Drucksache - 1334/XX  

 
 
Betreff: Mittel für Fachkräfte zur psychiatrischen Versorgung von geflüchteten Menschen weiter sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPDFrakt. GRÜNE, SPD
Verfasser:1. Frau Höppner, Marijke
2. Frau Suka, Aferdita
3. Frau Kiderlen, Elisabeth
Penk, Rainer
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.09.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die bisherigen Mittel der Versorgungsstrukturen für geflüchtete Menschen weiterhin bereitgestellt werden. Ziel ist es, dem betroffenen Personenkreis den Zugang zur psychiatrischen und psychosozialen Regelversorgung zu ermöglichen und sicherzustellen.

 

Der BVV ist bis zum 30. November 2019 zu berichten.

 

Begründung:

 

Es wurden zusätzliche Mittel zur Verstärkung der Angebote für Menschen mit bestehenden Beeinträchtigungen und Traumatisierung oder anderen psychischen gesundheitlichen Folgen, bedingt durch Fluchtursachen wie Tod, Gewalt, Folter, Vergewaltigung, Verfolgung, Mangel an lebensnotwendiger Versorgung und ausreichender Gesundheitsversorgung usw. in den Haushalt gestellt.

 

Trotz gesunkener Zahlen von Geflüchteten bestehen die Bedarfe der geflüchteten Menschen in erhöhtem Maße fort. Die Behandlung von Traumatisierung durch Krieg und Gewalt, durch Erfahrungen wie der Verlust von Kindern, Eltern, Ehepartnern, Familienmitglieder, der materiellen Existenz, des kulturell gewachsenen Umfeldes und damit verbundene Sicherheit und Orientierung unterliegen keinen kurzfristigen, sondern mittelfristigen bzw. eher langfristigen Behandlungserfolgen.

 

Die aufsuchende Arbeit der Fachkräfte stellt hier eine Brücke zwischen den Bedarfen, Leiden und Beeinträchtigungen der betroffenen geflüchteten Menschen und der bestehenden Regelversorgung dar, die dem erhöhten Hilfebedarf durch bestehenden Sprachbarrieren und abweichendem, kulturell bedingtem Umgang mit psychischen Beeinträchtigungen usw. kaum gerecht werden kann.

 

Die Heranführung und Einbindung der betroffenen Menschen mit Hilfe zusätzlichen Fachkräften in das psychiatrische Pflichtversorgungssystem bzw. in die Regelversorgung einzubinden ist schwierig genug. Durch die Einstellung und Kürzung dieser Arbeit wird sie erschwert, behindert und unmöglich gemacht.

 

Die psychisch beeinträchtigten geflüchteten Menschen werden sich selbst überlassen, ihre Isolation verschärft und Folgen psychiatrischer Erkrankungen verstärkt. Das ist keinesfalls im Interesse des Gemeinwohls. Die aufsuchende Arbeit ist erfolgreich, und ihre Nachhaltigkeit muss gesichert werden.

 

 
 

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