Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 26.08.2020 folgenden Beschluss:
Die Zukunft der Gabenzäune als Thema beim nächsten Runden Tisch Obdachlosigkeit zu erörtern, um mit vielen Akteur*innen, u. A. den ehrenamtlichen Engagierten, gemeinsam Ideen zu entwickeln.
Der BVV ist bis September 2020 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Am Mittwoch, 9. September 2020 kamen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tischs "Hilfe für obdachlose Menschen in Tempelhof-Schöneberg" im Rathaus Schöneberg zusammen.
Neben der Präsentation des Sachstands zur Umsetzung des landesweiten Projekts "Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU)" durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie einem Bericht zur Situation wohnungsloser Menschen aus Sicht der Sozialen Wohnhilfe des Bezirks Tempelhof-Schöneberg von Berlin bildete das Thema "Wohnungslosigkeit unter Pandemiebedingungen" einen dritten Schwerpunkt der Sitzung.
Anwesend waren zwei Initiatorinnen von Gabenzäunen, die jeweils von ihren Erfahrungen berichteten. Während der einen Initiative mit zunehmenden Lockerungen des Lockdowns die ehrenamtlich Engagierten fernblieben, bestückt die andere Initiative dank hohem persönlichen Einsatz der Initiatorin sowie der Unterstützung aus deren familiärem Umfeld auch weiterhin einen Gabenzaun, zu einem großen Teil mit Lebensmittelspenden von der Berliner Tafel. Dieser Gabenzaun befindet sich unweit der Bezirksgrenze in Lankwitz.
Es wurde berichtet, dass die Tafeln und andere Ausgabestellen von Lebensmitteln ihren Betrieb bisher noch nicht wieder auf dem gleichen Niveau wie vor dem Lockdown aufgenommen haben, weswegen es weiterhin einen Bedarf für Gabenzäune gäbe.
Übereinstimmend beschrieben beide Initiativen, dass es eine Herausforderung darstellt, Kleiderspenden zu kanalisieren, um diese für Bedürftige nutzbar zu machen. Offenbar sehen einige in Gabenzäunen eine willkommene Gelegenheit, sich ihrer Altkleider zu entledigen. Damit Kleidung am Gabenzaun aber den Bedürftigen zugutekommen kann, müsste diese eigentlich wasserdicht verpackt und beschriftet werden. Lose Kleidung muss hingegen ggf. getrocknet und sortiert werden, um sie nutzbar zu machen. Haftungsfragen wurden im Rahmen des Austauschs lediglich tangiert.