Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes dafür einzusetzen, dass im Rahmen eines Versuchs sichere Radverkehrsanlagen auf dem Tempelhofer Damm in beiden Richtungen zwischen Alt-Tempelhof und Ullsteinstraße geschaffen werden. Der Verkehrsversuch soll möglichst bald beginnen und über mehrere Jahre bis spätestens zur Sanierung der Wasserleitungen und kompletten Neugestaltung des Tempelhofer und Mariendorfer Damms (ca. 2025) reichen. Er soll nur mit geringen baulichen Anpassungen einhergehen.
Die Radverkehrsanlagen sollen im Regelfall eine ausreichende Breite haben, so dass sich Radfahrende sicher überholen können und im Regelfall gegen unzulässiges Befahren durch Kraftfahrzeuge geschützt sein. Die Belange der Anlieger, ansässiger Gewerbetreibender und sonstigen Beteiligten sind zu berücksichtigen. Es folgt ein Beteiligungsprozess.
Ferner möge das Vorhaben wissenschaftlich begleitet und schließlich evaluiert werden.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zu ihrer Märzsitzung 2018 zu berichten, der Ausschuss Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt während des Versuchs laufend im Rahmen des Berichtes aus der Verwaltung zu unterrichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat im Nachgang zum Beschluss des Einwohnerantrages 0372/XX in Kombination mit dem voran gegangenen Beschluss 0261/XX die zuständige Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für das Projekt gewinnen können und eine Finanzierung für den Planungs- und Beteiligungsprozess erhalten. Planung und Organisation des Beteiligungsprozesses wurden ausgeschrieben und zwei Büros gebunden.
Bei einer Auftaktveranstaltung am 22.08.2018 wurde das Projekt öffentlich vorgestellt und an verschiedenen Thementischen die unterschiedlichen Belange der Anrainer (Fuß- und Radverkehr, Gewerbe, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Lieferverkehr etc.) diskutiert und ehrenamtliche Mitarbeitende für diese Belange im Leitliniengremium gewonnen.
Das Planungsbüro begann mit der Grundlagenermittlung an deren Ende Varianten zur Zielerreichung, hier die geschützte Radverkehrsanlage, im Sinne des Beschlusses vorgeschlagen wurden:
Bereits in diesem Stadium der Planung wurde deutlich, dass aufgrund der Querschnittsbreite des Tempelhofer Damms im Abschnitt Ullsteinstraße bis Alt Tempelhof die Einrichtung einer geschützten Radverkehrsanlage nur unter gleichzeitiger Abordnung des ruhenden Verkehrs auf beiden Seiten des Tempelhofer Damms möglich ist. Weitere Ausführungen hierzu siehe MzK zum Beschluss 0261/XX.
Das Leitliniengremium erarbeitete Leitlinien für die unterschiedlichen Belange der örtlichen Interessengruppen, an denen sich der weitere Planungsprozess orientieren sollte. Der weitere Planungsprozess wurde regelmäßig auf diese Leitlinien hin überprüft und dokumentiert. Zum Fortgang des Beteiligungsprozesses siehe MzK zum Beschluss 0261/XX.
Im zuständigen Ausschuss StVGU hat das Bezirksamt den Planungsstand am 26.08.2019 in beiden Varianten (Ausbaustufe 1: Radverkehrsanlage und Anpassungen für den Fußverkehr und teilweise auch für die Barrierefreiheit und Ausbaustufe 2: umfassenderer Umbau) vorgestellt.
Auf Basis dieses Beteiligungsprozesses arbeitete das Planungsbüro weiter. Trotz der Prämisse, für die erste Ausbaustufe nur geringe bauliche Anpassungen vorzunehmen, ist es notwendig, an einigen Stellen baulich einzugreifen. Dies betrifft insbesondere die Knotenpunkte, bei denen u.a. Gehwegvorstreckungen rückgebaut, LSA-Masten versetzt, Markierungen neu aufgebracht werden und LSA-Umprogrammierungen vorgenommen werden müssen. Für zu Fuß Gehende werden bereits jetzt einige Mittelinseln angepasst und für die Barrierefreiheit sollen an den Fußgängerfurten die Bordsteinkanten abgesenkt und mit taktilen Platten versehen werden.
Es fanden weitere Abstimmungsrunden mit dem Leitliniengremium im Herbst 2020 und eine weitere, ebenfalls breit beworbene Bürger_inneninformationsveranstaltung, in der Ufa-Fabrik am 4.11.2020 (pandemiebedingt als Online Veranstaltung) statt. Bei dieser Veranstaltung wurde auch dargelegt, dass das Bezirksamt für die entfallenden Spuren für den ruhenden Verkehr Lösungsmöglichkeiten als Ausgleich für die Anwohnenden und Gewerbetreibenden am Tempelhofer Damm erarbeitet (Parkraumbewirtschaftung, Gespräche mit den Betreibern der anliegenden Parkhäuser). Im Nachgang bestand die Möglichkeit Stellungnahmen und Fragen zu formulieren. Diese wurden gesammelt beantwortet.
Ausführungen zum Thema Lieferverkehr siehe MzK zu Drs. 0261/XX.
Das Bezirksamt hat die notwendigen Unterlagen der Senatsverwaltung UVK im Herbst 20 zugeliefert. Diese stellt nun die Bauplanungsunterlagen (BPU) auf und reicht sie bei der Prüfbehörde SenSW ein. Mit einer Freigabe wird noch in der 1. Jahreshälfte 21 gerechnet, die Umsetzung erfolgt anschließend.
Die eingereichte Variante enthält zunächst vornehmlich die Umsetzung der geschützten Radverkehrsanlage. Darin enthalten sind aber auch bereits einige Verbesserungen für den Fußverkehr und die Barrierefreiheit.
Der Beteiligungs-Prozess und jede einzelne Veranstaltung wurden umfangreich dokumentiert und ist online abrufbar unter: https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/aktuelles/#headline_1_5