Drucksache - 0960/XIX  

 
 
Betreff: Marienfelder Feldmark offiziell zum Landschaftsschutzgebiet erklären
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPD, PIRATENBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.02.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.05.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.02.2014 folgenden Beschluss:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung erneuert ihren einstimmigen Beschluss DRS 0739/XVIII vom 15.10.2008, in dem das Bezirksamt ersucht wird, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Marienfelder Feldmark als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen wird und hierfür die notwendigen personellen Ressourcen geschaffen werden.

Das Bezirksamt wird ferner ersucht, bis zur Sicherung dieser Fläche keine Aktivitäten, die der Einrichtung des Landschaftsschutzgebietes entgegenstehen, zu unternehmen.“

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

1.

Das Bezirksamt unterstützt den Vorschlag, die Marienfelder Feldmark als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen und damit deren Erhalt dauerhaft abzusichern. Die Entwicklung der Marienfelder Feldmark ist daher für das Umwelt- und Naturschutzamt seit mehreren Jahren ein wichtiger Arbeitschwerpunkt.

 

 

.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf Grundlage eines seit mehreren Jahren laufenden Monitoringpro-gramms, an dem auch viele ehrenamtliche Helfer mitarbeiteten, hat das Umwelt- und Naturschutzamt für die Feldmark eine umfassende naturschutzfachliche Bestandsaufnahme abgeschlossen.

Dabei wurde deutlich, dass die Flächen einem erheblichen Nutzungsdruck unterliegen, der dringend einer Regulierung bedarf. Die in dem bereits 1995 festgesetzten Landschaftsplan XIII-L-1 „Schichauweg“ für die Feldmark festgelegten Entwicklungsziele sind an die aktuelle Situation anzupassen. Das Umwelt- und Naturschutzamt hat auf dieser Grundlage erste Überlegungen für einen entsprechenden Pflege- und Entwicklungsplan erarbeitet.

 

 

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Mit dem NABU Berlin wurde 2012 eine Pflegevereinbarung zur qualitativen Entwicklung der im Bereich der Blohmstraße gelegenen Biotopflächen abgeschlossen und im ersten Jahr erfolgreich umgesetzt. Ein wertvolles Kleingewässer sowie umliegende Biotope konnten in ihrem Bestand gesichert und aufgewertet werden.

 

 

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Zusätzlich wurden auch in den übrigen Teilen der Feldmark durch die Tätigkeit des Naturrangers Herr Lindner und der Naturschutzwacht regelmäßig Pflegemaßnahmen durchgeführt.  Weitere Kartierungen und Entwicklungsmaßnahmen sollen 2014 umgesetzt werden.

 

 

2.

Seit 2008 hat sich der naturschutzrechtliche Status der Flächen nicht geändert. Zuständig für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz. Die Bearbeitung von Verfahren erfolgt weiterhin nach der vom Senat am 8.8.2000 beschlossenen Prioritätensetzung, die für Marienfelde keine zeitnahe Bearbeitung vorsah. Aufgrund dieser klaren Festlegung wurde bisher vom Bezirk kein Antrag auf Schutzgebietsausweisung gestellt.

 

Die aktuelle Abstimmung mit der Fachabteilung der Senatsverwaltung ergab, dass die prioritär zu bearbeitenden Schutzgebietsausweisungen voraussichtlich bis Ende 2016 abgeschlossen werden können. Nachfolgend könnten dann ab 2017 neue Verfahren zur Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten, so auch der Feldmark Marienfelde, eingeleitet werden. Aussagen zur voraussichtlichen Verfahrensdauer sind derzeit nicht möglich.

 

Voraussetzung für die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets ist in jedem Fall die fachliche Bestimmung der zukünftigen Entwicklungsziele und die Ableitung der hierfür notwendigen Maßnahmen.

Seitens der Senatsverwaltung wurde auch mitgeteilt, dass eine erhebliche Beschleunigung der Schutzgebietsausweisung erreicht werden kann, wenn notwendigen inhaltlichen Vorarbeiten durch den Bezirk erfolgen.

 

 

3.

Die zeitnahe Unterschutzstellung aber auch die fachliche Diskussion über die Wertigkeit der Marienfelder Feldmark liegt im originären Interesse des Bezirks. Das Umwelt- und Naturschutzamt wird daher zeitnah ein Fachgutachten vergeben, das die bestehenden Kenntnisse zusammenfasst und Vorschläge für die Regelungsinhalte einer Schutzgebietsausweisung bzw. den begleitenden Pflege- und Entwicklungsplan macht.

 

In Hinblick auf die weiterhin unbestimmten Verfahrensdauer für die Ausweisung als LSG durch die Senatsverwaltung soll dabei auch geprüft, ob auch durch Ausweisung von Teilflächen der Feldmark als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ bzw. Fortschreibung des bestehenden Landschaftsplans ein vergleichbar wirkungsvoller Schutz der Flächen erreicht werden kann. Diese Verfahren bedürfen der initialen Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutzschutz und könnten dann vom Bezirk selbst geführt und unter Umständen schneller abgeschlossen werden.

 

Die vorgesehene Begutachtung kann im Herbst 2014 abgeschlossen werden. Ergebnisse des Fachgutachtens und die weitergehenden Verfahrensweisen können dann zeitnah in 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt und mit den Flächennutzern erörtert werden.

 

Eine transparente Diskussion ist erforderlich, um so die Akzeptanz der vorzusehenden Maßnahmen zu fördern und darüber hinaus die Schutzwürdigkeit und Einzigartigkeit der Flächen stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken.

 

Auf Grundlage des Fachgutachtens und der Ergebnisse der weiteren Diskussion könnte dann die Antragstellung für eine Schutzgebietsausweisung Ende 2015 erfolgen.

 

 

 

 
 

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