Drucksache - 0963/XIX  

 
 
Betreff: Volksentscheide wenn möglich im Zusammenhang mit Wahlen durchführen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete DIE LINKEBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.02.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
19.03.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
07.05.2014 
37. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.05.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.09.2014 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 11.02.2014
Änderungsantrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste am 21.05.2014 folgenden Beschluss:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

        Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich an zuständiger Stelle des Senats dafür einzusetzen, dass Volksentscheide grundsätzlich zeitgleich mit einer Parlamentswahl durchgeführt werden, wenn dies innerhalb der gesetzlichen Frist für die Durchführung der Abstimmung möglich ist.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat den genannten BVV-Beschluss der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit der Bitte um Beachtung bei zukünftigen Volksentscheiden zugeleitet.

 

Eine Antwort erwartet das Bezirksamt derzeit nicht, weil

 

  • der Termin für die Durchführung eines Volksentscheides durch einen Senatsbeschluss festgesetzt wird, der erst im Einzelfall gefasst wird 

 

  • sich der Beschluss auf eine in der Zukunft auftretende Situation bezieht, deren entscheidungsrelevante Konstellation im Sinne des Beschlusses nicht vorhersehbar ist.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

 
 

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