niedstraße. Die GU Handjerystraße meldete, dass keine Personen zur Verfügung stehen. Die GU Colditzstraße meldete, dass aufgrund der häufigen Aus- und Einzüge keine festen Personen benannt werden können, aber man sich weiterhin bemühen wird, interessierte Bewohnende anzusprechen. Aus dem ÜWH Trachenbergring ist keine Rückmeldung erfolgt. Allerdings gab es noch offene Fragen der Unterkunftsleitungen, die das Bezirksamt über das BVV-Büro an den Integrationsausschuss weitergeleitet hat. Diese Fragen wurden am 13.12.20 von den Mitgliedern des Ausschusses diskutiert. Die Antworten auf die Fragen wurden durch das Bezirksamt an die Gemeinschaftsunterkünfte übermittelt. 1. Zu welcher Uhrzeit findet der Integrationsausschuss (für gewöhnlich) statt? 17-19 Uhr
2. Ist es ggf. möglich, dass eine Mutter ihr Baby mitbringt? Ja, es ist grundsätzlich möglich, dass Mütter oder auch Väter ihre Kinder mitbringen, es wird um vorherige Altersangabe gebeten, ggf. kann der Ausschuss dann eine separate Spielecke organisieren
3. Müssen die Benannten volljährig sein? Nein, aber bei Minderjährigen ist eine volljährige Begleitperson erforderlich
4. Es gibt zurzeit eine hohe Fluktuation in den Unterkünften. Was passiert, wenn Bewohnende aus der GU ausziehen? Ist dann eine Nachbenennung erforderlich bzw. möglich? Es wäre gut, wenn dann eine Nachbenennung erfolgt
5. Gibt es eine Sprachmittlung Vorort und wie erfolgt diese?/Wie erfolgt die Sprachmittlung ggf. bei Videokonferenzen? Bei Videokonferenzen wird es aus organisatorischen Gründen keine Sprachmittlung geben, hier sind gute Deutsch- oder auch Englischkenntnisse erforderlich. Für die Präsenzveranstaltungen finden derzeit Absprachen bzgl. des Einsatzes der bezirklichen Integrationslots_innen für die Sprachmittlung statt.
6. Können auch mehr als 2 Personen pro Unterkunft teilnehmen? Ja
Des Weiteren wurde den Unterkünften mithilfe des Projekts "Partizipation und Austausch: Beteiligungsstrukturen in Unterkünften für Geflüchtete im Bezirk Tempelhof-Schöneberg" Unterstützung angeboten. Die Projektverantwortliche Frizzi Heiner bietet die Möglichkeit die Sozialteams in den Unterkünften zu beraten und zu unterstützen, auch bei der Ansprache und Vorbereitung von Geflüchteten für die Teilnahme am Integrationsausschuss. Da es immer wieder zu Aus- und Einzügen in den Unterkünften kommt, empfiehlt das Bezirksamt, die Einladungen über die Gemeinschaftsunterkünfte den von den Einrichtungen benannten Personen zukommen zu lassen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |